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Vorlage - VO/2015/078  

Betreff: Interkommunales Gewerbegebiet Gremersdorf - Oldenburg in Holstein
hier: Beteiligung der Stadt Oldenburg in Holstein am Grunderwerb und an der Erschließung
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Naß
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Naß, Burkhard
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
08.06.2015 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.06.2015 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
ErschlV Old-Gre_2015  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, sich entsprechend der Vorlage an dem Interkommunalen Gewerbegebiet Oldenburg i.H. – Gremersdorf zu beteiligen und stimmt dem Abschluss des hierauf basierenden und in der Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Kooperations- und Erschließungsvertrages zu.

 

  1. Die in der Vorlage erläuterten Kosten sind in den 1.Nachtragshaushaltsplan 2015 einzustellen. Diese belaufen sich für das Haushaltsjahr 2015 für die Stadt Oldenburg i.H. auf 25 % von 3.243.938 € = 810.984,50 €

    Die lt. Vorlage für 2016 anfallenden Kosten sind als Verpflichtungsermächtigung in den Finanzhaushalt 2015 einzustellen.
     

 

 


Sachverhalt:

 

1. Hintergrund/Problembeschreibung:

 

Die besonderen Strukturschwäche des Nordkreises, die ab Mitte der 1990er-Jahre durch Truppenabbau, Verlagerung des Schienengüter­verkehrs von der Vogelfluglinie, den Fortfall der Duty-free-Einkaufsmöglichkeiten auf Fähr- und Ausflugsschiffen sowie den Personalabbau bei Bahn, Post, Zoll und Bundesgrenzschutz noch erheblich verschärft wurde, war seinerzeit für alle verantwortlichen Kommunalpolitiker konkreter Anlass, über die Schaffung von Rahmenbedingungen für alternative Beschäftigungsmöglichkeiten nachzudenken.

 

Ab Anfang 2002 fanden hierzu und mit Blick auf die damals schon erwartete konkrete Entscheidung für den Bau einer Festen Fehmarnbeltquerung auf Initiative der EGOH Gespräche zwischen den Städten Oldenburg in Holstein, Heiligenhafen sowie den Gemeinden Gremersdorf und Großenbrode statt. Im Ergebnis einigten sich diese fünf Gesprächsbeteiligten darauf, zur Sicherung des künftigen Gewerbe­flächenbedarfs des Nordkreises auf dem Gebiet der Gemeinde Gremersdorf an der BAB A1, Autobahnabfahrt Jahnshof, Richtung Giddendorf, südlich der L 60, in interkommunaler Zusammenarbeit ein Gewerbegebiet zu erschließen.  Hierüber wurde dann am 18.12.2003 zwischen den Städten Oldenburg in Holstein und Heiligenhafen, den Gemeinden Gremersdorf und Großenbrode sowie der Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH (EGOH) ein entspr. Kooperations- und Erschließungsvertrag geschlossen. Auf der Basis dieses Vertrages und mit Vorfinanzierung durch die EGOH beschloss die Gemeindevertretung Gremersdorf in der Folgezeit einen entspr. Bebauungsplan.

 

In der Folgezeit traten  dann jedoch wesentliche Änderungen der Rahmenbedin­gungen ein. Anders als noch in den Jahren 2002/2003 angenommen, wurde die Entscheidung über den Bau der Festen Fehmarnbeltquerung zurück gestellt, während sich die kommunalen Haushaltsprobleme konjunkturbedingt verschärften und die ebenfalls konjunkturbedingte Investitionszurückhaltung der Unternehmen die Nachfrage nach Gewerbeflächen insbes. in strukturschwachen Gebieten nahezu vollständig zum Erliegen brachte. Als Konsequenz hieraus beschlossen die Vertragsbeteiligten in der zweiten Jahreshälfte 2005 einvernehmlich, die Realisierung des interkommunalen Gewerbegebietes „auf unbestimmte Zeit, d.h. z.B. bis zu einer tatsächlichen konjunkturellen Erholung und/oder tatsächlich vorhandener größerer Grundstücksnachfrage“ aufzuschieben.

