Vorlage - VO/2024/358
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt als Träger der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Oldenburg in Holstein der am 12.01.2024 erfolgten Wahl des Kameraden André Hasselmann zum Gemeindewehrführer gemäß § 11 Abs. 3 Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein (BrSchG) zu.
Sachverhalt:
Der Feuerwehrkamerad André Hasselmann wurde während der Mitgliederversammlung am 12.01.2024 in geheimer Wahl mit der gesetzlich erforderlichen Mehrheit zum Gemeindewehrführer gewählt.
Gemäß § 11 Abs. 3 BrSchG bedarf die Wahl der Gemeindewehrführung der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung als Träger der Freiwilliugen Feuerwehr der Stadt Oldenburg in Holstein. Die Aufsichtsbehörde ist über die Zustimmung zu informieren.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
x | Nein, entfällt. |
|
| Ja, folgende: |
|
Finanz. Auswirkungen:
Keine
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n: