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Vorlage - VO/2017/020  

Betreff: Aktionsplan der Stadt Oldenburg in Holstein zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Saba
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in:Bürgermeister Saba, Jörg
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
08.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.03.2017 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Aktionsplan  

Beschlussvorschlag:

 

Der als Anlage beigefügte Aktionsplan der Stadt Oldenburg in Holstein zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird beschlossen. 

 

 


Sachverhalt:

 

Am 30.04. bzw. 13.05.2013 haben die Stadt Oldenburg in Holstein und die Lebenshilfe Ostholstein e.V. im Rahmen des Projektes „Ostholstein – erlebbar für alle“ eine Kooperationsvereinbarung mit dem Ziel abgeschlossen, eine lokale Planung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention  in Oldenburg in Holstein zu erarbeiten.

 

Durch die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist Inklusion und Barrierefreiheit zu geltendem Recht in Deutschland geworden. Mit dem Aktionsplan für Oldenburg in Holstein soll eine Strategie entwickelt werden, wie diese Ziele vor Ort umgesetzt werden können. Wichtig ist dabei die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, aber insbesondere auch von Experten/innen auf dem Gebiet der Inklusion und Barrierefreiheit.

 

Hierzu fanden verschiedene Workshops, Schulungen und Aktionen statt, um z. B. die Handlungsfelder des Aktionsplans zu bestimmen und deren Inhalte zu konkretisieren.

 

Als Ergebnis dieses Prozesses liegt nun der Aktionsplan für die Stadt Oldenburg in Holstein zur Beratung vor. Die aufgeführten Einzelmaßnahmen in den Handlungsfeldern sind als Hinweis auf notwendige Schritte auf dem Weg zur Barrierefreiheit und zu einer inklusiven Gesellschaft zu verstehen. Bei der Umsetzung können finanzielle Belastungen des städtischen Haushalts natürlich nicht außer Acht gelassen werden. In der Regel müssen deshalb zunächst entsprechende Beschlüsse der zuständigen Gremien gefasst werden. Der Beschluss des Aktionsplanes ist daher in erster Linie als Bekenntnis zur UN-Behindertenrechtskonvention zu verstehen.

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

X

Ja, folgende:

Barrierefreiheit ist nicht nur für Menschen mit Handicaps notwendig. Auch für Senioren/innen, Migranten u. a. Gruppen ist sie zur umfassenden Teilhabe am Leben erforderlich.

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

 

 

 

Können noch nicht beziffert werden. Mittel für einzelne Maßnahmen müssen ggf. bereit gestellt werden, wenn ihre Umsetzung konkret beschlossen  wurde

Finanzierung:

 

Laufende Kosten jährlich:

 

Finanzierung:

 

 


Anlage/n:

Aktionsplan 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aktionsplan (11156 KB)      
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