Sprungziele
Inhalt

Vorlage - VO/2024/384  

Betreff: 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Stefan Gabriel
Federführend:FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
02.05.2024 
07. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

  1. Beschlussvorschlag zur Änderung des F-Planes:

 

  1. Zu dem bestehenden Fchennutzungsplan wird die 7. Änderung - bestehend aus drei Teilgebieten - aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Teilgebiet 1 Darstellung einer Wohnbaufläche r die Ausweisung neuer Baugrundstücke zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern r das Gebiet am nordöstlichen Ortsrand von Oldenburg in Holstein, östlich der Straße Am Sandkamp und des dort entstehenden Wohngebietes, nördlich des Kremsdorfer Weges und des Gewerbegebietes „Am Voßberg“ sowie dlich der Waldflächen

Teilgebiet 2 Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft r das Gebiet der „nkerschen Koppel“, dlich der bestehenden Bahntrasse, nördlich des Wohngebietes „Lankenkoppel“ und westlich der vorhandenen Bebauung entlang des Meiereiweges

Teilgebiet 3 Verlängerung des Rehkamps in nördliche Richtung, zwischen Kremsdorfer Weg und Am Sandkamp

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die Ausarbeitung des Planentwurfs und die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, soll durch ein noch durch den Investor zu benennendes (und zu beauftragendes) Büro durchgeführt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.

 

  1. Die Kosten der Bauleitplanung und der Erschließung werden sämtlich durch den Investor übernommen. Es wird ein entsprechender städtebaulicher Vertrag erarbeitet.

 


Sachverhalt:

 

Übersichtsplan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach altengerechten Wohnungen infolge des demografischen Wandels, aber auch nach (Miet-) Wohnungen im Allgemeinen, bemüht sich die Verwaltung seit längerem, geeignete Grundstücke zur Ausweisung neuer Baugebiete in Oldenburg zu erwerben bzw. zu entwickeln.

 

r das sich zurzeit noch in Privateigentum befindliche und als landwirtschaftliche Fläche verpachtete Grundstück am Kremsdorfer Weg haben sich in der jüngsten Vergangenheit Gespräche mit einem Investor und dem Grundstückseigentümer ergeben, um die Fläche als Bauland zu entwickeln.

 

Das Grundstück (Teilgebiet 1) umfasst insgesamt eine ca. 6,5 ha große Fläche am nordöstlichen Ortsrand von Oldenburg, östlich der Straße Am Sandkamp und des dort entstehenden Wohngebietes im Bereich des sich im Verfahren befindlichen B-Planes Nr. 62 (Wohngebiet „Am Sandkamp“) und der 4. F-Plan-Änderung. rdlich angrenzend befindet sich die Aufforstungsfläche, südlich der Kremsdorfer Weg und das Gewerbegebiet „Am Voßberg“.

 

Im Teilgebiet 1 sollen jedoch nur ca. 4,3 ha als Wohnbauflächen entwickelt werden, die restlichen Flächen sind Ausgleichsmaßnahmen vorbehalten sowie den zu erhaltenden Gräben mit ihren Schutzstreifen innerhalb des Gebietes.

 

Erschlossen wird das Gebiet fußufig u. a. durch einen Verbindungsweg durch das westlich geplante Wohngebiet.

 

r den motorisierten Verkehr ist eine Erschließung einerseits durch den Kremsdorfer Weg im Süden geplant, der im Rahmen der Erschließung der Gesamtfläche ausgebaut und als neue verbreiterte Allee angelegt wird. (Hierüber wurde bereits in den vergangenen Bauausschüssen berichtet.) Andererseits soll eine Zufahrt in das Gebiet durch den künftig östlich verlaufenden Rehkamp erfolgen, der beginnend von der Kreuzung am Kremsdorfer Weg nach Norden bis zur Straße Am Sandkamp verlängert wird (Teilgebiet 3).

 

Errichtet werden sollen:

3-4 geschossige Mehrfamilienhäuser mit insgesamt ca. 300 Wohnungen.

 

Die innere Erschließung erfolgt über eine kreisförmig angelegte verkehrsberuhigte Wohnstraße, welche im inneren Bereich durch eine Platzsituation mit Fußwegen, Grünflächen sowie Aufenthaltsbereichen mit Sitzmöglichkeiten und Spielflächen ergänzt wird.

 

Um die Flächenversiegelung des Gebiets möglichst gering zu halten, werden die Stellplätze entweder in den untersten Geschossen angeordnet oder in zentralen Quartiersgaragen.

 

1. Vorentwurf

(Die Bebauung muss im Rahmen der folgenden konkreteren Bauleitplanung u. a. noch nach Westen verschoben und zahlenmäßig angepasst bzw. reduziert werden.)

 

 

Im Rahmen des Landesentwicklungsplanes (Fortschreibung 2021) steht Gemeinden in ländlichen Räumen nur ein Entwicklungsrahmen r Wohnungen in Höhe von 10 % des Bestandes zu (Kapitel 3.6.1, Wohnbauentwicklung in den Gemeinden).

 

Dieser wurde im gültigen Flächennutzungsplan bereits vollständig ausgeschöpft, daher besteht die Notwendigkeit, für die hier geplante Erweiterung von Wohnbauflächen in einer Größe von ca. 4,3 ha, Flächen in gleicher Größe aus dem Flächennutzungsplan zu entnehmen.

 

Hierfür eignet sich am besten das Teilgebiet 2. Die Flächen dieses Gebietes wurden zwar erst neu in den gültigen F-Plan als Wohnbaufläche aufgenommen, stehen der Stadt jedoch vermutlich sowohl kurz- als auch mittelfristig r eine Bebauung nicht zur Verfügung, da Verhandlungen mit den Eigentümern keine Einigung bezüglich eines wirtschaftlich vertretbaren Grundstückspreises erbrachten. Aus diesen Gründen wird diese Fläche aus der Darstellung als Wohnbaufläche entnommen und wieder entsprechend seiner zurzeit bestehenden Nutzung als landwirtschaftliche Fläche im Flächennutzungsplan dargestellt. 

 

Falls künftig eine Entwicklung der „nkerschen Koppel“ jedoch möglich werden sollte, kann die Fläche in einem neuen F-Plan-Änderungsverfahren mittelfristig wieder in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden.

 

Ausschnitt aus dem gültigen F-Plan incl. der Teilgebiete 1 und 3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschnitt aus dem gültigen F-Plan incl. des Teilgebietes 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Kosten für die F-Plan-Änderung, für das nachfolgende Bebauungsplanverfahren oder auch die späteren Erschließungsmaßnahmen werden mtlich durch den Investor übernommen. Es wird ein entsprechender städtebaulicher Vertrag erarbeitet. Nach Fertigstellung der Maßnahme werden die öffentlichen Flächen, wie z.B. die Straße, an die Stadt zurückgegeben.

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

X

Ja, folgende:

Neuer Wohnraum für alle Altersgruppen wird in Oldenburg dringend benötigt. Das Projektziel für Geschosswohnungsbau dient diesem Zweck in besonderem Maße. 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

Die Kosten trägt der Investor.

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

nach oben zurück