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Vorlage - VO/2017/001  

Betreff: Einzelhandelskonzept der Stadt Oldenburg in Holstein
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Gabriel, Stefan
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Vorberatung
25.01.2017 
28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.03.2017 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
EHEK 2017 der Stadt Oldenburg in Holstein  

Beschlussvorschlag:

 

Das als Anlage beigefügte Einzelhandelsentwicklungskonzept der Stadt Oldenburg in Holstein mit der Bezeichnung „Perspektiven der Einzelhandels- und Innenstadtentwicklung in Oldenburg in Holstein“, inkl. seiner Anlagen (Nahversorgungssituation, Zentren- und Standortstruktur, Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt und Oldenburger Sortimentsliste) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Das Einzelhandelsentwicklungskonzept ist die notwendige Grundlage für rechtssichere Bebauungsplanfestsetzungen hinsichtlich Sortiments- und Verkaufsflächenfestsetzungen an bestimmten Standorten. Es gibt als informelles Planungsinstrument einen Entwicklungsrahmen und notwendige Begründungen. Es ersetzt nicht die baurechtliche Steuerung von Planungsvorhaben und keine Verträglichkeitsuntersuchungen von Einzelvorhaben.

 

Damit das Einzelhandelskonzept als Grundlage für eine nachhaltige Einzelhandelsentwicklung dienen kann, muss dieses als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen werden.

 

Der erste Entwurf des aktuellen Konzeptes wurde der Selbstverwaltung und der Verwaltung am 02.12.2016 vorgestellt. Das fertig ausgearbeitete Konzept ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Für die Stadt Oldenburg in Holstein lag die Grundfassung eines Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahr 2010/2011 vor. Dieses wurde für einen kleineren, in sich abgeschlossenen Bereich an der Kieler Chassee im Jahr 2013 fortgeschrieben.

 

Das derzeitige Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2010/2011 war zwar nicht erheblich veraltet, allerdings ergab sich aus Sicht der Verwaltung die Notwendigkeit der Fortschreibung aus inhaltlichen Erwägungen heraus. Auf diese Notwendigkeit wurde auch schon seitens der CIMA in der Fortschreibung 2013 hingewiesen.

 

Gemäß Abschnitt A 5.6.2, Ziffer 4 der Städtebauförderungsrichtlinien 2015 für das Land Schleswig-Holstein sind im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ an dem die Stadt derzeit teilnimmt, zudem die Ergebnisse eines aktuellen gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes zu berücksichtigen.

 

Aus diesem Grund wurde für die Stadt Oldenburg in Holstein im Zeitraum von Oktober 2016 bis Januar 2017 von der Dr. Lademann & Partner GmbH, Hamburg, ein aktuelles Einzelhandelsentwicklungskonzept erarbeitet. Grundlage dieses Einzelhandelsentwicklungskonzepts bilden umfangreiche Strukturdatenerhebungen und empirische Untersuchungen des Einzelhandels im Stadtgebiet von Oldenburg in Holstein. Darüber hinaus wurde auch eine Passantenbefragung durchgeführt Die Ergebnisse sind detailliert im Einzelhandelsentwicklungskonzept dargelegt.

 

Auf der Grundlage dieser Daten hat Dr. Lademann & Partner gemeinsam mit der Stadt Oldenburg in Holstein die Strategie und den Entwicklungsrahmen für die künftige Einzelhandelsentwicklung in Oldenburg in Holstein abgeleitet.

 

Wesentliche Zielsetzungen der künftigen Einzelhandelsentwicklung betreffen die Weiterentwicklung, insbesondere des großflächigen Einzelhandels, im zentralen Versorgungsbereich (Teile des VU-Gebietes) der Stadt. Der zentrale Versorgungsbereich im planungsrechtlichen Sinn ist der Innenstadtbereich Oldenburgs.

 

Darüber hinaus sind im Stadtgebiet von Oldenburg zwei Fachmarktagglomerationen (Am Voßberg und Kieler Chaussee) vorhanden. Diese weisen jedoch nicht den erforderlichen Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomiemix sowie die notwendige Siedlungsintegration auf, die planungsrechtlich für die Festlegung als zentraler Versorgungsbereich erforderlich sind.

 

Um die Bedeutung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt und dessen regionale Bedeutung für Stadt Oldenburg in Holstein zu erhalten und zu fördern, soll die Einzelhandelsentwicklung Oldenburgs in den nächsten Jahren wesentlich auf diesen Bereich konzentriert werden. Diese Konzentration betrifft insbesondere die sogenannten zentrenrelevanten Sortimente. Die zentrenrelevanten Warengruppen/Sortimente wurden in Abstimmung mit der Stadt Oldenburg in Holstein ermittelt und in der sogenannten Oldenburger Sortimentsliste festgeschrieben.

 

Der Schwerpunkt der Weiterentwicklung der Fachmarktagglomerationen sollte vor allem auf dem nicht-zentrenrelevanten Bedarfsbereich liegen. Neuansiedlungen im Bereich der nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimente sind nicht zu empfehlen, da dann die (begrenzten) Entwicklungspotenziale der Innenstadt nicht mehr zur Verfügung stehen würden. Bestehenden Betrieben sollen hingegen Modernisierungsmaßnahmen ermöglicht werden. Bei (moderaten) Verkaufsflächenerweiterungen ist eine sehr sorgfältige Abwägung der Chancen, Risiken und Auswirkungen auf die Innenstadtentwicklung vorzunehmen.

 

Darüber hinaus soll eine restriktive und kritische Bewertung von Vorhaben in Streulagen z.B. an der Holsteiner Straße oder Bahnhofstraße erfolgen, um eine weitere Zersplitterung der Einzelhandelsstrukturen zu vermeiden.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

Einzelhandels Entwicklungskonzept 2017 der Stadt Oldenburg in Holstein mit seinen integrierten Anlagen:

- Nahversorgungssituation in der Stadt Oldenburg in Holstein

- Zentren- und Standortstruktur des Oldenburger Einzelhandels

- Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt

- Oldenburger Sortimentsliste

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 EHEK 2017 der Stadt Oldenburg in Holstein (6007 KB)      
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