 

Die stabile konjunkturelle Entwicklung hat sodann seit etwa 2011 wieder zu einer anhaltend großen Nachfrage nach Gewerbegrundstücken geführt, die aktuell im Nordkreis wegen fehlender Flächen kaum noch befriedigt werden kann. Diese Tatsache und die erwarteten Beschäftigungsperspektiven aus dem zwischenzeitlich staatsvertraglich vereinbarten Bau einer Festen Fehmarnbeltquerung waren sodann im Jahre 2012 Veranlassung, die Planung des interkommunalen Gewerbegebietes an der BAB-Abfahrt Jahnshof erneut aufzugreifen. Aufgrund des zwischenzeitlich auch in der Gemeinde Lensahn aufgetretenen Mangels an Gewerbeflächen und der fehlenden Möglichkeit, die vorhandenen Gewerbegebiete zu erweitern, erklärte dann auch die Gemeinde Lensahn ihr grundsätzliches Interesse, sich an der Erschließung des interkommunalen Gewerbegebietes zu beteiligen.

 

Als Hindernis für die Wiederaufnahme der Planungen erwies sich jedoch zunächst die Tatsache, dass aufgrund eines Eigentümerwechsels im ursprünglichen Plangebiet südlich der L 60 und damit verbundener steuerrechtlicher Konsequenzen ein Erwerb dieser Flächen in den nächsten Jahren nicht mehr realisierbar ist. Verhandlungen mit dem Eigentümer der gegenüber liegenden Flächen nördlich der L 60 gestalteten sich langwierig, führten dann Ende 2014 zu dem Ergebnis, dass dieser Eigentümer sich grundsätzlich bereit erklärte, seine ebenfalls unmittelbar an die BAB A1 angrenzende Grundstücks (-teil) fläche mit einer Größe von 15,9 % abzugeben. Allerdings nicht im Wege eines Verkaufs, sondern ausschließlich nur im Wege eines Tausches mit einer  gleichwertigen hofnahen arrondierten Fläche im Tauschverhältnis 1 : 2 (= 31,8 ha + NK). Derartige Flächen standen jedoch zunächst nicht zur Verfügung. Im Jahre 2014 erhielten die EGOH und die von ihr einge­schaltete Landgesellschaft Schleswig-Holstein dann konkrete Hinweise auf die Aufgabe eines kompletten Hofes im nahe gelegenen Nanndorf mit einer landwirtschaftlichen – im wesentlichen auch arrondierten -  Gesamtfläche (ohne Hofstelle) von 50,95 ha, die nur in ihrer Gesamtheit zum Verkauf steht und insoweit den Tauschflächenbedarf für das interkommunale Gewerbegebiet von 31,8 ha um 19,15 ha übersteigt. Aufgrund vorhandener anderer Bewerber um die Nanndorfer Flächen hat deren Eigentümer seine Verkaufsbereitschaft zugunsten des interkommunalen Gewerbegebietes bis zum 30.06.2015 befristet.

 

Mit Blick auf den in den letzten Jahren zu verzeichnenden massiven Preisanstieg für landwirtschaftliche Flächen fordert der Eigentümer für die Nanndorfer Flächen einen Preis von 53.000 €/ha. Kleinere Flächen sind übliches Unland/ Randlagen, die zu günstigeren Preisen angekauft werden.

 

Wie der Bürgermeister der Gemeinde Großenbrode zwischenzeitlich mündlich erklärte, ist die Gemeinde Großenbrode nicht bereit, einen Grundstückspreis in dieser Größenordnung zu akzeptieren, so dass die Gemeindevertretung Großenbrode beschlossen habe, sich an der interkommunalen Erschließung des interkommunalen Gewerbegebietes nicht mehr zu beteiligen.

