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Vorlage - VO/2024/354  

Betreff: Barrierefreier Umbau der vorhandenen Bushaltestellen im Stadtgebiet
hier: Vorstellung der einzelnen Projekte sowie Festlegung einer Priorisierung
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Thomas Voß
Federführend:Kommunale Dienste Oldenburg in Holstein Bearbeiter/-in: Voß, Thomas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Vorberatung
25.01.2024 
04. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
25.03.2024 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Bauwesen nimmt die vorgestellten Vorplanungen zur Kenntnis und stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Priorisierung zu.

 

Die Ingenieurberatung Hauck GmbH soll die weiteren Planungsschritte fortsetzen.

 

Die erforderlichen Bauleistungen gem. Priorisierung sind unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Finanzplan 2024 öffentlich ausschreiben.

 

Der Bürgermeister wird zur Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter ermächtigt.

 


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung ist aufgefordert, bis Ende 2026 alle Bushaltestellen im Stadtgebiet barrierefrei umzubauen. Ein barrierefreier Umbau im öffentlichen Verkehrsraum beinhaltet die Berücksichtigung von körperlich, seh- und hörtechnisch beeinträchtigten Personen. Die erforderlichen Planungsleistungen wurden durch die Verwaltung ausgeschrieben; als günstigster Bieter ging die Ingenieurberatung Hauck GmbH aus Kiel hervor.

 

Im August/September 2023 fanden gemeinsam mit dem beauftragten Ingenieurbüro an allen betroffenen Bushaltestellen Ortsbesichtigungen statt.

 

Im Stadtgebiet sind die umzuplanenden Bushaltestellen in unterschiedlich stark frequentierten Verkehrsbereichen eingerichtet und weisen unterschiedliche bauliche Strukturen auf. Dabei handelt es sich um Haltestellen direkt am Fahrbahnrand, Haltestellen als Busbucht oder speziell eingerichtete Haltestellen in den Bereichen Bahnhof und Markt.

 

Auf Grund örtlicher Umgebungsstrukturen und Gegebenheiten weisen einzelne Bushaltestellen zu geringe Raumabmessungen auf und gewährleisten nicht den Mindeststandard einer barrierefreien Bushaltestelle. Neben den örtlichen Einschränkungen fehlen zusätzlich entsprechende Einstiegshöhen sowie taktile Leiteinrichtungen.

 

Die Überprüfung der Möglichkeiten des barrierefreien Umbaus hat ergeben, dass die umzuplanenden Bushaltestellen auf Grund ähnlicher Maßnahmen in Kategorien zusammengefasst werden können.

 

Kategorie I: Bushaltestellen mit ausreichenden Flächenanforderungen / Einschränkungen

Die grundsätzliche Struktur der Bushaltestelle bleibt bestehen. Der Bordstein wird durch den Einbau eines Buskapsteins auf 16/18 cm erhöht. Die Wartefläche wird, nach Möglichkeit, über die gesamte Länge der Haltestelle auf mind. 2,50 m verbreitert. Es werden taktile Leiteinrichtungen (Rippenplatten, Noppenplatten) für die Leitstreifen-, Aufmerksamkeits- und Einstiegsfelder vorgesehen. Ein vorhandener Fahrgastunterstand wird in den vorgeschriebenen Mindestabmessungen erneuert bzw. neu eingeplant.

 

Unter die Kategorie I fallen nachfolgend aufgeführte Haltestellen: Am Rathsland, Göhler Straße 52, Ostlandstraße 26, Kremsdorfer Weg 49, Friedhof 2, Sebenter Weg 33.1 + 33.2, Schauenburger Straße 17, Markt 1 + 2, Holsteiner Straße Parkplatz und Holsteiner Straße.

 

Kategorie II: Entfall der Busbucht zugunsten der Wartefläche

Die grundsätzliche Struktur der Bushaltestelle wird angepasst. Die vorhandene Busbucht wird aufgelöst und zu einer Haltestelle am Fahrbahnrand umgebaut. Der vorhandene Bordstein wird direkt an den Fahrbahnrand verschoben und auf 16/18 cm erhöht. Dadurch kann der Stellplatz der Busbucht als zusätzlicher Wartebereich umfunktioniert werden. Dieser Bereich wird ebenfalls auf die neue Bordsteinhöhe angehoben und auf gesamter Länge der Haltestelle auf mindestens 2,50 m verbreitert. Es werden taktile Leiteinrichtungen (Rippen- und Noppenplatten) für die Leitstreifen-, Aufmerksamkeits- und Einstiegsfelder vorgesehen. Die Haltestelle erhält einen Fahrgastunterstand in den vorgeschriebenen Mindestabmessungen.

