Vorlage - VO/2014/031
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Beschlussvorschlag:
Innerhalb des Planfeststellungsverfahrens (PFV) für die Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) soll neben einer juristischen Beratung auch eine gesonderte Schalluntersuchung durch ein versiertes Büro erstellt werden. Dies ist möglichst im Verbund mit anderen Gemeinden des gleichen Planfeststellungsabschnitts zu beauftragen.
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Sachverhalt:
Die Daten, die im Rahmen des PFV zur Verfügung gestellt werden, sind derart detailreich und komplex, dass weder die Verwaltung noch die Oldenburger Bürger diese in ausreichendem Maße überblicken können. So wäre für die Stadt aber auch die Bürgerinnen und Bürger Oldenburgs eine externe Begleitung durch Fachleute hilfreich.
Für den juristischen Bereich hat dies bisher die Rechtsanwaltskanzlei Günther, Frau Dr. John, zur allgemeinen Zufriedenheit getan. Ein wichtiger Teil der Planfeststellungsunterlagen werden die schalltechnischen Berechnungen sein. Es ist, wie uns auf der vom Bürgermeister organisierten Informationsveranstaltung überzeugend dargelegt wurde und wie auch Frau Dr. John empfiehlt, wichtig diese Berechnungen zu überprüfen. Das kann nur extern durch ein Fachbüro geschehen.
Die Strecke wird im PFV in eine derzeit noch unbekannte Anzahl von Abschnitten geteilt werden. Sobald diese bekannt werden, wird die Verwaltung mit anderen Gemeinden des gleichen Abschnitts Kontakt aufnehmen, um die Berechnungen möglichst gemeinsam in Auftrag zu geben.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | 4.000 – 8.000 € |
Finanzierung: | Haushalt 2015 bzw. 2016 |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
keine