Vorlage - VO/2024/377
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Beschlussvorschlag:
Die Geschäftsordnung über die Arbeit der bzw. des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Oldenburg in Holstein wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 7 wird Satz 4 gestrichen.
Sachverhalt:
Die Behindertenbeauftragte nimmt eine ehrenamtliche Tätigkeit für die Stadt Oldenburg in Holstein wahr. Entsprechend der kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ist sie kein Organ der Stadt Oldenburg in Holstein. Es stehen der/dem Behindertenbeauftragen somit auch keine entsprechenden verbundenen Rechte zu. Solche ergeben sich auch nicht aus spezialgesetzlichen Regelungen, wie z.B. bei der Gleichstellungsbeauftragten.
In einem Gespräch mit der Kommunalaufsicht wurde auch das Teilnahmerecht der Behindertenbeauftragten an nichtöffentlichen Sitzungen thematisiert. Gemäß der Geschäftsordnung über die Arbeit der Behindertenbeauftragten ist ihr gem. § 1 Abs. 7 die Teilnahme an nichtöffentlichen Sitzungen gestattet. Diese Regelung entspricht nicht den Vorgaben der Gemeindeordnung und muss zwingend dahingehend geändert werden, dass eine Teilnahme an nichtöffentlichen Sitzungen nicht bzw. als Ausnahme nur möglich ist, wenn sie zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt als Sachverständige gehört werden soll. Die Teilnahme ist auf diesen TOP begrenzt.
Die Geschäftsordnung ist daher entsprechend anzupassen. Die Behindertenbeauftragte wurde bereits vom Bürgermeister unterrichtet worden.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
| Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Synopse der Geschäftsordnung über die Arbeit der bzw. des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Oldenburg in Holstein
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Synopse Geschäftsordnung Behindertenbeauftragte (392 KB) |