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Vorlage - VO/2016/037  

Betreff: Breitbandversorgung für die Stadt Oldenburg in Holstein
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Naß
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Voigt, Martin
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
18.04.2016 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
11.05.2016 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
MeV-Oldenburg-Vorab_17-03-2016  

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufgabe der Breitbandversorgung in der Stadt Oldenburg in Holstein wird auf Grund der örtlichen Situation den Stadtwerken Oldenburg in Holstein übertragen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Gespräche  mit den Mitgesellschaftern  fortzuführen, damit die Stadtwerke die Aufgabe ab dem 1. Januar 2017 übernehmen können.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Verfügbarkeit einer leistungsfähige Breitbandversorgung ist heute ein entscheidendes Strukturelement einer Stadt. Das gilt sowohl für die Funktion als Wohn- wie auch als Gewerbestandort, denn gerade die Breitbandtechnologie auf der Basis der Übertragung optischer Daten in einem Lichtwellenteiter ermöglicht den extrem schnellen Transport hoher Datenvolumina. Hierdurch werden schnellere und völlig neue private und wirtschaftliche bzw. gewerbliche Anwendungen u.a. in den folgenden Bereichen ermöglicht:

-          Multimedia inkl. TV

-          (Video)Komunikation

-          Heimarbeit

-          Unternehmensvernetzung

-          Telemedizin

-          Sicherheitsdienste

-          intelligenten Energienetze

-          Smart Home

-          Bildung / Lernplattformen

 

Die statistischen Untersuchungen zeigen auf, dass der Bedarf an höheren Übertragungsraten weiter steigen wird. Dies findet seine Beschreibung in dem von Jacob Nielsen postituliertem Gesetz, welches aussagt, dass das Wachstum des Bandbreitenbedarfs pro Person / pro Jahr um 50 % steigen wird. Dieser Trend wird anhalten, so dass in wenigen Jahren Bandbreiten über 100 Mbit/s vom Verbraucher standardmäßig abgefordert werden. So stoßen die kupferbasierenden DSL-Netze an ihre Grenzen und haben mittelfristig ausgedient.

 

Die Koaxialnetze der Kabel-TV-Anbieter werden dem Wettbewerb noch etwas länger standhalten können. Aber auch bei Ihnen handelt es sich um ein „Shared Medium“, d.h., dass die maximal möglichen Übertragungsbandbreiten von allen Anschlüssen im Netz geteilt werden. Befinden sich viele Nutzer im Netz, reduzieren sie sich.

 

Dementsprechend verfolgen Bund und Land entsprechende Strategien zum flächendeckenden Ausbau von Glasfasernetzen. Es hat sich aber gezeigt, dass die großen Telekommunikationsunternehmen kein Interesse an einem flächendeckenden Breitbandausbau haben und sich erst einmal auf die Zentren konzentrieren. So nehmen mit abnehmender Besiedlungsdichte in der Regel auch die Bandbreiten ab.

 

Gerade außerhalb der Ballungszentren gibt es insoweit in Deutschland einen erheblichen Nachholbedarf. Private Telekommunikationsunternehmen sind vielfach nicht bereit, aus eigener Initiative die erheblichen Investitionen in den Netzausbau – insbesondere den erforderlichen Tiefbau für die passiven Infrastrukturen – zu tätigen. Von Mobilfunkunternehmen aufgebaute drahtlose Netze erreichen für den stationären Einsatz mit hohen Breitbandanforderungen in der Praxis häufig noch nicht die gewünschte Dienstequalität und Wirtschaftlichkeit, um einen leitungsgebunden Zugang zum Internet für Unternehmen und Privathaushalte entbehrlich zu machen. Die öffentliche Hand ist daher im Ergebnis gefordert, Verantwortung für  die Breitbandinfrastruktur zu übernehmen.

 

So hat die Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH im Auftrag des Kreises Ostholstein dankenswerterweise ein Projekt in Gang gebracht, dass die Versorgung im ganzen Kreisgebiet auf einen modernen, zukunftsfähigen Standard bringen soll. Technisch wird dazu ein „FTTB“- Glasfasernetz angestrebt. FTTB steht für Fiber to the Building, also Glasfaser bis in das Gebäude, eine Lösung, bei der die erreichbaren Bandbreiten also bis ins Haus hinein an keiner Stelle mehr durch herkömmliche Kupferleitungen begrenzt werden.

