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Vorlage - VO/2017/017  

Betreff: Hinterlandanbindung zur FBQ;
hier: Beauftragung von eigenen Schallschutzuntersuchungen
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Voigt, Martin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
02.03.2017 
29. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der der letzten Sitzung des Hauptausschusses wurde an die Umsetzung des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen vom 8. Oktober 2014 erinnert, die nun dringend geschehen müsste. Deswegen wird dieser Punkt auf die Tagesordnung genommen, nach meiner Empfehlung allerdings nur als Berichtspunkt.

 

Der damalige Beschluss lautete: „Innerhalb des Plansfeststellungsverfahrens (PFV) für die Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) soll neben einer juristischen Beratung auch eine gesonderte Schalluntersuchung durch ein versiertes Büro erstellt werden. Dies ist möglichst im Verbund mit anderen Gemeinden des gleichen Planfeststellungsabschnitts zu beauftragen.“ Die Beschlussfassung beruht auch auf der Empfehlung der beauftragten Rechtsanwältin, die schalltechnischen Berechnungen der Bahn durch ein Fachbüro überprüfen zu lassen.

 

Aus meiner Sicht gibt es aus heutiger Sicht zwei zu beauftragende Aufgabenstellungen für Lärmschutzfachleute. Die eine ist, sich Gedanken darüber zu machen, wo der von uns und anderen Beteiligten geforderte übergesetzliche Lärmschutz vorzusehen ist und wie er aussehen kann. Auf Grund der Bemühungen aus unserer Region will Land Schleswig-Holstein in enger Abstimmung mit dem Kreis Ostholstein einen entsprechenden Auftrag auslösen und befindet sich dafür bereits im Vergabeverfahren.

 

Die andere Aufgabenstellung ist die, die wir bereits bei der Beschlussfassung im Oktober 2014 vor Augen hatten, nämlich eine unabhängige und fachlich versierte Überprüfung der schalltechnischen Untersuchungen der Deutschen Bahn. Wie damals in der Vorlage ausgeführt, aber auch im Beschluss zum Ausdruck gebracht, kann diese Überprüfung erst im Rahmen des Planfestellungsverfahrens, jedenfalls erst dann geschehen, wenn die schalltechnischen  Untersuchungen der Bahn vorliegen. Vorher gibt es keine Grundlage für irgendwelche Berechnungen.

 

Die Verwaltung wird aber die Beauftragung eines Fachbüros für die Überprüfung der schalltechnischen Untersuchungen der Bahn dadurch vorbereiten, dass schon einmal eine abschließende Abstimmung mit den anderen Kommunen unternommen wird, so das zu gegebner Zeit eine schnelle Vergabe möglich ist.

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

4.000 – 8.000 €

Finanzierung:

Haushalt 2017

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

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