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Vorlage - VO/2024/352  

Betreff: 4. Änderung F-Plan "Wohnen Am Sandkamp"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Stefan Gabriel
Federführend:FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
29.02.2024 
05. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Auslegung Abwägung  
Auslegung F4  
Auslegung BG  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf der 4. Änderung des F-Planes für ein Gebiet am nordöstlichen Ortsrand von Oldenburg in Holstein, östlich der Straße Am Sandkamp und des Wohngebietes „Kleine Heide“, nördlich des Kremsdorfer Weges und südlich der Waldflächen sowie die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Die Auslegung des Entwurfs des Planes und der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 


Sachverhalt:

 

Im 27. Ausschuss für Umwelt und Bauwesen am 27.01.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss r die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oldenburg in Holstein für das Wohngebiet „Am Sandkamp“ gefasst.

 

Da das städtebauliche Konzept der Investoren eine größere Fläche als die dargestellte Wohnbaufläche im genehmigten Flächennutzungsplan umfasst, wurde auf dessen Wunsch zur Planungssicherheit das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes dem B-Plan-Verfahren nachgeschoben (der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 62 wurde im Ausschuss für Umwelt und Bauwesen am 17.03.2021 gefasst) und die unmittelbar angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen in die Ausweisung der Wohnbauflächen mit einbezogen.

 

Der Plangeltungsbereich der F-Plan-Änderung umfasst eine Fläche in der Größe von insgesamt 1,18 ha, davon entfallen ca. 0,93 auf die Darstellung einer „Wohnbaufläche“ und die restliche Fläche wird als „Grünfläche“ dargestellt. (Der Geltungsbereich des B-Planes umfasst eine insgesamt ca. 4,3 ha große Fläche.)

 

Zwischenzeitlich wurden die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 12.06.2023 bis 17.07.2023 durchgeführt und die Ergebnisse in die vorliegende Planung eingearbeitet. (Die Abwägung liegt dieser Vorlage als Information bei.)

 

Im Anschluss an die Sitzung kann im Falle der Beschlussfassung die amtliche Bekanntmachung erfolgen und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorbereitet und durchgeführt werden. Die Auslegung und die TÖB-Beteiligung könnten dann voraussichtlich vom 18.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024 durchgeführt werden.

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

X

Ja, folgende:

Siehe Vorlage VO/2022/009

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

Die Kosten trägt der Investor.

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

Plan

Begründung

Abwägung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auslegung Abwägung (612 KB)      
Anlage 3 2 Auslegung F4 (96 KB)      
Anlage 2 3 Auslegung BG (4707 KB)      
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