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Vorlage - VO/2023/347  

Betreff: Anhörung nach § 27 Abs. 4 FAG zur Kreisumlage zum Haushaltsjahr 2024
hier: Stellungnahme der Stadt Oldenburg in Holstein
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Burkhard Naß
2. Herr Tim Kühne
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Naß, Burkhard
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
11.12.2023 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahme der Stadt Oldenburg in Holstein  

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oldenburg inHolstein beschließt die als Anlage beigefügte Stellungnahme zur Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2024.  


Sachverhalt:

In der Hauptausschusssitzung am 30.11.2023 hat Herr Bürgermeister Saba berichtet, dass der Kreis Ostholstein die Kommunen mit Schreiben vom 29.11.2023 zur beabsichtigten Senkung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2024 anhört. Die Stellungnahme sei bis zum 08.12.2023 einzureichen, wobei dies keine Ausschlussfrist ist.

 

Im Vorwege hat es einen inhaltlichen Austausch zwischen dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag Kreisverband Ostholstein- , den Fraktionsvorsitzenden des Kreistages und dem Landrat gegeben.

 

Die beigefügte Stellungnahme wurde im Vorwege an den Kreis Ostholstein übersandt.

 

Es wird gebeten, die Stellungnahme in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

Stellungnahme der Stadt Oldenburg in Holstein 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme der Stadt Oldenburg in Holstein (411 KB)      
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