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Vorlage - VO/2024/368  

Betreff: Kindertagesstätten / Verpflegungskostenbeiträge
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Marcus Weigel
2. Herr Christian Friedrichsen
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Weigel, Marcus
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
26.02.2024 
4. Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
07.03.2024 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
25.03.2024 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen, dass die Stadt Oldenburg in Holstein keine Zuschüsse für Verpflegungskostenbeiträge gewährt. Die Träger sind angehalten, kostendeckende Verpflegungskosten zu erheben, sofern entstehende Defizite nicht anderweitig ausgeglichen werden können.  


Sachverhalt:

Bei den jährlichen Prüfungen der Betriebskostenabrechnungen der Träger der Kindertageseinrichtungen ist aufgefallen, dass nicht alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Verpflegung stehen, auf die Eltern umgelegt werden.

Dieser Umstand führt zu erheblichen finanziellen Belastungen der Stadt Oldenburg in Holstein.

Von der Verwaltung wurde am 14.11.2023 ein Schreiben an alle Träger versandt, in welchem unter anderem auf den obigen Sachverhalt eingegangen wird.

Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Abrechnungen, Wirtschaftspläne und angeforderten Unterlagen vollsndig vorliegen, kann die finanzielle Belastung für die Stadt Oldenburg i.H. noch nicht abschließend beziffert werden, jedoch ist abzusehen, dass der Stadt Oldenburg i.H. jährliche Belastungen von bis zu 150.000 EUR entstehen.

glich wäre, dass die Stadt Oldenburg in Holstein allen Kindern, welche an der Verpflegung in der Kindertagesstätte teilnehmen einen Zuschuss gewährt. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass dies je nach Höhe des Zuschusses zu nochmals wesentlich höheren jährlichen Ausgaben führen würde, da einige Träger vollständig kostendeckend wirtschaften und ebenfalls anschließend die Möglichkeit der Bezuschussung erhalten werden. Ebenfalls wird der Gesamtbetrag der Abrechnungen der Verpflegungskosten über die Bildungskarte weiter verringert, da der jeweilige Verpflegungskostenbeitrag nicht in der tatsächlich entstehenden Höhe abgerechnet wird, sodass der Kreis Ostholstein eine finanzielle Erleichterung erfährt, welche allerdings zu Lasten der Stadt Oldenburg in Holstein ergeht. Ebenfalls darf auch nicht außeracht gelassen werden, dass der Verwaltungsaufwand, vor allem auf Trägerseite noch weiter steigt, was neben der Belastung auch zu höheren Personalkosten führt.

Die andere Möglichkeit wäre, dass die Stadt Oldenburg in Holstein darauf hinwirkt, dass alle Träger einen kostendeckenden Verpflegungskostenbeitrag gegenüber den Eltern erheben.

 

 

 

 

 

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

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