 

 

 

 

2. Lösungsmöglichkeit/Weiteres Vorgehen:

 

Die Stadt Heiligenhafen / Oldenburg i.H. / Gemeinde Gremersdorf / Lensahn erklären ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Sicherstellung des mittel- bis längerfristig absehbaren Bedarfs an Gewerbeflächen in der Region. Die Erschließung der nachfolgend dargestellten Gewerbeflächen soll in interkommunaler Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen, Stadt Oldenburg i.H., Gemeinde Gremersdorf, Gemeinde Lensahn und der Entwicklungsgesellschaft Ostholstein  mbH realisiert werden. Die Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH übernimmt dabei den ausgefallenen Finanzierungsanteil (Kreditaufnahme) der Gemeinde Großenbrode.

 

 

Konkrete Beschreibung der geplanten Maßnahme

 

Das projektierte Interkommunale Gewerbegebiet Oldenburg i.H. – Gremersdorf (Arbeitstitel) wird sich in der Gemeinde Gremersdorf, an der Abfahrt 8/ Jahnshof der Autobahn A1 Richtung Giddendorf nördlich der L60 befinden.

 

In der Planung ist eine Gesamtfläche von 15,9 ha vorgesehen. Hierin enthalten sind 4,2 ha Grünflächen, 1,1 ha Verkehrsflächen und 10,6 ha Gewerbeflächen. Innerhalb der Gewerbeflächen könnte eine planungsrechtlich mit „Industriegebiet“ zu bezeichnende Fläche mit 2,8 ha ausgewiesen werden. Dies bedeutet nicht zwingend, dass die Ansiedlung von Industriebetrieben vorzusehen ist. Beispielsweise ist jedoch – anders als im Gewerbegebiet – nächtlicher Güterverkehr möglich. Dies macht etwa einen Standort „Logistik“ ausgesprochen interessant.

 

Eine Standortsicherung bzw. Erweiterung des Gewerbegebietes ist - gespiegelt auf den Flächen südlich der L 60 nach Giddendorf - möglich. Vorbehaltlich der Möglichkeit eines späteren Grunderwerbs könnte hier eine Gesamtgröße von 16,1 ha ausgewiesen werden. Hierin enthalten sind 4,6 ha Grünflächen, 1,1 ha Verkehrsflächen und 10,4 ha Gewerbeflächen.

 

Das notwendige Regenrückhaltebecken soll bereits heute - begründet auf die baulichen Sinnhaftigkeit wg. der Höhen-/Hanglage der jetzt zu erschließenden nördlichen Fläche, aber auch in Blick auf eine zukünftige Erweiterung des Standortes in den Flächen südlich der L 60 realisiert werden.

 

Die beiden Bauabschnitte sind mit „Bauabschnitt Nord“ und Bauabschnitt Süd“ (Arbeitstitel) benannt.Beschreibung: Dirks MacMini:Users:EGOH_ZPW:Desktop:Bildschirmfoto 2015-04-01 um 09.40.50.png

(Quelle: Planungsbüro Ostholstein 2015, eigene Darstellung)

 

 

Grunderwerb für die Maßnahme

 

Es sind im Bauabschnitt Nord 15,9 ha in Gremersdorf, Ortsteil Giddendorf zu erwerben. Der Verkäufer erhält im Tauschverhältnis 1:2 Tauschland in der Gemeinde Gremersdorf, Ortsteil Nanndorf. Der Tausch gegen Teile der im Folgenden beschriebenen Flächen in Nanndorf ist unabänderliche Bedingung des Verkaufes/Tausches der Gewerbeflächen. Daneben werden dem Erwerber die Nebenkosten des Grunderwerbs erstattet. Werden der Ankaufspreis des Tauschlandes sowie die entstehenden Nebenkosten zu Grunde gelegt, muss für die Flächen des künftigen Gewerbegebietes eine Summe von 1.949.112,25gezahlt werden.

