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Vorlage - VO/2023/346  

Betreff: Sanierung FWGH nach Brandschaden; hier: überplanmäßige Ausgabe 2023
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Frau Sophie Ernst
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Stender, Marc
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
11.12.2023 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Haushaltsmittel r die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses nach dem Brandschaden im Jahr 2021 in Höhe von 250.000 € werden außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2023 bereitgestellt.

 


Sachverhalt:

 

Das Feuerwehrgerätehaus in der Ringstraße musste nach dem Brandereignis im Jahr 2021 saniert werden. Hierfür wurden seinerzeit Haushaltsmittel in Höhe von 2.300.000 € bereitgestellt.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldungen 2023 lagen der Bauverwaltung noch nicht die finalen Auftragssummen der zu vergebenen Beauftragungen vor, sodass die Haushaltsanmeldung auf Basis von Kostenschätzung getätigt wurde. Durch Baufortschritt und Nachbeauftragungen konnte nunmehr die Gesamtprojektsumme überblickt werden. Diese schließt mit Gesamtbaukosten in Höhe von 2.550.000€ ab. 

Aus diesen Gründen ssen im Haushaltsjahr 2023 zusätzliche 250.000€ bereitgestellt werden. Die haushalterische Deckung der Mehrkosten soll aus dem Budget der Sanierung des städtischen Theaters erfolgen, da hier nach Abschluss des Projektes noch Restmittel verfügbar sind. Eine finanzielle Deckung aus den Erstattungen der Versicherungsgesellschaft ist nicht möglich, da die Erstattung als Ertrag im Ergebnishaushalt, und die Kosten der Sanierung als Auszahlung im Finanzhaushalt gebucht wird. Diese beiden Haushalte sind nicht gegenseitig deckungsfähig.

Aktuell hat die Gebäudeversicherung bereits 1.100.000€ r den Gebäudeschaden erstattet. Weitere Zahlungsanforderungen werden in Kürze an die Versicherungsgesellschaft gestellt, wenn alle Schlussrechnungen r die Sanierungsmaßnahme vorliegen.

Gem. § 82 GO rfen außerplanmäßige Ausgaben, die unabweisbar sind nur nach Zustimmung der Gemeindevertretung geleistet werden.

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

250.000 €

Finanzierung:

Aus dem Budget Sanierung Aula

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

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