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Vorlage - VO/2015/111  

Betreff: Deckensanierung Aula Freiherr-vom-Stein Gymnasium
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Gabriel
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Gabriel, Stefan
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Vorberatung
30.09.2015 
19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
07.10.2015 
Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
15.10.2015 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Unter den Voraussetzungen, dass im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Oldenburger Schulstandorte vorab der Erhalt der Aula befürwortet wird und die statischen Bedenken ausgeräumt werden, wird beschlossen, kurzfristig die beschriebenen Arbeiten an der Auladecke und den Beleuchtungen durchzuführen und die hierfür benötigten Mittel bereitzustellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt die notwendigen Aufträge zu vergeben.

 

 


Sachverhalt:

 

Nachdem sich am 27./28.6 dieses Jahres Teile der Auladecke gelöst haben, hat die Bauverwaltung die Nutzung der Aula bis auf weiteres untersagt.

 

Ein auf Basis einer Ortsbesichtigung vom 06.07 gefertigtes und am 16.07 übergebenes Gutachten erklärt, dass die Ursache der Rissbildung und des Herausbrechens von Deckenstücken in Verwölbungen aufgrund von Druckspannungen zu finden ist. Die DIN 4121 fordert, dass Drahtputzdecken frei schwebend zu erstellen sind. Das Gutachten schlägt daher einen umlaufenden Entlastungsschnitt vor.

 

Auf Nachfrage beim vorbeugenden Brandschutz des Kreises, ob der Brandschutz mit einer Deckenfuge mit z.B. mit Mineralwollfüllung ausreichen würde, wurde zur Hinzuziehung eines Fachplaners geraten, um prüfen zu lassen, welcher Brandschutzklasse die vorhandene Rabitzdecke zuzuordnen sei.

 

Am 14.08 wurde die Begutachtung vorgenommen. Das Gutachten wurde am 24.08 übergeben. Teile der Decke im großen Saal würden Bestandsschutzes genießen,wenn sie entsprechend den damals für Versammlungsstätten ausreichenden Brandschutz (F30) aufweisen würden. Da im Rahmen der Herstellung im Jahr 1972 jedoch vor allem im Bereich aller Anschlüsse mangelhaft und falsch gearbeitet wurde, erfüllte die Decke nie die damaligen Forderungen aus der Baugenehmigung. Die Brandschutzklassifizierung ist daher als F0 anzusehen. Die damalige Decke ist nicht auf eine aktuell anzuwendende Brandschutzklasse zu ertüchtigen. Die im selben Brandabschnitt liegende Decke der Saalerweiterung (Musiksaal) ist in großen Abschnitten mit Deckenteilen aus Holz gefertigt. Dieser Teil entsprach schon zum Herstellungszeitpunkt der Brandschutzklassifizierung F0.

 

Am 02.09 wurde daraufhin bei einem Vororttermin festgelegt, wie ein aktuell erforderlicher Brandschutz regelkonform ausgeführt werden könnte. Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde eine Kostenschätzung erstellt. Diese endet für die Brandschutzarbeiten an der Decke mit Malerarbeiten und inklusive einer akustischen Deckenverbesserung bei einer Summe von etwa 110.000 Euro.

 

Da die Bühnenbeleuchtung an der Saaldecke schon seit langem nicht die Anforderungen der Unfallkasse erfüllt, ihr fehlt eine Beleuchterbrücke, wurde auch für diese eine Kostenschätzung erstellt. Da die geschätzte Summe von 10.000,- bis 15.000,- Euro aufgrund der nicht bekannten Decken/Dachverankerung und möglichen statischen Unwägbarkeiten zu ungenau erschien, wurde die Aufhängung untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass das Dach nicht, wie in der Statik angegeben, auf fünf Bindern ruht, sondern nur auf drei. Die vorhandenen statischen Unterlagen erklären dies nicht. Zurzeit wird geklärt, ob ggf. Nachträge beim Kreis vorhanden sind.

 

Wenn eine neue Decke erstellt werden würde, dann sollte auch die Beleuchtung des Musiksaals und die Bühnenbeleuchtung erneuert werden, für die sich schon heute die Ersatzbeschaffung von Leuchtmitteln schwierig gestaltet. Kurzfristig werden keine Leuchtmittel mehr zur Verfügung stehen. Die Schätzkosten für Musiksaal und Bühne belaufen sich auf jeweils 10.000,- Euro.

 

Bevor Kosten für die potenzielle Erneuerung der Decke und Beleuchtungssituation ausgelöst würden, wird die Verwaltung die statischen Untersuchungen abwarten. Es wird mit der für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung betrauten VBD auch geklärt werden, ob eine weitere Investition in das Aulagebäude wirtschaftlich vertretbar erscheint. Parallel wird die Verwaltung auch weiterhin mit dem Kreis über eine Kostenübernahme der durch den Brandschutz oder andere amtliche Auflagen ausgelösten Kosten verhandeln.

 

Die derzeitig bekannten Schätzkosten belaufen sich auf ca. 140.000,- Euro. Natürlich ließen sich zum jetzigen Zeitpunkt einzelne Maßnahmen einsparen (akkustische Verbesserung, Beleuchtung). Diese müssten aber, wenn der mit den letzten Maßnahmen bereits eingeschlagene Weg weiter fortgesetzt werden soll, kurzfristig nachgeholt werden. Dann jedoch aufgrund von Teuerungen, doppelter Vorhaltung von Einrüstung, Schutz etc., mit wirtschaftlichem Mehraufwand.

 

Nicht verschwiegen werden darf, dass auch die Bestuhlung und der Teppich einer Erneuerung bedürfen.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

X

Ja, folgende:

Der Saal wird für schulische Veranstaltungen (teilweise auch nach Versammlungsstättenverordnung) genutzt. Er dient zudem der Stadt und der Region als kultureller Ort für Veranstaltungen diverser Art

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

 

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