Vorlage - VO/2024/389
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Beschlussvorschlag:
Den vorgestellten Umbaumaßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit der einzelnen Bushaltestellen wird zugestimmt.
Die Entscheidung zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen und der Freigabe der Haushaltsmittel im Finanzplan erfolgt nach den Beratungen im Haushaltsworkshop und mit der Beschlussfassung über den 1. Nachtragshaushaltsplan 2024.
Sachverhalt:
Die Verwaltung plant den barrierefreien Umbau von rd. 30 vorhandenen Bushaltestellen im Stadtgebiet, verteilt auf drei Jahre. Die Fertigstellung für die Gesamtbaumaßnahme ist für das Jahr 2026 geplant. Ziel ist es, die gestzlichen Anforderungen sowie den Stand der Technik im Bereich Barrierefreiheit bestmöglich zu erreichen, Ein barrierefreier Umbau im öffentlichen Verkehrsraum beinhaltet die Berücksichtigung von körperlich, seh- und hörtechnisch beeinträchtigten Personen.
Der Ausschuss für Umwelt und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 25.01.2024 den Beschluss gefasst, nachfolgende Bushaltestellen im Jahr 2024 umzubauen:
- Am Rathsland
- Ostlandstraße 22, 26, 49 und 52 (Giddendorfer Weg)
- Ostlandstraße Berufsschule
- Heiligenhafener Chaussee 76 und 102
- Sebenter Weg 33.1 und 33.2
- Bahnhof
Die umzuplanenden Bushaltestellen werden aktuell durch die Rohde Verkehrsbetriebe GmbH, den Verkehrsbetrieben Plön sowie der Autokraft angefahren.
Die Bushaltestellen weisen unterschiedliche bauliche Strukturen auf. Dabei handelt es sich um Haltestellen direkt am Fahrbahnrand, Haltestellen als Busbucht oder ein speziell eingerichteter Halteplatz im Bereich des Bahnhofes. Auf Grund der örtlichen Umgebungsstrukturen und Gegebenheiten weisen mehrere Bushaltestellen zu geringe Flächenabmessungen auf und können somit nicht den Mindestbedarf für eine barrierefreie Bushaltestelle gewährleisten. Neben den örtlichen Einschränkungen fehlen zusätzlich entsprechende Einstiegshöhen sowie taktile Leiteinrichtungen.
Auf Grund der individuellen Voraussetzungen und Gegebenheiten der einzelnen Bushaltestellen, muss jede Haltestelle separat betrachtet werden und auf die Möglichkeit eines barrierefreien Umbaus überprüft werden. Ziel ist es, den Mindeststandard einer barrierefreien Bushaltestelle herzustellen. Leider wird dieses Ziel auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht an allen Haltestellen erreicht (z. B. Sebenter Weg 33.1 und 33.2 – die zur Verfügung stehenden öffentlichen Flächen sind zu gering).
Grundlagen für die Ermittlung des Mindeststandards einer barrierefreien Bushaltestelle sind u. a. die DIN 18040-Teil 3 (Barrierefreies Bauen öffentlicher Verkehrs- und Freiraumflächen), die DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum sowie der Leitfaden für Baulastträger barriefreier Bushaltestellen der NAH-SH – die Auflistung ist nicht abschließend.
Gem. einer erstellten Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtbaukosten für das Jahr 2024 auf brutto rd. 434.000,00 €, zzgl. erforderlicher Nebenkosten (Honorar, Bauprogramm, Baugrundgutachten usw.). Die Baukosten verteilen sich wie folgt:
Am Rathsland | 40.800,00 € |
Ostlandstraße 22 | 42.000,00 € |
Ostlandstraße 26 | 41.700,00 € |
Ostlandstraße 49 | 41.400,00 € |
Ostlandstraße / Giddendorfer Weg 52 | 43.100,00 € |
Ostlandstraße Berufsschule | 19.100,00 € |
Heiligenhafener Chaussee 76 | 41.800,00 € |
Heiligenhafener Chaussee 102 | 43.600,00 € |
Sebenter Weg 33.1 | 26.500,00 € |
Sebenter Weg 33.2 | 25.800,00 € |
Bahnhof | 68.200,00 € |
Zu den Baukosten in Höhe von brutto 434.000,00 € kommen noch die Planungskosten in Höhe von ca. 50.000,00 € brutto, die Kosten für die Erstellung eines Bauprogramms und die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für eine Baugrunduntersuchung von brutto ca. 1.500,00 € sowie die eigentliche Baugrunduntersuchung in Höhe von brutto ca. 10.000,00 €.
Die erforderlichen Maßnahmen an den jeweiligen Bushaltestellen werden im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen durch Herrn Salbreiter vom Ingenieurbüro Hauck vorgestellt.
Der Verwaltung ist bewusst, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung vom 25.03.2024 den Beschluss gefasst hat, die Thematik des barrierefreien Umbaus der Bushaltestellen in die Workshops zur Haushaltskonsolidierung mitaufzunehmen. Die Zustimmung zu den einzelnen Umbaumaßnahmen dient lediglich dazu, um nach erfolgter Beratung und positivem Beschluss, die erforderlichen Bauleistungen ausschreiben zu können. Solange dieser Beschluss nicht gefasst ist, werden weitere Aufträge, die im Zusammenhang mit dem barrierefreien Umbau der Bushaltestellen stehen, nicht ausgelöst.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anlage/n:
Lageplan / Schnitt Am Rathsland
Lageplan / Schnitt Ostlandstraße 22
Lageplan / Schnitt Ostlandstraße 26
Lageplan / Schnitt Ostlandstraße 49
Lageplan / Schnitt Ostlandstraße / Giddendorfer Weg 52
Lageplan / Schnitt Ostlandstraße Berufsschule
Lageplan / Schnitt Heiligenhafener Chaussee 76
Lageplan / Schnitt Heiligenhafener Chaussee 102
Lageplan / Schnitt Sebenter Weg 33.1
Lageplan / Schnitt Sebenter Weg 33.2
Lageplan / Schnitt Bahnhof
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1_240410-23-050-LP3-LP - Am Rathsland (388 KB) | ||||
2 | 4_240410-23-050-LP3-LP - Ostlandstr.22 (573 KB) | ||||
3 | 5_240410-23-050-LP3-LP - Ostlandstr.26 (485 KB) | ||||
4 | 8_240410-23-050-LP3-LP - Giddendorfer Weg 52 (415 KB) | ||||
5 | 25_240410-23-050-LP3-LP - Oldenb.Berufsschule (367 KB) | ||||
6 | 10_240410-23-050-LP3-LP - Heiligenhafener Chaussee 76 (396 KB) | ||||
7 | 9_240410-23-050-LP3-LP - Heiligenhafener Chaussee 102 (475 KB) | ||||
8 | 17_240410-23-050-LP3-LP - Sebenter Weg 33.1 (365 KB) | ||||
9 | 18_240410-23-050-LP3-LP - Sebenter Weg 33.2 (359 KB) | ||||
10 | 19_240410-23-050-LP3-LP - ZOB (476 KB) |