Vorlage - VO/2015/086
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Beschlussvorschlag:
- Die Stadtverordnetenversammlung schließt sich der in der Vorlage begründeten Auffassung an, dass eine leistungsfähige glasfaserbasierte Breitbandversorgung zum Erhalt der Zukunftsfähigkeit unerlässlich ist. Dort, wo eine leistungsfähige Breitbandversorgung durch private Anbieter nicht gewährleistet ist, muss diese mangels anderer Alternativen als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge schnellstmöglich in kommunaler Trägerschaft realisiert werden.
- Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich daher grundsätzlich dafür aus, diese Aufgabe
- entwedereiner beim Zweckverband Ostholstein neu einzurichtenden Sparte zu übertragen und wäre für diesen bereit, dieser neuen Sparte beizutreten
- oder den Stadtwerken Oldenburg in Holstein zu übertragen.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt und beauftragt,
- an der Gründung dieser neuen Sparte mitzuwirken und
- parallel dazu mit den Stadtwerken Oldenburg in Holstein die möglichen Bedingungen zu konkretisieren.
- Die endgültige Beschlussfassung über
- einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über einen Spartenbeitritt oder
- eine Aufgabenübertragung an die Stadtwerke
bleibt entsprechend den Vorschriften des Gemeindeverfassungsrechts der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten.
- Anfallende anteilige vorbereitende Kosten für Beratungsleistungen u.ä. sind haushaltsmäßig zu veranschlagen.
Sachverhalt:
Fehlende Bandbreiten sind schon heute für viele Haushalte aber auch für viele Unternehmen ein Problem, auch in städtisch geprägten Bereichen. Der Bedarf wird in Zukunft ständig wachsen. Damit wachsen auch die Probleme. Dem gilt es, nicht nur entgegenzuwirken, sondern durch eine gute Versorgung einen Standortvorteil zu erzielen. Als zukunftsfähig stellen sich aus heutiger Sicht nur Lösungen dar, die voll und ganz auf Glasfaserleitungen beruhen und nicht etwa für die Hausanschlüsse auf Kupferleitungen bauen.
Die Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH (egoh) hat sich in den letzten Jahren im Auftrag des Kreises Ostholstein darum bemüht, die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine kreisweite Lösung zu klären.
Eine ausführliche Darstellung zu den Ergebnissen mit der Empfehlung zur Gründung eines Breitbandzweckverbandes ist der Vorlage beigefügt.
Daneben gilt es aber auch zu prüfen, ob für die Stadt eine Lösung über die Stadtwerke Oldenburg in Holstein möglich ist. Mitgesellschafter sind bekanntlich die Stadtwerke Eutin, die dort die Breitbandversorgung übernommen haben und daher ihr know how in unsere Stadtwerke einbringen. Für eine Übertragung auf die Stadtwerke sind aber weitere Klärungen erforderlich.
Mit der empfohlenen Beschlussfassung hält sich die Stadt bis zu einer abschließenden Klärung beide Optionen offen und kann zu einem späteren Zeitpunkt unter Abwägung aller Aspekte eine Entscheidung darüber treffen, welcher Weg beschritten werden soll.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
x | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Informationsunterlage der egoh
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Informationsunterlage der egoh (1456 KB) |