 

Des Weiteren muss eine kleinere Fläche südlich der L 60 nach Giddendorf auf den Flächen des Bauabschnittes Süd erworben werden, da hier die Anlage des Regenrückhaltebeckens baulich notwendig und für eine etwaige zukünftige Erweiterung des Standortes sinnvoll ist. Hierfür kommt ebenfalls Tauschland der im Folgenden beschriebenen Flächen in Nanndorf in Frage. Es werden für die Fläche des Regenrückhaltebeckens unter zusätzlicher Berücksichtigung von Steuerpflichten des Eigentümers und des eventuellen notwendigen Zukaufs von Ausgleichsflächen in der Kalkulation vorsorglich 200.000 € veranschlagt.

 

Das Tauschland ist in der Gemeinde Gremersdorf, Ortsteil Nanndorf im Zuge einer Auflösung einer Hofstelle verfügbar. Die Hofstelle hat eine Gesamtfläche von 53,6 ha. Aus der Hofstelle sind ausschließlich die Flächen im Ganzen zu erwerben. Lediglich die Hofgebäude nebst Fläche von 2,65 ha werden anderweitig veräußert. Die Aufgabe der Hofstelle erfolgt im Zuge der Umsiedlung des Betriebes in das Nachbarland Polen. Auf Grund des dortigen Landkaufs und auf Grund verschiedener Mitinteressenten ist die Möglichkeit des Landkaufes bis zum 30. Juni 2015 limitiert.

 

Es ist Acker- und Grünland von 50,95 ha durch die Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH zu erwerben, bzw. zu vermitteln. Ein zusammenhängender Schlag in der Größe von 34,12 ha wird direkt als Tauschland für den Erwerb der Gewerbegebietsflächen zur Verfügung gestellt. Es verbleiben Restflächen in Schlägen von 8,8 ha, 3 ha und 5 ha.

 

Die Flächen von 50,95 ha sind zu einem Kaufpreis von 2.682.761,70 € zu erwerben. Das Tauschland von 34,12 ha für die Gewerbegebietserschließung hat einen Kaufpreis von 1.808.556,10 €. Die Restflächen von 8,8 ha, 3 ha und 5 ha haben einen Kaufpreis von 874.205,60 €. Die Restflächen stehen zur Vermittlung bzw. allgemeinen Verkauf, zum Ankauf durch die Landgesellschaft Ostholstein oder als weiteres Tauschland für eine ebenfalls geplante kleinere Gewerbegebietserweiterung in Oldenburg i.H. (GE Vossberg) zur Verfügung. Auf Basis der Preisbewertung durch die Landgesellschaft Ostholstein ist in die Gewerbegebietskalkulation eine Rücklage von 127.411,60 € eingepflegt, sollten die Flächen unter Ankaufspreis vermittelt/ verkauft werden müssen.

 

Im Ergebnis ergibt sich eine Summe für den rein gewerbegebietsrelevanten Flächenankauf in Höhe von: 2.276.523,85 €, inkl. Nebenkosten 2.486.716,83 €.

 

 

 

 

Erschließungskosten

 

Durch das Ingenieursbüro Konrad Planen Plus in Kooperation mit dem Planungsbüro Ostholstein sind die Kosten der Gewerbeflächenerschließung auf der Basis eines B-Plan-Entwurfs ermittelt worden. Insbesondere die durch die notwendige Nivellierung der Hanglage des Grundstückes zu erwartenden Kosten sind berücksichtigt. Etwaige Kosten, die durch die notwendige Beprobung des Bodens entstehen, sind aktuell mit den üblichen Kosten für eine angemessene Rasterbohrung kalkuliert. Die Bodenbeprobung findet vor dem Flächenankauf statt.

 

Die Erschließungskosten sind in den folgenden Positionen aufgezeigt. In Summe 1 zusammengefasst sind die voraussichtlich förderfähigen Kosten. In Summe 2 zusammengefasst sind die voraussichtlich nicht förderfähigen Kosten. Insbesondere die nicht förderfähigen Kosten fallen bereits 2015 an, während die förderfähigen Kosten größtenteils 2016 anfallen werden.

 

Erschließung:2.000.000 €

Honorare Planung, Bauleitung:      268.188 €

Landschaftspflegerischer Begleitplan:       11.900 €

Bodengutachten:     13.000 €

Vermessung:     23.800 €

Unvorhergesehenes*:                              636.030 €

SUMME 1         =2.952.918 €

 

Bauleitplanung:           50.000 €

Grünordnungsplan:                      20.000 €

Umweltverträglichkeitsprüfung:                  20.000 €

Unvorhergesehenes:     100.000 €

Grunderwerb:           2.486.717 €

Grunderwerb Nebenkosten:     248.672 €

Honorare:                                208.873 €

SUMME 2        = 3.134.262 €

 

SUMME 1+2         = 6.087.180 €

 

 

Abschätzung des Verkaufspreises

 

Für den Verkauf der Gewerbeflächen wird auf Basis des vergangenen langjährigen Mittels ein Zeitraum von 10 Jahren veranschlagt. Insbesondere in den vergangenen Jahren 2011 bis heute ist die Gewerbeflächennachfrage zunehmend.

 

Auf Grund der aktuellen Zinssituation wird für Kommunalkredite mit einem Kreditzins von 2% kalkuliert.

 

Da es sich bei dieser Maßnahme um eine Gewerbefläche handeln wird, in der öffentliche Zuschüsse verwendet werden, ist von einem Eigenanteil der Kommunen in Höhe von 10% auszugehen, der als „verlorener Zuschuss“ einzubringen ist.

 

Einen direkten Gewinn aus der Veräußerung der Gewerbeflächen darf auf Grund der öffentlichen Förderung kein Partner erzielen.

 

Ausgehend von verschiedenen Förderquoten errechnen sich folgende Verkaufs­preise je Quadratmeter:

 

bei 50% Förderung:45,35 €

bei 60% Förderung:42,28 €

bei 70% Förderung:39,20 €

 

 

Abschätzung der Förderung

 

Seit 2014 ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein mit der Betreuung und Vergabe der Förderung aus Mitteln des EFFRE, des Bundes und des Landes beauftragt. Die in Schleswig-Holstein notwendige Richtlinie zur Förderung von Gewerbeflächen liegt voraussichtlich Ende 2015, zwei Jahre nach Beginn und vier Jahre vor Ende der Förderperiode, vor. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein hat die grundsätzliche Förderung von Gewerbeflächen in Aussicht gestellt. Die neue Förderrichtlinie wird analog zu der bereits bekannten Richtlinie der vergangenen Förderperiode erstellt werden. Die Förderung von Gewerbeflächen wird aus Bundes- und Landesmitteln im Rahmen der GRW-Förderung erfolgen. Die entsprechend zu Grunde liegende Richtlinie, der 37. GRW-Koordinierungsrahmen, liegt in seiner aktuellen Fassung seit 2014 vor.

Nach Aussagen der Investitionsbank Schleswig-Holstein wird der Regelfördersatz bei 50% liegen. Eine interkommunale Zusammenarbeit erhöht die Förderquote von 50% auf 60%. Der GRW-Koordinierungsrahmen sieht Förderquoten bis 90% vor. Die Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH geht von einer Mindestförderung von 60% aus. Eine Erhöhung auf 70% ist auf Grund der besonderen Bedeutung des Gewerbestandortes Oldenburg i.H. – Gremersdorf für das nördliche Kreisgebiet Ostholsteins und für die gesamte Achse A1 insbesondere vor dem Hintergrund der von Seiten der Landespolitik in Aussicht gestellten Arbeitsplatzeffekte durch den Bau der Festen Fehmarnbelt-Querung aussichtsreich.

