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Vorlage - VO/2016/057  

Betreff: Unterbringung von der Stadt Oldenburg in Holstein zugewiesenen Flüchtlingen
hier: Wagrienkaserne Putlos
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Bürgermeister Voigt
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in:Bürgermeister Saba, Jörg
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
19.07.2016 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Das der Stadt Oldenburg in Holstein von der Bundesrepublik Deutschland überlassene Grundstücks in der Wagrienkaserne soll zunächst nicht für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden genutzt werden. Der Umbau der Gebäude 1 und 95 erfolgt bis auf weiteres nicht. Sollte sich ein entsprechender Unterkunftsbedarf abzeichnen, ist die Angelegenheit dem Hauptausschuss zur erneuten Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

  

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Oldenburg in Holstein hat mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundwehr-Dienstleistungszentrum Plön, im Februar 2016 einen Vertrag über die Mitbenutzung von Liegenschaften der Bundeswehr durch Dritte geschlossen. Vertragsgegenstand ist ein Grundstück in der Wagrienkaseren mit 2 Gebäuden (Nr. 1 und 95).

Der Bund überlässt der Stadt Oldenburg in Holstein das Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude zur vorübergehenden Unterbringung von bis zu 71 Asylbegehrenden. Ein Nutzungsentgelt wird nicht erhoben. Es ist lediglich eine Nebenkostenpauschale in Höhe von mtl. 3.200,00 € zu zahlen.

 

Um die Gebäude der vorgenannten Nutzung zuzuführen sind Umbau- und Sanierungsarbeiten erforderlich. Dafür sind bisher Kosten in Höhe von 872.865,00 € geplant. Gemäß Vereinbarung zur Erstattung von Erstinstandsetzungs- und Erschließungskosten zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden zwischen der Stadt Oldenburg in Holstein und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben würden der Stadt Aufwendungen in Höhe von 823.265,80 € erstattet. Die nicht erstattungsfähige Differenz in Höhe von 49.599,20 € würde sich aus Kosten für Spielgeräte (7.354,20 €), ein Carport (13.685,00 €) und Kosten in Höhe von 28.560,00 € für Küchenausstattungen ergeben.

 

 

Vorbereitende Arbeiten für die optionale Aufstellung von 3 Wohncontainern für die Unterbringung von bis zu 50 Flüchtlingen/Asylbegehrenden wurden in Höhe von 104.125,00 €  anerkannt und sind Bestandteil der o.g. Gesamtkosten in Höhe von 872.865,00 €.

 

Mit Beschluss vom 23.03.2016 hat die Stadtverordnetenversammlung den Bürgermeister ermächtigt, den Architektenvertrag und nach Ausschreibung die notwendigen Bauverträge zu schließen. Inzwischen liegt der Stadt die Baugenehmigung des Kreises Ostholstein für die beantragte Umbaumaßnahme vor. Aufgrund verschiedener Auflagen, insbesondere in Bezug auf den Brandschutz, entstehen weitere Kosten in Höhe von 62.475,00 €.

 

Die Gesamtkosten würden sich nunmehr auf 935.340,00 € brutto belaufen. Von Seiten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wurde signalisiert, dass diese Kosten ebenfalls erstattungsfähig sind. Eine schriftliche Zusage liegt zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht vor.

 

 

Zu den Kosten für die Erstinstandsetzung- und Erschließung in Höhe von 935.340,00 € sind noch Ausgaben für die Ausstattung der Gemeinschaftsräume und der Büros in Höhe von 10.000,00 € zu berücksichtigen. Für die Erstellung der Brandschutzordnung sind Kosten in Höhe von 2.500,00 € einzuplanen. Der nicht erstattungsfähige Aufwand für die Stadt an den Gesamtkosten in Höhe von 947.840,00 € würde sich dann auf ca. 62.000,00 € belaufen.

 

Bevor nun die entsprechenden Ausschreibungen erfolgen, hält die Verwaltung eine neuerliche Beratung und ggf. Beschlussfassung für erforderlich, da sich die Flüchtlingssituation seit der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung im Februar gravierend verändert hat.

 

Mit Rundverfügung 9/2015 hatte der Kreis Ostholstein die Gesamtzahl der zu erwartenden Migrantinnen und  Migranten für das Jahr 2016 auf 4.000 Personen festgesetzt. Aufgrund des quotalen Verteilungsschlüssels entfielen hiervon 198 unterzubringende Personen auf die Stadt Oldenburg in Holstein. Da sich im Frühjahr abzeichnete, dass sich die zu erwartenden Flüchtlingszahlen reduzieren werden, wurde die Gesamtzahl der zu erwartenden Migrantinnen und Migranten vom Kreis Ostholstein erneut kalkuliert und auf 2.000 Personen festgesetzt. Auf die Stadt Oldenburg in Holstein entfallen demnach 110 unterzubringende Personen. Bis zum 14.07.2016 wurden bislang 40 Personen aufgenommen. Demnach wären bis zum Ende des Jahres weitere 70 Personen unterzubringen.

 

Die Stadt hat zurzeit 21 Objekte zur Unterbringung von Migrantinnen und Migranten angemietet. Es können dort insgesamt bis zu 125 Personen untergebracht werden. Aktuell wohnen dort 100 Personen. Zusätzlich verfügt die Stadt über eigenen Unterkünfte (Obdachlosenunterkunft Heiligenhafener Chaussee 116 – 122 a), in denen im Bedarfsfall weitere 15 Personen untergebracht werden können. Zum Herbst 2016 wird in der Heiligenhafener Chaussee weiterer Wohnraum fertiggestellt. Die Stadt Oldenburg in Holstein hat hier ein Erstbelegungsrecht und kann dort 21 Personen unterbringen.

 

Aktuell kann von einer entspannten Situation gesprochen werden. Die Zuweisungen des Kreises Ostholstein sind stark rückläufig. Ob es sich hierbei um eine Momentaufnahme oder eine dauerhafte Tendenz handelt, kann nicht beurteilt werden.

 

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, den Umbau der Gebäude 1 und 95 in der Wagrienkaserne zurzeit nicht vorzunehmen und die weitere Entwicklung abzuwarten. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat signalisiert, dass dieses Vorgehen möglich wäre und auch die zugesagten Mittel für die Erstinstandsetzung und Erschließung zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen werden können. Eine schriftiche Stellungnahme liegt aktuell darüber allerdings noch nicht vor. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Umgang mit Steuergeldern scheint die Umsetzung des Umbauvorhabens zum jetzigen Zeitpunkt jedenfalls nicht vertretbar zu sein, wenn eine spätere Umsetzung des Vorhaben ohne finanzielles Risiko möglich ist.

 

 

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

947.840 €

Finanzierung:

Erstattung BIMA und außerplanmäßig Haushalt 2016

Laufende Kosten jährlich:

119.400,00 €

Finanzierung:

Erstattung AsylbLG

 

 


Anlage/n:

 

 

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