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Vorlage - VO/2014/036  

Betreff: Nachkalkulation der Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2013
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Wulf
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Wulf, Erich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
29.10.2014 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
NK 2013 - Gesamt  

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss nimmt die Nachkalkulation der Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2013 zur Kenntnis

 

.


Sachverhalt:

 

Für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie für die dezentrale Abwasserbeseitigung wird im Zuge der Jahresabschlussarbeiten jährlich eine Nachkalkulation der Gebühren durch die GeKom GmbH durchgeführt, um die Gebührenentwicklung überwachen und steuern zu können.

 

Die Nachkalkulation für die Abwasserbeseitigung für 2013 wurde von der GeKom Ende August 2014 vorgelegt. Die Ergebnisse sind in den Jahresabschluss 2013 für die Betriebssparte  Abwasser der KDO eingeflossen.

 

Eine Kopie der vollständigen Nachkalkulation ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Nachkalkulation kommt zu folgenden Ergebnissen:

 

 

 

Gebühreneinheit

Gebührensatz Nachkalkulation

2013

Gebührensatz

2013 lt. Gebührensatzung

Gebührensatz 2014 lt. Gebührensatzung

Schmutzwasser

Grundgebühr jährlich

je m³

-

3,41

-

3,06

 

60,00 €

3,24

Niederschlagswasser

je angefangene 25 m²

6,88

7,84 €

7,84

Dezentrale Abwasserbeseitigung

Grundgebühr

je m³

25,22

55,18

71,53 €

61,11

71,53 €

29,27 €

 


 

Für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt die Unterdeckung laut Jahresabschluss 126.029,59 €. Der Restbestand der Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 30.555,13 € reicht zur Deckung des Fehlbetrages nicht aus, so dass eine Unterdeckung in Höhe von 95.474,46 € auf das Jahr 2014 vorzutragen ist. Die Summe der vorgetragenen Jahresergebnisse beträgt zum 01.01.2014 349.973,54 €. Der Abbau dieser Unterdeckung wurde bei der Erstellung der Gebührenvorkalkulation 2014 – 2016 durch die GeKom berücksichtigt. Die Schmutzwassergebühr musste daher zum 01.01.2014 massiv erhöht werden. Für die Schmutzwasserbeseitigung wird derzeit eine Grundgebühr in Höhe von 60,00 €/jährlich und eine Zusatzgebühr in Höhe von 3,24 €/m³ Frischwasser erhoben. Bezüglich der Grundgebühr wird ein Vorschlag für eine Veränderung zum 01.01.2015 noch unterbreitet. Die Zusatzgebühr sollte unverändert bleiben.

 

Bei der Niederschlagswasserbeseitigung betrug die im Zuge der Nachkalkulation festgestellte Überdeckung 51.733,21 €. Dadurch konnte die noch bestehende Unterdeckung von 32.255,88 € vollständig abgebaut werden. Ein Betrag in Höhe von 19.477,33 € kann der Rückstellung für Gebührenausgleich zugeführt werden. Die Gebühr beträgt derzeit 7,84 € je angefangene 25 m² befestigte Fläche und wird durch die 8. Nachtragssatzung ab 01.01.2015 auf 8,83 € je angefangene 25 m² befestigte Fläche festgesetzt. Diese Festsetzung erfolgte aufgrund der Vorkalkulation 2014 – 2016.

 

Bei der dezentralen Abwasserbeseitigung ist 2013 im Ergebnisplan eine Überdeckung in Höhe von 5.360,88 € zu verzeichnen. Dadurch kann die vorgetragene Unterdeckung von 11.177,91€ auf 5.817,03 € reduziert werden. Hier besteht nach wie vor dringender Handlungsbedarf für eine Neuregelung der Abfuhr und Beseitigung des Klärschlamms.  Es ist erforderlich, die Unternehmerleistungen für die Abfuhr und Beseitigung des Klärschlamms neu auszuschreiben, da aufgrund der nahezu abgeschlossenen Nachrüstung der Grundstückskläranlagen keine Regelabfuhr mehr durchgeführt wird. Nach Neuregelung der Abfuhr und Beseitigung ist die Überarbeitung der Kalkulation erforderlich. Die Ausschreibung konnte aufgrund mangelnder personeller Ressourcen bisher nicht durchgeführt werden. Ferner muss die vom Land angekündigte Handlungsempfehlung zur Umsetzung abgewartet werden, die sich zurzeit in der Abstimmung befindet. Um die Unterdeckungen weiter abbauen zu können, sollte die bisherige Gebührenregelung bis zu einer Neukalkulation nach Neuvergabe der Leistungen beibehalten werden.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

Nachkalkulation der GeKom 2013 (aufgrund des Umfangs nur digital)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NK 2013 - Gesamt (4564 KB)      
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