Sprungziele
Inhalt

Vorlage - VO/2024/374  

Betreff: B-Plan 62, Wohngebiet "Am Sandkamp"
hier. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Stefan Gabriel
Federführend:FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
28.03.2024 
06. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1 - B-Plan 62  
2 - Begründung  
3 - Abwägung_BP  
4 - Schallgutachten  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf des B-Planes 62 für ein Gebiet am nordöstlichen Ortsrand von Oldenburg in Holstein, östlich der Straße Am Sandkamp und des Wohngebietes „Kleine Heide“, nördlich des Kremsdorfer Weges und südlich der Waldflächen sowie die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Die Auslegung des Entwurfs des Planes und der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 


Sachverhalt:

 

Im 21. Ausschuss für Umwelt und Bauwesen am 17.03.2021 wurde der Aufstellungsbeschluss r den B-Plan 62 der Stadt Oldenburg in Holstein für das Wohngebiet „Am Sandkamp“ gefasst. Der Plangeltungsbereich des B-Planes umfasst eine Fläche in der Größe von insgesamt ca. 4,0 ha. 

 

Parallel wird für eine Teilfläche des Bebauungsplangebietes die 4. Äderung des F-Planes durchgeführt. Der Entwurf- und Auslegungsbeschluss hierfür wurde in der letzten Sitzung am 29.02.2024 gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange findet parallel zu dieser Sitzung vom 18.03. bis einschließlich 19.04. statt.

 

Zwischenzeitlich wurden r beide Bauleitplanungen (F-Plan-Änderung sowie B-Plan 62) die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 12.06.2023 bis 17.07.2023 durchgeführt und die Ergebnisse in die vorliegende Planung eingearbeitet. (Die Abwägung liegt dieser Vorlage als Information bei.) Außerdem wurden Abstimmungsgespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein, sowie der Unteren Wasserbehörde oder dem Straßenverkehrsamt geführt. Die Ergebnisse wurden ebenfalls in die Planung übernommen.

 

Im Anschluss an die Sitzung kann im Falle der Beschlussfassung die amtliche Bekanntmachung erfolgen und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorbereitet und durchgeführt werden. Die Auslegung und die TÖB-Beteiligung könnten dann voraussichtlich vom 15.04.2024 bis einschließlich 17.05.2024 durchgeführt werden.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

X

Ja, folgende:

Siehe Vorlage VO/2021/008

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

Die Kosten trägt der Investor.

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

1 - Plan Entwurf 

2 - Begründung

3 - Beschlussempfehlungen

4 - Schallgutachten 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 1 - B-Plan 62 (2104 KB)      
Anlage 2 2 2 - Begründung (8483 KB)      
Anlage 3 3 3 - Abwägung_BP (615 KB)      
Anlage 1 4 4 - Schallgutachten (1420 KB)      
nach oben zurück