Vorlage - VO/2015/110
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Oldenburg in Holstein gibt die als Anlage beigefügte Stellungnahme zur geplanten Erhöhung der Kreisumlage an den Kreis Ostholstein ab.
Sachverhalt:
Der Kreis Ostholstein hat die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Schreiben vom 17.07.2015 aufgefordert, zu einer vom Kreistag beabsichtigten Kreisumlageerhöhung Stellung zu nehmen.
Die beabsichtigte Kreisumlageerhöhung wird, wie bereits zum Haushaltsjahr 2014, mit der defizitären Haushalts- und Finanzlage des Kreises Ostholstein und der Notwendigkeit der Umsetzung verpflichtender Konsequenzen aus dem Konsolidierungshilfeverfahren mit dem Land Schleswig-Holstein (§ 16 a alt / § 11 FAG 2015) begründet.
War es im Jahr 2014 die Notwendigkeit, die Kreisumlage auf den geforderten Landesdurchschnitt von 36 Punkten anzuheben, mit der die Erhöhung um einen Punkt begründet wurde, steht im Mittelpunkt des jetzt anstehenden Anhebungsverfahrens die Ertragssteigerung zur vollen Erwirtschaftung des Eigenanteils für den Konsolidierungszeitraum 2016 bis 2018. Der dafür in die Anhörung eingebrachte weitere Punkt der Kreisumlageerhöhung auf 37 % wird die kreisangehörigen Gemeinden nicht nur mit rund 1,9 Mio € (davon die Stadt Oldenburg in Holstein mit rund 100.000 €) belasten, sondern bedeutet auch, dass die duch die FAG-Reform beabsichtigte notwendige finanzielle Stärkung der kreisangehörigen Kommunen nicht gelingt.
Die Berechnungen der Verwaltung zum Finanzausgleich für das Haushaltsjahr 2016 sahen eine leichte Einnahmeverbesserung in Höhe von rd. 11.000 € vor. Dabei war von einem Kreisumlagesatz von 36 % ausgegangen. Beschließt der Kreistag hingegen eine Erhöhung des Umlagesatzes um 1 % auf 37 %, verschlechtert sich die Finanzausstattung um rd. 90.000 €. Ob sich für die Haushaltsplanung 2016 insgesamt eine Verschlechterung ergibt kann erst beurteilt werden, wenn der Haushaltsentwurf für 2016 nach der Einpflege der Mittelanmeldung der städtischen Fachbereiche und den Haushaltsberatungen in den städtischen Gremien erfolgt sind.
Darüber hinaus ist auffallend, dass sich die Begründung zur Kreisumlageerhöhung in den Anhörungsunterlagen immer wieder auf die Auswirkungen der Neufassung zum Finanzausgleichsgesetz, vornehmlich die Veränderung der Teilschlüsselmassen, bezieht, obwohl diese Folgen durch andere Regelungen, wenn nicht vollständig, so doch zumindest zu einem großen Teil kompensiert werden..
Der Entwurf einer Stellungnahme der Stadt Oldenburg in Holstein zur beabsichtigten Kreisumlageerhöhung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
x | Nein, entfällt. |
|
| Ja, folgende: |
|
Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | 100.000 € |
Finanzierung: | Ergebnishaushalt 2016 ff. |
Anlage/n:
Entwurf der Stellungnahme zur beabsichtigten Kreisumlageerhöhung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Stellungnahme zur Erhöhung der Kreisumlage 2016 (68 KB) |