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Vorlage - VO/2017/025  

Betreff: Schulsozialarbeit;
hier: Antrag der Schulleiterin der Grundschule am Wasserquell auf Aufstockung der Wochenstundenzahl
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Saba
2. Bürgermeister Voigt
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in:Bürgermeister Saba, Jörg
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
08.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
15.03.2017 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.03.2017 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Schulleiterin GS SSA  
Sachbericht 2016 Verwendung Landesmittel  
Jahresbericht 2016 SSA GS am Wasserquell  

Beschlussvorschlag:

 

Die Vereinbarung mit dem Deutschen Kinderschutzbund ist dahingehend zu ändern, dass an der Grundschule am Wasserquell zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 eine Schulsozialarbeiterin/ein Schulsozialarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 25 Stunden eingesetzt wird.

 

Der Betriebskostenzuschuss an den Träger erhöht sich auf 97.600 € jährlich. Die Laufzeit des Vertrages ist an die Förderung der Schulsozialarbeit durch Landesmittel gekoppelt. Bei einem Wegfall der Landesmittel oder einer Reduzierung der Landesmittel um     XX Prozent, kann der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten beendet werden.

 


Sachverhalt:

 

 

Mit Schreiben vom 10.02.2017 beantragt die Schulleitung der Grundschule am Wasserquell die Aufstockung der Schulsozialarbeit von 15 auf 25 Wochenstunden. Begründet wird der Antrag mit den gestiegenen Schülerzahlen (2014/15 = 252 Schüler/innen; 2017/18 = 322 Schüler/innen), mit einem Anstieg der Zahl der Schüler/innen, die Schwierigkeiten im sozial-emotionalen Bereich haben und mit dem Unterstützungsbedarf der Schüler/innen mit Migrationshintergrund.

 

An den Oldenburger Schulen werden derzeit wöchentlich 59 Stunden Schulsozialarbeit durchgeführt. Auf die Wagrienschule entfallen davon 38 Stunden, auf die Grundschule am Wasserquell 15 Stunden und auf das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 6 Stunden. Der mit der Durchführung der Schulsozialarbeit beauftragte Träger (DKSB) erhält zur Deckung der Betriebskosten einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 83.500,00 €, der an die Personalkostenentwicklung nach TvÖD gekoppelt ist.

 

 

 

 

 

Dieser Zuschuss setzt sich wie folgt zusammen:

 

  • Landesmittel gem. § 28 FAG50.063,98 €
  • Landesmittel für SSA an Grundschulen16.027,00 €
  • Städtischer Anteil17.409,02 €

 

 

 

 

Die Landesmittel wurden bisher bedarfsorientiert verwendet. Für die Wagrienschule lagen die Personal-/Sachkosten  im letzten Jahr bei 57.869,18 €, bei der Grundschule am Wasserquell bei 24.100,04 € und bei dem Freiherr-vom-Stein-Gymnasium bei 5.960,20 €, wobei hier die erfolgte Stundenaufstockung erst ab dem 15.03.2016 zu Buche schlägt.

 

Würde man die Landesmittel gemäß ihrem Zweck und der Schülerzahl verteilen, ergebe sich folgendes Bild:

 

 

 

Landesmittel nach § 28 FAG

Landesmittel SSA an Grundschulen

gesamt

Grundschule am Wasserquell

301 Schüler/innen

10.567,50

14.188,61 €

24.756,11 €

+3.675,21 €

städt. Anteil

Wagrienschule

538 Schüler/innen (499/39)

18.888,09 €

1.838,39 €

20.726,48 €

+ 6.568,98 €

städt. Anteil

Fr.-v.-Stein-Gymnasium

587 Schüler/innen

20.608,38 €

-----

20.608,38 €

+ 7.167,27 €

städt. Anteil

 

Der Fokus der Schulsozialarbeit lag in der Vergangenheit auf der Tätigkeit in der Gemeinschaftsschule. Aufgrund unterschiedlicher Faktoren, die auch schulspezifischer Natur sind, wird zunehmend auch Unterstützungsbedarf durch Schulsozialarbeit an den anderen Schulen geltend gemacht.

 

Der Aufwand für die Schulsozialarbeit hat sich seit ihrer Einführung zum Schuljahr 2008/2009 wie folgt entwickelt:

 

Zeitraum

Anzahl Stunden

Pro Woche

Zuschuss an Träger p. a.

Städt. Anteil

p. a.

ab 2008/2009

25

26.000 €

26.000 €

ab 01/2011

37

38.000 €

38.000 €

ab 11/2011

54

57.000 €

    47.180,24 €

2012

54

57.000 €

    16.902,39 €

2013

54

57.000 €

      6.372,05 €

2014

54

57.000 €

    14.213,05 €

2015

54

57.000 €

             0,00 €

2016

54/59

83.500 €

    17.409,02 €

2017

69

97.600 €

     33.077,49 €

 

 

 

Die Notwendigkeit der Aufstockung der Schulsozialarbeit an der Grundschule am Wasserquell kann von der Verwaltung nicht abschließend beurteilt werden. Festzustellen ist jedoch, dass - auch aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen die Notwendigkeit von Schuölsozuialarbeit verstärkt hat.

 

 

 

 

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

97.600 €, davon ca. 33.000 € städtischer Anteil

Finanzierung:

Landesmittel und städt. Haushalt

 


Anlage/n:

   - Antrag der Schulleiterin auf Aufstockung der SSA

   - Sachbericht über Verwendung der Landesmittel

   - Jahresbericht 2016 SSA Grundschule am Wasserquell 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Schulleiterin GS SSA (327 KB)      
Anlage 2 2 Sachbericht 2016 Verwendung Landesmittel (495 KB)      
Anlage 3 3 Jahresbericht 2016 SSA GS am Wasserquell (2271 KB)      
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