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Vorlage - VO/2017/008  

Betreff: Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern für die Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Bürgermeister Voigt
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Voigt, Martin
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
08.02.2017 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.03.2017 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Die folgenden Stadtverordneten werden als Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH entsandt:

Mitglieder:Ersatzmitglieder:

Stadtverordneter Klaus Zorndt           Stadtverordnete Andrea Kümmel

Stadtverordneter Karsten Marzian                   Stadtverordneter Torsten Becker

Stadtverordneter Dr. Henning Andrees           Stadtverordneter Hans-Jürgen Löschky

Stadtverordneter Wolfgang Seidel                       Stadtverordneter Michael Schoer


Sachverhalt:

 

Am 20. Dezember 2016 wurde der der Gesellschaftsvertrag zur Gründung der Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH beurkundet. Nach § 8 des Gesellschaftsvertrages entsendet die Stadt Oldenburg in Holstein vier der insgesamt sieben Mitglieder in den Aufsichtsrat. Außerdem ist danach für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied zu entsenden.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Ersatzmitglieder keine Stellvertreterfunktion wahrnehmen. Sie werden vielmehr Mitglied des Aufsichtsrates, wenn das Mitglied vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet. Die Regelung über die Ersatzmitglieder ist durch die neuen Bestimmungen zum kommunalen Wirtschaftsrecht vorgegeben.

 

Es wird vorgeschlagen, als Mitglieder dieselben Personen zu entsenden, die auch im Aufsichtsrat der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH vertreten sind. So ist das Wissen um Belange der jeweils anderen Gesellschaft vorhanden. Dies ist bei der geplanten engen Zusammenarbeit und den sich ergebenden Verflechtungen sicher vorteilhaft.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

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