Sprungziele
Inhalt

Vorlage - VO/2024/371  

Betreff: Verkauf der Containeranlage
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Marcus Weigel
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Weigel, Marcus
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
07.03.2024 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt mit der Gemeinde Travenbrück in Verhandlungen, über den Verkauf der Containeranlage, zu treten. Der Kaufpreis muss mindestens 41.000,00 EUR, zzgl. 50% der Kosten für die Entsorgung der Fundamente und die Herstellung der Fläche, betragen. 


Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 30.05.2022 wurde der Bürgermeister beauftragt die vom Paritätischen Wohlfahrtsverband angemietete Containeranlage der Firma Siloco von eben dieser Firma käuflich zu erwerben, um eine Übergangslösung zum Betrieb einer Krippengruppe zu schaffen. Die Containeranlage sollte nach Beendigung der Ausschreibung und den Vertragsverhandlungen dem jeweiligen Träger zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Kaufpreis belief sich auf 45.696,00 EUR.

 

Aufgrund der Hürden während den Vertragsverhandlungen erging am 04.09.2023 der Beschluss, dass der Bürgermeister beauftragt wurde, die Vertragsverhandlungen mit dem Deutschen Kinderschutzbund Kreisverband Ostholstein e.V., betreffend der Trägerschaft über den Betrieb von 2 neuen Krippengruppen, einzustellen.

 

Die Containeranlage ist aufgrund obigen Sachverhaltes nunmehr seit dem Erwerb ungenutzt und wird auch in absehbarer Zeit nicht zum zweckbestimmten Einsatz kommen.

 

Da seitens der Gemeinde Travenbrück ein Interesse am Erwerb an die Stadt Oldenburg in Holstein herangetragen wurde, ist nun zu beschließen, ob bzw. dass die Containeranlage an die Gemeinde Travenbrück verkauft werden soll.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen bewegen sich lediglich auf der Einnahmenseite des Haushaltes des Haushaltsjahres 2024 der Stadt Oldenburg in Holstein.

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

nach oben zurück