Vorlage - VO/2017/018
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Beschlussvorschlag:
Die Stadt Oldenburg in Holstein macht im Rahmen des Beteiligungsverfahrens in ihrer Stellungnahme keine Anregungen oder Bedenken geltend.
Sachverhalt:
Die Landesregierung hat am 6. Dezember 2016 den Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 (LEP) und die Entwürfe der Teilaufstellungen der Regionalpläne I bis III (jeweils Sachthema Windenergie) sowie die Einleitung des Beteiligungsverfahrens beschlossen. Das Beteiligungsverfahren wurde durch Bekanntmachung im Amtsblatt Schleswig-Holstein vom 27. Dezember 2016 eingeleitet.
Im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens werden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die Kreise, kreisfreien Städte sowie die weiteren Träger der öffentlichen Belange sowie die Öffentlichkeit gemäß § 5 Abs. 5 des Landesplanungsgesetzes (LaplaG) und § 10 des Raumordnungsgesetzes (ROG) an der Aufstellung der Teilfortschreibung des LEP und der Teilaufstellung der Regionalpläne I bis III beteiligt.
Das Beteiligungsverfahren endet am 30. Juni 2017. Die Planunterlagen sind während dieses Zeitraumes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen; die Auslegung in der Stadt Oldenburg erfolgt vom 01. März 2017 bis einschließlich 03. April 2017 im Bauamt. Die Stellungnahmen der Stadt sind innerhalb der Frist an die Landesplanungsbehörde über den Kreis zuzuleiten.
Nach Abwägung der einzelnen Potenzialflächen sind aufgrund der Zuordnung des Drehfunkfeuers Michaelsdorf (Gemeinde Heringsdorf) in die Kategorie I (hohes Konfliktrisiko = in der Regel Ausschluss der Flächen) in einem Radius von 15 km keine Vorrangflächen für die Windenergie ausgewiesen, auch die bereits mit Windkraftanlagen bebauten Bereiche wurden gestrichen. Das bedeutet, dass im gesamten Stadtgebiet von Oldenburg keine Vorrangflächen für die Windenergie ausgewiesen wurden.
Da unter anderem der o.g. Grund derzeit keine Änderung in der Bereitstellung von Vorrangflächen für das Oldenburger Stadtgebiet ermöglicht, schlägt die Verwaltung daher vor, im Rahmen ihrer Stellungnahme zum Beteiligungsverfahren keine Anregungen und Bedenken zu der Planung geltend zu machen.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
1. Ausschnitt aus dem Entwurf des Regionalplanes
2. Abwägung einzelner Potenzialflächen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Ausschnitt Regionalplan (2426 KB) | ||||
2 | Abwägung Potenzialflächen (5129 KB) |