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Vorlage - VO/2015/129  

Betreff: Schulangelegenheiten;
hier: Antrag auf Namensänderung der Freiherr-vom-Stein-Schule
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Saba
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in:Bürgermeister Saba, Jörg
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
23.11.2015 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
17.12.2015 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage zum TOP 6 Namensänderung der Schule  

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Oldenburg in Holstein spricht sich für eine Änderung des Schulnamens „Freiherr-vom-Stein-Schule“ in „Freiherr-vom-Stein-Gymnasium“ aus. Eine entsprechende Stellungnahme wird dem Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein als zuständiger Schulaufsicht zugeleitet.

 

Abstimmungsergebnis:Stimmen dafür

            Stimmen dagegen

Stimmenthaltung(en) 

 


Sachverhalt:

 

 

Mit Schreiben vom 09.11.2015 hat der Schulleiter der Freiherr-vom-Stein-Schule in seiner Funktion als Vorsitzender der Schulkonferenz einen Antrag auf Änderung des Schulnamens in „Freiherr-vom-Stein-Gymnasium“ beantragt. Die Schulkonferenz hat sich in ihrer Sitzung am 03.11.2015 einstimmig für diese Namensänderung ausgesprochen. Der Beschlussvorschlag und die Begründung ist der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Gemäß § 10 Abs. 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) kann der Schulträger der Schulbezeichnung einen Zusatz, insbesondere einen Namen hinzufügen. Der Zusatz ist der Schulaufsichtsbehörde anzuzeigen. Sie kann die Führung des Zusatzes insbesondere untersagen, wenn er eine Verwechslung mit anderen Schulen oder einen Irrtum über die Schulart hervorrufen kann.

 

Der Antrag der Schulkonferenz ist mit dem Ministerium für Schule und Berufsbildung bereits fernmündlich erörtert worden. Aus Sicht des Ministeriums bestehen hinsichtlich der gewünschten Namensänderung keine Bedenken.

 

 

 

 

 

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

  Vorlage zum TOP 6 „Namensänderung der Schule“ der Schulkonferenz am 03.11.2015 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorlage zum TOP 6 Namensänderung der Schule (57 KB)      
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