Ein Förderantrag kann unverzüglich gestellt werden. Die Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmebeginn kann zum Jahreswechsel erfolgen.

 

 

Kostenverteilung und Finanzierungsschlüssel/Aufteilung des künftigen Gewer­besteueraufkommens

 

Den Stadtvertretungen der Städte Heiligenhafen und Oldenburg in Holstein und den Gemeindevertretungen der Gemeinden Gremersdorf und Lensahn sowie der EGOH wird empfohlen, einen Erschließungsvertrag/ Kooperationsvereinbarung mit den im Folgenden aufgeführten Partnern zuzustimmen. Die Partner würden sich zu den nachstehend angegebenen Prozentanteilen an der Erschließungsmaßnahme beteiligen. Diese wurden seitens der Bürgermeister und der EGOH wie folgt abgestimmt:

 

Stadt Oldenburg i.H.25%

Gemeinde Gremersdorf20%

Stadt Heiligenhafen25%

Gemeinde Lensahn20%

Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH10%

 

Besonderheit:

 

Wie bereits dargelegt, ist als sog. „verlorener Zuschuss“ ein Gemeindeanteil in Höhe von 10% von den förderfähigen Kosten zu erbringen. Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf 2.952.918 €. Dieser Gemeindeanteil in Höhe von 295.292 € wird nur auf die Kommunen aufgeteilt. Die Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH wird von dem Gemeindeanteil frei gestellt, da sie, anders als die Kommunen, durch die folgende Steuereinnahmen und Betriebsansiedlungen mit nachfolgenden Beschäftigungseffekten und zusätzlichen Einwohnern keine Refinanzierung erhalten kann.

 

Die Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH wird jedoch vorbehaltlich des notwendigen Aufsichtsratsbeschlusses die 10% Zwischenfinanzierungskosten der Gemeinde Großenbrode übernehmen. Es wird vorgeschlagen den 10%igen Gemeindeanteil der wegfallenden Gemeinde Großenbrode in Anlehnung an die bisherige Verteilung aufzuteilen. Das würde bedeuten, dass die Städte Oldenburg i.H. und Heiligenhafen statt jeweils 25% nunmehr 28% Gemeindeanteil leisten. Die Gemeinden Gremersdorf und Lensahn würden statt der bisherigen 20% nunmehr 22% Eigenanteil leisten.

Oldenburg i.H. 25 %73.823 €+3 %   8.858,76 €=82.681,76 €

Gremersdorf 20 %59.058 €+2 %   5.905,84 €=64.963,84 €

Heiligenhafen25 %73.823 €+3 %   8.858,76 €= 82.681,76 €

Lensahn         20 % 59.058 €    +2 %  5.905,84 €  =    64.963,84 €

SUMME          100% =         295.292€

 

Wie bereits in dem ursprünglichen Kooperations- und Erschließungsvertrag vom 18.12.2003 vereinbart, sollte diese Beteiligungsquote

 

Oldenburg i.H.   =   28 %

Gremersdorf      =   22 %

Heiligenhafen    =   28 %

Lensahn             =   22 %


auch die Beteiligungsquote der jeweiligen Kommunen an dem künftigen in diesem Gewerbegebiet anfallenden Gewerbesteueraufkommen sein.

 

Anmerkung:

Wie auch in dem Vertrag vom 18.12.2003 – und anderen Verträgen der interkommunalen Zusammenarbeit für Gewerbegebiete - vereinbart, übernimmt die Belegenheitsgemeinde (hier: Gemeinde Gremersdorf) die Verkehrssicherungspflicht sowie die Unterhaltung der öffentlichen Erschließungsanlagen. Zum Ausgleich hierfür fließen ihr 100 % des im Gewerbegebiet erzielten Aufkommens an Grundsteuer B zu.

 

Der in der Anlage beigefügte neue Kooperations- und Erschließungsvertrag berücksichtigt dieses.

