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Vorlage - VO/2016/053  

Betreff: Sanierung des Oldenburger Walls
a) Genehmigung über eine überplanmäßige Ausgabe
b) Zustimmung zur Auftragsvergabe über die Sanierungsarbeiten
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Gabriel, Stefan
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.06.2016 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung

 

a)      beschließt, die Bauarbeiten zur Sanierung des Oldenburger Walls auch zu den erhöhten Kosten von ……….. € durchzuführen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden überplanmäßig bereitgestellt und sind aus überplanmäßigen Einnahmen aus der Gewerbesteuer zu decken.

b)      stimmt dem von der Verwaltung in der Sitzung vorgelegten Vergabevermerk zu und beschließt den Auftrag über die Sanierung des Walls entsprechend den in der Sitzung vorgelegten Vorschlägen für das Los 1 an die Firma ……………… und für das Los 2 an die Firma ………………… zu vergeben.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Bauwesen hat der Stadtverordnetenversammlung in seiner Sitzung am 11.09.2014 empfohlen, den Oldenburger Wall aufgrund einer Böschungsabrutschung und nachfolgend festgestellten sicherheitsrelevanten statischen Defiziten im östlichen und  westlichen Abschnitt durch eine Böschungsverdübelung aus Stahlprofilen zu sanieren.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat dem vorgeschlagenem Vorhaben am 25.09.2014 zugestimmt und letztlich die geschätzten Kosten in Höhe 375.000,- Euro im Haushalt 2015 bereitgestellt. Gleichzeitig wurden Förderungen aus Bundes- und Landesmitteln in Höhe von 273.700 € eingeplant. Die Förderungen wurden in der beantragten Größenordnung bewilligt, allerdings erst mit großer zeitlicher Verzögerung, weshalb die Maßnahme im Jahr 2015 nicht mehr durchgeführt werden konnte.

 

Die geschätzten Baukosten bezogen sich mit 293.930,- Euro auf die ingenieurstechnische Böschungssanierung und mit 81.062,80 Euro auf Böschungssicherung durch Bepflanzungen.

 

Nach der Ausschreibung und der erfolgten Submission am 02.06.2016 musste festgestellt werden, dass das günstigste Angebot allein für die ingenieurstechnische Böschungssanierung bei 564.225,66 Euro lag. Dies bedeutete eine Unterdeckung in Höhe von 270.295,66 Euro brutto. In Absprache mit der Vergabekammer wurde die Ausschreibung gem. §17 VOB/A aufgehoben.

 

Die Kostensteigerung ist vor allem darauf zurückzuführen, dass seinerzeit die Bundesmittel unter großem Zeitdruck beantragt werden mussten. Die genaue Planung lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor und wurde erst nach Antragstellung präzisiert. Unter anderem hat der in größerem Umfang erforderlich werdende Bodenaustausch kostentreibend gewirkt.

 

Gemeinsam mit den beteiligten Ingenieuren wurde nach Einsparpotenzialen gesucht. Diese wurden in der erneuten Ausschreibung berücksichtigt. Auch wurde das bisher als Gesamtleistungsverzeichnis ausgeschriebene Sanierungsvorhaben in Lose unterteilt. Die Submission erfolgt am 23.06.2016. Nach Auswertung der Submissionsergebnisse werden diese in der Sitzung bekanntgegeben.

 

Auf Grund des aktuell festzustellenden Pflanzenwachstums scheint es möglich zu sein, zumindest auf eine aufwendige Bepflanzung zu verzichten und die Durchwurzelung allenfalls punktuell mit dem Setzen einiger Knickpflanzen zu unterstützen.

 

Nur wenn die Maßnahme jetzt durchgeführt wird, ist der Erhalt der Fördermittel relativ sicher. Ob diese bei einer neuen Antragstellung wieder und auch noch in größerem Umfang bewilligt würden, ist mehr zweifelhaft.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

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