 

Die von der egoh eingeschalteten Fachleute empfahlen für die Trägerschaft einen Zweckverband und letztlich die Übertragung der Aufgabe auf den bestehenden, kreisweit (und darüber hinaus) tätigen Zweckverband Ostholstein, so dass nicht jede Kommune für sich ein Breitbandnetz errichtet. Mit diesem Zweckverband soll die Netzinfrastruktur, also das gesamte passive Netz, errichtet und anschließend an einen oder mehre private Betreiber verpachtet werden, die dann Telekommunikationsdienstleistungen gegenüber den Endkunden erbringen.

 

Die Stadt Oldenburg hat sich seinerzeit auf Grundlage des damals vorgelegten Businessplanes bereit erklärt, an der Gründung eines Breitbandzweckverbandes mitzuwirken und sich an den in der Vorbereitungsphase entstehenden Kosten mit einem kalkulierten Betrag von 61.572 € zu beteiligen. Dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nicht die endgültige Entscheidung über einen Beitritt vorweg nimmt.

 

Inzwischen wurde das Thema Breitbandversorgung durch die egoh und den ZVO so weit vorangetrieben, dass die Verbandsversammlung am 19. Mai 2016 über die Gründung einer Breitbandsparte und die Aufgabenübernahme entscheiden soll. Bis dahin muss die Stadt entscheiden, welchen Weg sie gehen will.

 

Bewusst formuliere ich hier “welchen Weg“, denn gar nichts zu tun, wäre ein sträfliches Unterlassen zum Schaden der Stadt Oldenburg in Holstein. Dies gilt, wie eingangs dargelegt, ohnehin auf Grund der Bedeutung einer leistungsfähigen Breitbandversorgung, dies gilt aber um so mehr, wenn nun auf Grund der erkennbaren Bereitschaft um uns herum, die Aufgabe dem ZVO zu übertragen, dort in absehbarer Zeit Netze nach dem heute modernsten Standard entstehen.

 

Als Alternative zur Aufgabenübertragung auf den ZVO bietet sich für die Stadt die Betrauung der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH. Einer der beiden Mitgesellschafter, die Stadtwerke Eutin Beteilungs GmbH, hat bereits signalisiert, dass von deren Seite die Bereitschaft zur Aufgabenübernahme und zur erforderlichen Kapitalausstattung unserer Stadtwerke besteht. Über die Stadtwerke Eutin GmbH würde auf Grund der Erfahrungen aus Eutin auch das nötige Know How in Sachen Breitbandversorgung in die Stadtwerke Oldenburg GmbH fließen. In Neustadt wurde noch keine Entscheidung getroffen. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass dort selbst noch keine Entscheidung über die eigene Breitbandversorgung steht, so dass es verständlicherweise schwerfällt, in dieser Phase bereits die Entscheidung über eine Aufgabenübernahme durch die Stadtwerke Oldenburg in Holstein mit der erforderlichen Kapitalausstattung zu treffen.

 

Die egoh hat inzwischen ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Das Ergebnis ist der Vorlage beigefügt. Wie daraus zu ersehen ist, gilt das Kerngebiet Oldenburgs mit Ausnahme des Gewerbegebietes „Voßberg“ als versorgt. Dies ist gegeben, wenn die entsprechenden Bereiche mit mindestens 30 Mbit/s versorgt sind oder ein Untenehmen verbindlich erklärt, eine solche Versorgung in den den nächsten drei Jahren aufbauen zu wollen. „Weiße Flecken“ also Bereiche, in denen der Zweckverband als öffentliche Körperschaft tätig werden könnte, sind danach außer dem Voßberg nur die Außenortschaften. Ein Tätigwerden im Kerngebiet wäre dem ZVO nur möglich, wenn die Grenze von derzeit 30 Mbit/s einmal herauf gesetzt wird und das vorhandene Netz und die Ausbaupläne der Unternehmen unterhalb der neuen Grenze liegen.

 

Anders die Rahmenbedingungen für die Stadtwerke Oldenburg in Holstein. Diese können als privates Unternehmen frei agieren und ein Glasfasernetz im gesamten Stadtgebiet aufbauen. Die Stadtwerke würden anstelle einer FTTB-Lösung die weiterreichende FTTH-Lösung (Fiber to the Home), sprich die Glasfaserversorgung bis in die Wohneinheit als zukunftsfähigstes Modell errichten.

 

Gleich sind auch die Einschätzungen von ZVO und Stadtwerken, dass sich Ausbauten rechnen und demzufolge auch umgesetzt werden, wenn sich mindestens 60 % der Grundstücke für einen Anschluss entscheiden.

