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Vorlage - VO/2015/070  

Betreff: Nachtragshaushaltssatzung 2015 und Nachtragshaushaltsplan 2015
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Naß
2. Herr Rodermund
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Naß, Burkhard
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
08.06.2015 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.06.2015 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1. NHPl 2015  

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 mit dem

 

a)      Ergebnisplan, durch den

 

der Gesamtbetrag der Erträge auf

17.690.600 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

17.273.200 €

und da Jahresergebnis auf

417.400 €

festgesetzt wird,

 

 

 

b)      Finanzplan, durch den

 

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

16.972.800 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

15.788.000 €

und der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

2.998.100 €

und der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

4.182.900 €

festgesetzt wird.

 

 

Die in der Nachtragshaushaltssatzung festzusetzende Kreditaufnahme erhöht sich von bisher 1.024.900 € um 905.800 € auf 1.930.700 €.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich von bisher 1.581.600 € um 121.000 € auf 1.702.600 €.

 

Abstimmungsergebnis:    Stimmen dafür

         Stimmen dagegen

                     Stimmenthaltungen

 

c)      die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 in der vorgelegten Fassung. Die 1.Nachtragshaushaltssatzung ist Bestandteil der Niederschrift.

 

 

Abstimmungsergebnis:    Stimmen dafür

         Stimmen dagegen

                     Stimmenthaltungen

 

 


Sachverhalt:

 

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 mit Änderungen Finanzplan wird aus folgenden Projekten notwendig:

 

  • Umsetzung des interkommunalen Gewerbegebietes Gremersdorf –Oldenburg in Holstein mit dem Grunderwerb und Erschließung

 

  • Errichtung einer kreisweiten Breitbandinfrastruktur durch einen Dritten Träger

 

  • Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum städtischen Gebäude im Weidenkamp 2 in Oldenburg in Holstein

 

Die für die Umsetzung bzw. zukünftigen Fortgang dieser Projekte notwenigen Finanzaufwand der Stadt Oldenburg in Holstein wird mit dem 1.Nachtragshaushaltsplan 2015 gesichert.

 

Da sich bisher keine wesentlichen Änderungen in den Aufwendungen und Erträgen ergeben haben, bleibt der Ergebnishaushalt unberührt.

 

Die Projekte betreffen die Investitionstätigkeit der Stadt Oldenburg, so dass die Änderung des Finanzplanes erforderlich wird.

 

Die Umsetzung des interkommunalen Gewerbegebietes Gremersdorf (siehe dazu auch die Vorlage VO/2015/078) löst zwar einen Finanzierungsbedarf im Jahr 2015 von ca. 813.000 € aus, jedoch handelt es sich hier um eine rentierliche Investition, die durch die Grundstücksverkaufserlöse und die zukünftigen Gewerbesteueranteil an die Stadt Oldenburg zurück fließen.

 

Der für die Errichtung einer kreisweiten Breitbandinfrastruktur vorgesehene Betrag von ca. 62.000 € sichert zunächst die Handlungsfähigkeit der Stadt Oldenburg in Holstein. Die Entscheidung, ob es tatsächlich zu einer Beteiligung und unter welcher Trägerschaft erfolgt durch eine gesonderte Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

1.Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. NHPl 2015 (1230 KB)      
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