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Vorlage - VO/2015/149  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 56 der Stadt Oldenburg in Holstein
hier: Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Hinweise und Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Gabriel
2. Herr Pieper
Aktenzeichen:302
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Carlson, Dennis
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
17.12.2015 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussempfehlungen  

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Hinweise

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt sämtliche in der Anlage zum Tagesordnungspunkt beigefügten Einzelbeschlüsse zu den eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

 

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Anregungen und Hinweise abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der entsprechenden Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

Satzungsbeschluss  

 

1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Stadtverordnetenversammlung die folgende Bauleitplanung der Stadt Oldenburg in Holstein:

 

-

Bebauungsplan Nr. 56

 

 

für das Gebiet östlich der Burgtorstraße, nordöstlich des Hopfenmarktes, nordwestlich der Straße Am Stadtpark und der dortigen Wohnanlagen, südwestlich des Stadtparks, sowie südöstlich des in der Burgtorstraße ansässigen Sanitärinstallationsbetriebes.

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

2. Die Begründung wird gebilligt.

 

3. Der Beschluss des Bebauungsplanes der Stadt Oldenburg in Holstein durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

.

 


Sachverhalt:

 

Anlass zur Aufstellung dieses Bauleitplanes ist der geplante Bau einer Wohnanlage am Anfang der Burgtorstraße.

Das Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde  durchgeführt. Im Rahmen dieser Beteiligungsphase sind erwartungsgemäß einige Anregungen und Hinweise vorgebracht worden.

Die Abwägungsphase der teilweise recht komplexen Sachverhalte, die aus den eingegangenen Anregungen und Hinweisen entstanden sind, wurde bis auf eine Stellungnahme bis dato beendet.

Für die Abwägung dieses einen Punktes, genauso, wie es in der Anlage zur Vorlage beschrieben ist, ist es notwendig, dass noch ein Termin mit diversen beteiligten in den Tagen vor der Sitzung stattfinden. In Abhängigkeit des Ergebnisses dieses Gesprächstermins steht der vorstehende Beschluss. Über Details werden in der Sitzung der Bürgermeister oder auch ggf. Herr Gabriel berichten.

Da zur Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen am 26.11.2015 die vorstehende Absprache noch nicht abschließend geklärt werden konnte, hat der Ausschuss die Aufgabe des Beschlusses über die eingegangenen Anregungen und Hinweise an die Stadtverordnetenversammlung übertragen. Aus diesem Grunde steht hier ein solcher Beschlussvorschlag zur Entscheidung.

Hinweis:

Die finalen Unterlagen des Bebauungsplanes Nr. 56 wurden dieser Vorlage nicht beigefügt, da sie sich sehr umfangreich darstellen. Die Unterlagen wurden mit den Vorlagen zum Ausschuss für Umwelt und Bauwesen (26.11.2015) an alle Stadtverordneten versandt.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

 

Nein, entfällt.

 

X

Ja, folgende:

Der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum, der die Nähe zur Innenstadt aufweist, dennoch ruhig und möglichst „grün“ gelegen ist, verstärkt sich zunehmend. Nachfragen von Menschen im fortgeschrittenem Alter, die die  heimische Gartenarbeit aufgeben möchten oder müssen und in eine auf die Zukunft ausgerichtete Wohnung ziehen wollen, führen die Gruppe der nachfragenden Wohnrauminteressenten an. Aber auch Familien mit Kindern sind stets auf der Suche nach qualitativ hochwertigem Wohnraum in angenehmen Umfeld. Aus diesem Grunde ist es für die Stadt Oldenburg in Holstein wichtig, den stets steigenden Nachfragen auf dem Wohnungsmarkt gerecht zu werden und solche Projekte in der Stadt umzusetzen.

  

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

Die Kosten trägt der Investor.

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

 


Anlage/n:

Beschlussvorschläge  

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschlussempfehlungen (286 KB)      
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