 

Der vorliegende Buisinessplan der egoh für die Zweckverbandslösung beruht noch auf einem 100 %-igen Ausbau des Oldenburger Stadtgebietes. Wie bereits ausgeführt, wird durch den Zweckverband ein Ausbau nur für den Voßberg und die Außenortschagften möglich sein. Damit reduzieren sich die Kosten über den gewählten Schlüssel aus Fläche und Einwohnerzahl. Außerdem wirkt sich ggflls. die Inanspruchnahme von Fördermitteln aus. Eine überarbeitete Berechnung liegt aber noch nicht vor.

 

Bei einer Aufgabenübertragung auf den Zweckverband Ostholstein würde dieser die Investitionskosten zu 100 % fremdfinanzieren. Die Stadt hätte lediglich den in der Betriebsphase I (2024 – 2043) entstehende Liquiditätsbedarf von jährlich 76.333 €, mithin über die 20 Jahre 1.538.651 € zu tragen. Dafür würden ihr in der Betriebsphase II von 2044 bis 2050 Liquiditätsüberschüsse von 2.367.812 € zufließen. Insgesamt ergäbe sich in der Betriebsphase ein positiver Liquiditätssaldo von 829.161. Aber noch einmal, diese Zahlen sind überholt, aber die einzigen, die uns heute vorliegen.

 

Anders sieht die Finanzierung aus, wenn wir die Stadtwerke Oldenburg in Holstein mit der Versorgung betrauen. Nach den vorliegenden Planungsrechnungen für einen 20-jährigen Zeitraum von 2017 bis 2036, die von der Revisions- und Treuhand-Kommanditgesellschaft überprüft wurden, ergäben sich zunächst einmal Investitionskosten von rd. 12.974.000 € für die Verbindungstrasse, das passive Netz und die aktiven Komponenten. 70 % hiervon würden fremdfinanziert, 30 %, mithin 3.892.049 €, müssten als Eigenkapital von den Gesellschaftern in die GmbH eingebracht werden. Dies wären für die Stadt Oldenburg in Holstein 50 % = 1.946.024,50 €. Fördermittel können die Stadtwerke als GmbH nicht in Anspruch nehmen.

 

In der als wahrscheinlichstem Fall zugrunde gelegten Konstellation ergäbe sich mit einem durchschnittlichen Jahresüberschuss von 248.895 € vor Steuern eine Eigenkapitalrendite von 6,39 %, im „Best Case“ von 11,93 % vor Steuern und selbst im „Worst Case“ wird für den gesamten Planungszeitraum insgesamt kein Verlust erwirtschaftet.

 

Ergänzend zu den Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen hat die Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH einen sogenannten Private Investor Test (PIT) durchgeführt und bestanden. Der PIT dient dem Nachweis, dass etwaige Eigenkapitalzuführungen von öffentlich-rechtlichen Gesellschaftern an die Gesellschaft keine unerlaubte Beihilfe im Sinne des § 107 Abs. 1 AEUV darstellen. In dem PIT wird begutachtet, ob ein privater Investor die Eigenkapitalausstattung ebenfalls unter der Renditeerwartung getätigt hätte.

 

Es sollte zudem bedacht werden, dass die Übertragung der Breitbandversorgung auf die Stadtwerke deren Marktposition weiter verbessern würde, denn dann wären sie nicht nur Stromnetzbetreiber und Anbieter von Strom und Gas, sondern würden über das Angebot bester Breitbandsanschlüsse sicher auch insgesamt Vorteile erlangen.

 

Die Geschäftsführung der Stadtwerke wird noch vor der anstehenden Sitzung ihr Modell präsentieren und auftretende Fragen beantworten.

 

Die Verwaltung schlägt die Übertragung der Aufgaben Breitbandversorgung auf die Stadtwerke Oldenburg in Holstein vor, weil diese

-          bereits im Jahr 2017 mit einem Ausbau beginnen können,

-          den zukunftsfähigen Ausbau im gesamten Stadtgebiet voranbringen können,

-          die Stadtwerke Synergien aus dem parallelen Betrieb des Stromnetzes ziehen können und

-          die Position der Stadtwerke als örtlichem Anbieter und Dienstleister mit einem ergänzten Angebot weiter gestärkt wird.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

x

Ja, folgende:

Die demografische Entwicklung mach leistungsfähige Bereitbandver-bindungen zum Beispiel in Sachen Telemedizin noch bedeutsamer.

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

Ergebnis Markterkundungsverfahren 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MeV-Oldenburg-Vorab_17-03-2016 (956 KB)      
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