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Vorlage - VO/2014/040  

Betreff: Erlass einer 10. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung in der Stadt Oldenburg in Holstein
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Wulf
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Wulf, Erich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
29.10.2014 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
18.12.2014 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Alternativrechnung Grundgebuehr 2014-01  
Abwassergebührensatzung-2005 NS 10  

Beschlussvorschlag:

 

Der Erlass der 10. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung in der Stadt Oldenburg in Holstein, die der Sitzungsniederschrift als Anlage beizufügen ist, wird beschlossen

 

.


Sachverhalt:

 

Durch die 8. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung in der Stadt Oldenburg in Holstein wurde ab 1. Januar 2014 eine Grundgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung eingeführt. Diese wurde auf 60,00 € jährlich je Anschluss festgesetzt.

 

Die Einführung der Grundgebühr führte bei zahlreichen Gebührenpflichtigen und insbesondere beim Verband Haus und Grund zu Protesten und Einwendungen. Die Einwendungen richteten sich sowohl gegen die Höhe als auch gegen die Erhebung der Grundgebühr pro Anschluss, da die Formulierung „pro Anschluss“ zu unterschiedlichen Auslegungen führte. Die GeKom hatte die Grundgebühr bezogen auf Wasseranschlüsse, wie auch in anderen Städten und Gemeinden üblich, kalkuliert. Durch den Erlass der 9. Nachtragssatzung wurde die klargestellt, dass die Grundgebühr je Wasseranschluss bzw. je Wasserzähler erhoben wird.

 

Der Verband Haus und Grund kritisierte ferner, dass nur eine einheitliche Grundgebühr für alle Wasserzähler erhoben wurde und keine Differenzierung nach Größe der Anschlüsse. Die Verwaltung hatte zugesagt, zu prüfen, ob ggf. eine abweichende Grundgebühr für größere Wasserzähler erhobenwerden kann und wie diese festzusetzen wäre.

 

Aufgrund der von der GeKom erstellten Alternativkalkulation wird vorgeschlagen, die Grundgebühr von 60,00 € für den normalen Hauswasseranschluss mit 2,5 Qn beizubehalten und für alle größeren Wasseranschlüsse eine höhere Grundgebühr festzusetzen. Die Grundgebühr sollte ab 1. Januar 2015 auf 24,00 € je Qn festgesetzt werden. Damit ergeben sich folgende Sätze für die Grundgebühren und folgendes Grundgebührenaufkommen pro Jahr.

 

Wasserzähler

Grundgebühr/Qn

Grundgebühr

Gesamtsumme

Qn

Anzahl

 

jährlich

Grundgebühr

  2,5

2.974

                24,00 €

               60,00 €

                   178.440,00 €

  3,0

69

                24,00 €

               72,00 €

                        4.968,00 €

  6,0

72

                24,00 €

            144,00 €

                     10.368,00 €

10,0

21

                24,00 €

            240,00 €

                        5.040,00 €

15,0

1

                24,00 €

            360,00 €

                           360,00 €

60,0

2

                24,00 €

         1.440,00 €

                        2.880,00 €

Grundgebühr jährlich insgesamt

 

                   202.056,00 €

 

 

Damit würde sich das Grundgebührenaufkommen pro Jahr um 13.716,00 € erhöhen.

 

Nach der Alternativkalkulation der GeKom für die Jahre 2014 – 2016 wäre eine Senkung der Zusatzgebühr von 3,24 €/m³ auf 3,19 €/m³ möglich, wenn die vorgeschlagene Grundgebührenfestsetzung umgesetzt würde.

 

Im Hinblick auf die bereits aufgelaufenen Unterdeckungen wird jedoch empfohlen, es bei dem Gebührensatz für die Zusatzgebühr zu belassen. Dadurch wird zum einen ein schnellerer Abbau der Unterdeckung ermöglicht und zum anderen eine erneute Anpassung der Zusatzgebühr vermieden.

 

Der Vorlage beigefügt werden die Alternativkalkulation der GeKom und der Entwurf für die zu erlassende 10. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung in der Stadt Oldenburg in Holstein.

 

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

Alternativkalkulation der GeKom

Entwurf 10. Nachtragssatzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Alternativrechnung Grundgebuehr 2014-01 (117 KB)      
Anlage 2 2 Abwassergebührensatzung-2005 NS 10 (35 KB)      
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