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Vorlage - VO/2016/167  

Betreff: Unterbringung von der Stadt Oldenburg in Holstein zugewiesenen Flüchtlingen
hier: Wagrienkaserne Putlos
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
3. Herr Saba
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Gabriel, Stefan
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Vorberatung
28.01.2016 
21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
23.03.2016 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
EG GEBÄUDE 1  
OG GEBÄUDE 1  
EG GEBÄUDE 2  
OG GEBÄUDE 2  
LAGEPLAN  
Kostenschätzung gesamt  

Beschlussvorschlag:

 

Der vom Bürgermeister geschlossene Mitnutzungsvertrag wird gebilligt. Es wird begrüßt, dass die Verwaltung einen Antrag auf Erstattung der Erstinstandsetzungs- und Erschließungskosten  gestellt hat.  Nach Erhalt der Förderzusage wird der Bürgermeister ermächtigt, den Architektenvertrag und nach Ausschreibung die notwendigen Bauverträge zu schließen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

 

Die Stadt Oldenburg in Holstein hat die Überlassung von zwei Gebäuden in der Wagrienkaserne Putlos beantragt. Es handelt sich dabei um die beiden Gebäude Putloser Chaussee 35 (Gebäude 1 und 95 der Wagrienkaserne).

 

Die Verwaltung plant hier Flüchtlinge/Asylbewerber unterzubringen, die der Stadt Oldenburg in Holstein vom Kreis Ostholstein, aufgrund des Landesaufnahmegesetzes und der Ausländer- und Aufnahmeverordnung zur dezentralen Unterbringung zugewiesen werden.

 

Die Gebäude wurden ehemals als Büros für die Standortverwaltung genutzt, stehen aber bereits seit längerem leer. Vor einer weiteren Nutzung für die Unterbringung von Flüchtlingen müssen die Gebäude renoviert und für eine Wohnnutzung angepasst werden. In dieser Nutzungsart sieht die Planung in einer Maximalbelegung Unterbringungsmöglichkeiten für bis zu 67 Personen vor.

 

Gemäß der als Anlage beigefügten Kostenschätzung des Architekten Utke belaufen sich die Kosten für die Herrichtung der Gebäude auf ca. 706.293,97 €. Hinzu kommen 33.88,03 für den Einbau der Küchen, so dass die Gesamtkosten 740.000 € betragen.

 

Das Landeskommando SH hat mitgeteilt, dass der Antrag auf Nutzung der Gebäude gebilligt wurde. Nachfolgend ist nun ein sogenannter Mitnutzungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeswehrdienstleistungszentrum Plön und der Stadt Oldenburg in Holstein abzuschließen. Dieser Vertrag wird derzeit vom BwDLZ vorbereitet.

 

Der Bürgermeister ist auf eine Möglichkeit aufmerksam geworden, nach der der Stadt die Kosten erstattet werden. Gem. dem Haushaltsvermerk Nr. 3.6 zu Kapitel 6004 Titel 121 01 zum Haushaltsgesetz 2015 ist es der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIma) möglich, den Bedarfsträgern die Erstinstandsetzungs- und -erschließungskosten (Herrichtungskosten), die zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in den von der BimA seit dem 01.01.2015 oder später mietzinsfrei überlassenen Liegenschaften notwendig und angemessen sind, zu erstatten. Ausgenommen hiervon blieben die Kosten für Mobliar, z.B. die Küchen.

 

Voraussetzung, um einen enstsprechenden Antrag auf den Weg zu bringen, ist der Abschluss eines Mitnutzungsvertrages. Aus diesem Grund wird dieser vom Bürgermeister ggfls. bereits vor Beschlussfassung abgeschlossen, so dass mit dem Mitnutzungsvertrag und der Kostenschätzung des Architekten der Antrag gestellt werden kann. Auf Grund dieses Antrages ist dann der Abschluss einer Erstattungsvereingarung vorgesehen, die der Stadt Finanzierungsssicherheit geben würde.

 

Bei der Stadt würden danach nur die Einrichtungskosten sowie die laufenden Betriebskosten verbleiben. Dies können ohne weiteres aus den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gedeckt werden.

 

Für die Unterbringung der Flüchtlinge/Asylbegehrenden können ggf. Unterkunftskosten in Höhe von maximal ca. 12.000 € monatlich über das AsylbLG geltend gemacht werden. Heizkosten werden daneben erstattet.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

 

a)      Baukosten: 706.293,97 €

Finanzierung:

 

b)      Küchen:        33.886,03 €

a)      außerplänmäßig, Deckung aus den Erstattungen der BiMA

b)      außerplanmäßig, Deckung aus den Haushaltsmitteln für das Wohnbauprojekt

Laufende Kosten jährlich:

 

Finanzierung:

 

 

 


Anlage/n:

 

EG GEBÄUDE 1

OG GEBÄUDE 1

EG GEBÄUDE 2

OG GEBÄUDE 2

LAGEPLAN

Kostenschätzung gesamt

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 EG GEBÄUDE 1 (104 KB)      
Anlage 2 2 OG GEBÄUDE 1 (104 KB)      
Anlage 3 3 EG GEBÄUDE 2 (83 KB)      
Anlage 4 4 OG GEBÄUDE 2 (85 KB)      
Anlage 5 5 LAGEPLAN (362 KB)      
Anlage 6 6 Kostenschätzung gesamt (144 KB)      
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