 

Des Weiteren sind die Kosten für den Grunderwerb, die Planungen und den Bau abzüglich der Förderung zu finanzieren. Diese Kosten  werden durch den Verkauf der Gewerbeflächen gedeckt. Bei einem Abverkauf der Gewerbeflächen innerhalb der vorgesehenen 10 Jahre werden die veranschlagten Summen zurückgeflossen sein. Werden die Summen seitens der Beteiligten durch Kredite erbracht, handelt es sich somit um rentierliche Kredite. Der Zwischenfinanzierungsbedarf beläuft sich auf 3.724.845 €. Die Kreditzinsen sind kalkulatorisch berücksichtigt. Für den entfallenden Kostenanteil der Gemeinde Großenbrode in Höhe von 10% tritt die Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH vorbehaltlich eines notwendigen Aufsichtsratsbeschlusses ein. Die Gesamtsumme der Kreditaufnahmen teilt sich nach obigem Schlüssel wie folgt auf die einzelnen Beteiligten auf:

 

Oldenburg i.H. 25 %     931.211€ Gremersdorf                                                                                     20 %                                                744.969 €             

Heiligenhafen25 %     931.211€

Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH10 %    372.485 €

Lensahn                             20 %               744.969 €

SUMME                   100%            3.724.845 €

 

Wichtiger Hinweis: Unter Anwendung dieses Schlüssels werden dann auch die künftig anfallenden Grundstückserlöse auf die Vertragsbeteiligten aufgeteilt.

 

Zeitlicher Ablauf

 

Der Flächenerwerb ist von besonderer Eilbedürftigkeit. Da der Erwerb der Gewerbeflächen ausschließlich durch einen ortsnahen, zusammenhängenden Flächentausch möglich ist, ist der Erwerb des Tauschlandes unabdingbar. Die Aufgabe der Hofstelle in Gremersdorf, Ortsteil Nanndorf wird zum 30. Juni 2015 geschehen. Die Flächen stehen mehreren Interessenten offen. Somit sind die notwendigen Bodenproben und der Flächenerwerb unverzüglich notwendig.

 

Die Vertiefung der Planung des Gewerbegebietes und die Bauleitplanung können parallel zu der Beantragung der Fördermittel im 3. und 4. Quartal 2015 realisiert werden.

 

Der Bau der Gewerbeflächen kann nach Erteilung des vorzeitigen Maßnahmebeginns und entsprechend notwendigen Vergabefristen zum 2. Quartal 2016 beginnen.

 

Von einer Fertigstellung und einem Beginn des Flächenverkaufes kann für 2017 ausgegangen werden.

 

Daraus resultieren voraussichtlich folgende Maßnahmen mit entsprechenden Kosten nach Kalenderjahren:

 

Kosten 2015:Honorare Planung, Bauleitung    

Landschaftspflegerischer Begleitplan 

Bodengutachten

Vermessung

Bauleitplanung    

Grünordnungsplan            

Umweltverträglichkeitsprüfung              

           Grunderwerb und Nebenkosten                            abzüglich Zuschuss Land

3.243.938 €

 

 

Kosten 2016:Erschließung

Unvorhergesehenes

Honorare

Zinsen

abzüglich Zuschuss Land

480.907 €

 

 

Kooperations- und Erschließungsvertrag

 

Der konkrete Vertragsgegenstand, die Grundsätze der Zusammenarbeit sowie die Rechte und Pflichten aller am interkommunalen Gewerbegebiet Oldenburg i.H. – Gremersdorf Beteiligten wären in einem neuen Kooperations- und Erschließungsver­trag zu regeln.

 

Ein, auf der Grundlage des urspr. Vertrages vom 18.12.2003, formulierter neuer Vertragsentwurf ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

Entwurf der Vertrages der Beteiligten

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ErschlV Old-Gre_2015 (486 KB)      
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