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Vorlage - VO/2015/122  

Betreff: Schulsozialarbeit;
hier: Antrag des Schulleiters des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums auf Aufstockung der Wochenstundenzahl
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Saba
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in:Bürgermeister Saba, Jörg
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
23.11.2015 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
02.12.2015 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
17.12.2015 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Schulleiter Freiherr-vom-Stein-Gymnasium  

Beschlussvorschlag:

 

Die Vereinbarung mit dem Deutschen Kinderschutzbund ist dahingehend zu ändern, dass am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium ab dem 01. Januar 2016 eine Schulsozialarbeiterin / ein Schulsozialarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 6 Stunden eingesetzt wird.

 

Abstimmungsergebnis:Stimmen dafür

Stimmen dagegen

Stimmenthaltung(en)

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 26.06.2015 (liegt der Vorlage als Anlage 1 bei) beantragt der Schulleiter des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums die Aufstockung der Wochenstundenzahl für Schulsoziarbeit von derzeit einer Stunde auf mindestens 6 Stunden.

 

Bislang gibt es an der Schule im Rahmen der Schulsozialarbeit lediglich das Angebot einer wöchentlichen Sprechstunde, jeweils am Donnerstag von 13:00 bis 14:00 Uhr.

 

In jüngster Vergangenheit nehmen die von den Lehrkräften für notwendig erachteten Beratungstermine zu. Unbedingt erforderliche Angebote in Form einer Beratung oder Vermittlung zu außerschulischen Experten werden vermehrt gewünscht und sind nach Ansicht der Schulleitung unerlässlich. Die erstmals im Schuljahr fehlende Schulartübergangsempfehlung wird zu einem verstärkten Einsatz von Schulsozialarbeit führen, um einen angemessenen Umgang mit Heterogenität beim gemeinsamen Lernen und Verweilen in der Schule zu fördern und dadurch das Schulklima positiv zu beeinflussen und die Effektivität des Lernens zu steigern.

 

Gemäß des 2. Änderungsvertrages über die Durchführung von Angeboten der Schulsozialarbeit zwischen der Stadt Oldenburg in Holstein und dem Deutschen Kinderschutzbund vom 26.10.2011 wird Schulsozialarbeit mit insgesamt 54 Wochenstunden angeboten. 38 Stunden werden in der Wagrienschule geleistet, 15 Stunden in der Grundschule am Wasserquell und 1 Stunde im Freiherr-vom-Stein-Gymnasium.

 

Der Kinderschutzbund erhält zur Deckung der Betriebskosten einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 57.000,00 €, der an die Personalkostenentwicklung nach TvöD gekoppelt ist.

 

Die Erhöhung der Wochenstundenzahl von 54 auf 59 Stunden hätte Mehrkosten von ca. 10.000,00 € zur Folge. Dieser Betrag setzt sich aus Personalkosten in Höhe von ca. 8.400,00 € (TvÖD SuE S11 St.6) und Overhead und Sachkosten in Höhe von ca. 1.500,00 € zusammen.

 

Den Aufwendungen in Höhe von ca. 67.000,00 € stehen Erträge in etwa gleicher Höhe  gegenüber. Hierbei handelt es sich um Zuschüsse des Landes gem. § 28 FAG in Höhe von rd. 53.000 € und Zuschüssen des Landes für die Schulsozialarbeit an Grundschulen in Höhe von 15.000 €.

 

Die Aufstockung der Wochenstunden an Schulsozialarbeit würde den städtischen Haushalt demnach nicht zusätzlich belasten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Betriebskosten der Schulsozialarbeit spätestens ab dem nächsten Jahr aufgrund erheblicher Mehrkosten auf Seiten des Trägers (Tarifabschluss TvöD SuE) erheblich erhöhen werden. Nach einer aktuellen Berechnung des Deutschen Kinderschutzbundes haben sich die Personalkosten p. a. (Arbeitnehmerbrutto zzgl. Arbeitgeberkosten) von 55.932,82 € am 01.11.2011 auf 72.037,28 € zum Stichtag 01.11.2015 erhöht. Die Angaben beziehen sich auf 54 Stunden Schulsozialarbeit pro Woche. Bei erhöhter Stundenzahl dürfte sich der Aufwandauf rd 83.500 € erhöhen.

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

ca. 83.500,00 €

Finanzierung:

Zuschüsse des Landes 68.000 €

Eigenanteil                    15.500 €

 

 


Anlage/n:

Antrag des Schulleiters des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Schulleiter Freiherr-vom-Stein-Gymnasium (107 KB)      
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