Vorlage - VO/2016/072
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Beschlussvorschlag:
Die Stadt Oldenburg in Holstein bindet das Mehrgenerationenhaus in die Koordinierung der vorhandenen und geplanten Angebote zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses ein.
Sachverhalt:
Der Kastanienhof wurde in das Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgenommen. Die Stadt Oldenburg in Holstein hat das Projekt seit dem Jahr 2012 mit einem Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € p. a. kofinanziert. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17.12.2015 beschlossen, die Kofinanzierung für den Fall der Fortsetzung des Aktionsprogramms auch für die Folgejahre zu gewähren.
Das BMFSFJ hat zwischenzeitlich erklärt, dass das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus vorläufig bis zum 31.12.2020 fortgesetzt wird und hierfür ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 30.000,00 € gewährt wird. Eine Voraussetzung für die Förderung einer Einrichtung als Mehrgenerationenhaus ist die Vorlage eines Beschlusses der Vertretung der kommunalen Gebietskörperschaft mit einem Bekenntnis zum Mehrgenerationenhaus, wie er im Beschlussvorschlag formuliert wurde.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
| Nein, entfällt. |
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X | Ja, folgende: | Die demografische Entwicklung gibt dem Angebot eines Mehrgenerationenhauses eine immer weiter steigende Bedeutung. |
Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n: