Vorlage - VO/2015/062
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Beschlussvorschlag:
Die Stadt Oldenburg in Holstein übernimmt die Kosten von rd. 28.500 € für den Bau einer behindertengerechten Rampe als Zugang zum Untergeschoss des Gebäudes Weidenkamp 2 a sowie für den Mauerdurchbruch zum Einbau einer Kühlzelle, damit die Oldenburger Tafel e.V. dort so untergebracht wird, dass sie ihre gesellschaftliche Aufgabe erfüllen kann und die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen dort angemessene Arbeitsbedingungen vorfinden.
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Sachverhalt:
Alle Beteiligten, die Oldenburger Tafel, der DRK Ortsverein Wagrien, das Kreisveterinäramt und die Stadt haben, zumindest nachdem eine andere Lösung als nicht umsetzbar verworfen wurde, gemeinsam eine Unterbringung der Oldenburger Tafel im Untergeschoss des DRK-Gebäudes angestrebt. Inzwischen wurde zwischen dem DRK und der Tafel eine Aufteilung der Räumlichkeiten abgestimmt, die den Belangen beider Seiten weitgehend Rechnung trägt.
Auf der Basis dieser Raumverteilung hat die Tafel absprachegemäß die Kosten ermittelt, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb in diesem Gebäude erforderlich sind. Eine Zusammenstellung ist der Vorlage beigefügt.
Die Tafel hat die Vorstellung, dass die die Stadt die Kosten für den Bau einer Rampenanlage und für einen Mauerdurchbruch übernimmt. Die Kosten für die Rampe sind in der Aufstellung noch mit 26.000 € angegeben. Inzwischen liegt ein um rd. 1.000 € günstigeres Angebot vor, so dass sich diese Summe und auch die insgesamt von der Stadt erwartete Kostenübernahme entsprechend reduzieren.
Ich schlage vor, dem Wunsch der Tafel, die selbst diese Kosten nicht tragen kann, zu entsprechen. Mit einer Kostenübernahme werden die Oldenburger Vereine auch nicht unterschiedlich behandelt. Nur Gleiches ist gleich zu behandeln. Während aber in den Sportvereinen durchaus das Eigeninteresse besteht, seinem Sport nachzugehen, erfüllen die Tafeln mit ihren Mitgliedern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Bedeutung zu- und nicht abnimmt. Die Tafeln und ihre Mitglieder werden ausschließlich für andere Menschen tätig, die dieser Hilfe bedürfen.
So werden auch die Tafeln in den Städten mit denen Kontakt aufgenommen wurde, sämtlich unterstützt. Nicht mehr würde mit dem vorgeschlagenen Beschluss auch in Oldenburg geschehen, wenn auch nicht durch eine laufende Unterstützung sondern durch die einmalige Übernahme.
Außerdem ist zu bedenken, dass mit dem Bau der Rampe werterhöhend in das städtische Gebäude investiert wird, das dann in beiden Etagen barrierefrei erschlossen ist.
Die Oldenburger Tafel würde selbst weitere Kosten von über 20.000 € tragen. Damit wäre die eigene Leistungsfähigkeit überfordert, so dass einige Anschaffungen sukzessive erfolgen sollen.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
| Nein, entfällt. |
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x | Ja, folgende: Durch die prognostizierte Zunahme der Altersarmut und andere Entwicklungen dürfte die Bedeutung der Tafeln für immer größere Teile der Bevölkerung von Bedeutung sein. |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | 28.500 € |
Finanzierung: | aus Mehreinnahmen des Jahres 2015 |
Laufende Kosten jährlich: | keine |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Kostenaufstellung der Oldenburger Tafel
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Kostenaufstellung Tafel (92 KB) |