 

Unter die Kategorie II fallen nachfolgend aufgeführte Haltestellen: Ostlandstraße 22, Kremsdorfer Weg 22, Ostlandstraße 49 + 52, Heiligenhafener Chaussee 76 + 102, Hoheluftstraße 6 + 13.

 

Kategorie III: Klärung

Die grundsätzliche Struktur der Bushaltestelle kann weder der Kategorie I noch der Kategorie II zugeordnet werden. Die vorhandenen Bushaltestellen sollten in dieser Form nicht bestehen bleiben. Die örtlichen Voraussetzungen lassen einen Umbau ohne weitere Klärungen nicht zu. Die Herstellung eines herausgezogenen Buskaps, eine komplette räumliche Verlegung oder eine Auflösung der Bushaltestelle sind bauliche Möglichkeiten. Weiterhin wäre eine Flächenzugewinnung, z. B. durch Grundstückskauf, als Lösungsansatz denkbar.

 

Unter die Kategorie III fallen nachfolgend aufgeführte Haltestellen: Göhler Straße Amtsgericht, Kremsdorfer Weg / Meyerhoffstraße, Friedhof 1 und Bahnhof.

 

Im weiteren Projektverlauf ist eine Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben nah.SH und der Autokraft zwingend notwendig. Im Rahmen der Abstimmung sollen die geplanten Baumaßnahmen mit den Anforderungen / Auflagen der Verkehrsbetriebe abgeklärt werden.

Weiterhin müssen mögliche Haltestellenverlegungen und / oder auflösungen besprochen werden. In einigen Bereichen ist außerdem der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr zu beteiligen (Holsteiner Straße / Göhler Straße).

 

Nachfolgend sind die geschätzten Baukosten, anlalog zu den Kategorien, zusammengestellt:

 

Kategorie I

635.000,00 €

Kategorie II

474.000,00 €

Kategorie III (Annahme)

108.500,00 €

Summe Baukosten

1.217.500,00

zzgl. Planungskosten 

185.000,00 €

Gesamtkosten

ca. 1.400.125,00 €

 


Nachfolgend erfolgt die Auflistung der geschätzten Baukosten pro Bushaltestelle:

 

Am Rathsland

24.500,00 €

hler Straße 59

43.500,00 €

Amtsgericht

22.000,00 €

Ostlandstraße 22

66.500,00 €

Ostlandstraße 26

52.500,00 €

Kremsdorfer Weg 22

62.500,00 €

Ostlandstraße 49

75.000,00 €

Ostlandstraße 52

48.500,00 €

Heiligenhafener Chaussee 102

41.000,00 €

Heiligenhafener Chaussee 76

44.000,00 €

Kremsdorfer Weg 49

44.000,00 €

Kremsdorfer Weg / Meyerhoffstraße

21.500,00 €

Hoheluftstraße 6

65.500,00 €

Hoheluftstraße 13

71.000,00 €

Friedhof 1

20.000,00 €

Friedhof 2

43.000,00 €

Sebenter Weg 33.1

24.000,00 €

Sebenter Weg 33.2

24.000,00 €

Bahnhof

45.000,00 €

Schauenburger Straße 17

24.500,00 €

Markt 1

133.500,00 €

Markt 2

134.000,00 €

Holsteiner Straße Parkplatz

45.500,00 €

Holsteiner Straße

42.000,00 €

 

r die Umsetzung des Bauvorhabens hat die Verwaltung auf Grund der hohen Investitionskosten drei Jahre vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2024 wurden insgesamt 500.000,00 € eingeworben und bereitgestellt. Vor diesem Hintergrund, dem Zustand sowie der Frequentierung der bestehenden Bushaltestellen wurde von der Verwaltung eine Reihenfolge für den Umbau festgelegt.

 

r das Jahr 2024: Bahnhof, Markt, Ostlandstraße 52, Am Rathsland, Heiligenhafener Chaussee 102,Sebenter Weg 33.1,und Sebenter Weg 33.2

 

r das Jahr 2025: Ostlandstraße 22, Ostlandstraße 26, Ostlandstraße 49, Kremsdorfer Weg 49, Hoheluftstraße 6 und Hoheluftstraße 13

 

r das Jahr 2026: hler Straße 59, Kremsdorfer Weg 22, Friedhof 2, Schauenburger Straße 17, Holsteiner Straße Parkplatz und Holsteiner Straße

 

Gespräche über eine evtl. Auflösung der Bushaltestelle, evtl. Grunderwerb, Verschiebungen des Haltepunktes usw. werden im Laufe des Jahres mit allen Beteilgten geführt. Der Ausschuss für Umwelt und Bauwesen wird über die geführten Gespräche über den allgemeinen Bericht der Verwaltung informiert.

 

Im Zuge der Sitzung wird Herr Salbreiter von der Ingenieurberatung Hauck GmbH die im Einzelnen geplanten Maßnahmen vorstellen und den Ausschussmitgliedern für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

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