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Vorlage - VO/2015/156  

Betreff: Brandschutz;
hier: Bildung einer Verwaltungsabteilung innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Bürgermeister Voigt
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Atzpodien, Annika
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
15.12.2015 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
17.12.2015 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der Bildung einer Verwaltungsabteilung innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Oldenburg in Holstein wird zugestimmt. 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 8 a Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) vom 10.02.1996 in seiner aktuellen Fassung können nach vorheriger Entscheidung durch die Gemeindevertretung innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr zusätzlich eine Wachabteilung mit hauptamtlichen Kräften, eine Reserveabteilung, eine Ehrenabteilung, eine Jugend- und eine Kinderabteilung sowie eine Verwaltungsabteilung gebildet werden.

 

Der Wehrvorstand hat sich in seiner Sitzung am 05.11.2015 für die Einrichtung einer Verwaltungsabteilung ausgesprochen. Man will Feuerwehrinteressierten, die nicht in die Einsatzabteilung eintreten können, die Möglichkeit bieten, sich aktiv ehrenamtlich in der Feuerwehr zu engagieren.

 

Grundlage für die Einrichtung der Verwaltungsabteilung ist ein entsprechender Beschluss des Trägers der Feuerwehrwesens.

 

Die Verwaltungsabteilung gibt den Feuerwehren die Möglichkeit, sich auch für andere Personengruppen zu öffnen, die ein Interesse an den Aufgaben der Feuerwehr haben, aber aus unterschiedlichen Gründen keinen Dienst in der Einsatzabteilung leisten können. Eintreten kann, wer seinen Wohnsitz in der Gemeinde hat und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Eine Feuerwehrdiensttauglichkeit ist nicht erforderlich.

 

Die Verwaltungsabteilung kann folgende Aufgaben übernehmen:

-          Allgemeine Verwaltung und Organistaion

-          Mitgliederbetreuung

-          Mitwirkung bei der Nachwuchsförderung und Mitgliederwerbung

-          Betreuungsaufgaben in der Jugend- und/oder Kinderabteilung

-          Mitwirken bei der Brandschutzerziehung/Brandschutzaufklärung

 

Mitglieder der Verwaltungsabteilung dürfen nicht an Einsätzen, Einsatzübungen und Ausbildungen, die die Einsatzfähigkeit herstellen, teilnehmen.

 

Die Gesamtverantwortung für die Verwaltungsabteilung obliegt der Wehrführung.

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

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