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Vorlage - VO/2017/026  

Betreff: Offene Ganztagsschule an der Grundschule am Wasserquell
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Saba
2. Bürgermeister Voigt
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in:Bürgermeister Saba, Jörg
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
08.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
15.03.2017 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.03.2017 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Selbstkostenkalkulation 2017 DKSB  
Entwicklung der OGS  

Beschlussvorschlag:

 

Die Vereinbarung mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Ostholstein e.V., über den Betrieb eines offenen Ganztagsangebots in der Grundschule am Wasserquell wird dahingehend geändert, dass der städtische Zuschuss ab dem 01.01.2017 auf 41.000 € p. a. erhöht wird.  Dem Träger wird empfohlen die Elternbeiträge um 10 % pro Jahr zu erhöhen. Die Vereinbarung wird zunächst bis zum Ablauf des Schuljahres 2018/19 geschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Oldenburg in Holstein hat mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Ostholstein e. V., einen Vertrag über den Betrieb eines Offenen Ganztagsangebots in der Wagrienschule und in der Grundschule am Wasserquell geschlossen.

 

Mit elektronischer Post vom 16.02.2017 hat der DKSB eine Selbstkostenkalkulation für die OGS in der Grundschule am Wasserquell für das Jahr 2017 vorgelegt, die mit einem Defizit von 28.748,05 € abschließt. Der DKSB bittet um Übernahme des Defizits und entsprechende Anpassung des Zuschusses.

 

Gem. Vertrag vom Juli 2015 erhält der DKSB zur Deckung der Betriebskosten des Ganztagsangebots in der Grundschule am Wasserquell einen städtischen Zuschuss in Höhe von 20.756,12 €. Die Offene Ganztagsschule wird ferner durch den Einsatz von städtischem Personal unterstützt. Für die wöchentliche Arbeitszeit von 8 Stunden fallen jährlich Kosten in Höhe von ca. 5.700,00 € an. Die vertraglich vereinbarten Zuschüsse basieren auf einer durchschnittlichen Teilnehmerzahl von 60 Schülern/innen. Weitere Beiträge zur Kostendeckung werden durch Elternbeiträge und Zuschüsse des Landes erbracht.

 

Zurzeit wird die Offene Ganztagsschule von 127 Teilnehmern/innen besucht. Aufgrund der in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegenen Teilnehmerzahlen ist für den Erhalt der Qualität der Betreuung zusätzlicher Personaleinsatz erforderlich, der sich natürlich auch in der Höhe der Betriebskosten wiederspiegelt.

 

Der dieser Vorlage beigefügten Anlage über die Entwicklung der Offenen Ganztagsschulen ist zu entnehmen, dass die Höhe des städtischen Zuschusses seit dem Jahr 2010 mehr oder weniger gleich geblieben ist. Das geltend gemachte Defizit kann daher auf gestiegene Teilnehmerzahlen und Personalkostensteigerungen nach dem TvÖD zurückgeführt werden.

 

Festzustellen ist gleichfalls, dass die erhobenen Elternbeiträge seit dem Jahr 2010 stabil sind und bislang keine Anpassung erfolgte. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine Anhebung der Elternbeiträge um 10 % (Jahresbetrag: ca. 8.000 €) vertretbar ist, auch wenn in Oldenburg dann mit ca. 80,00 € kreisweit die höchsten Beiträge gezahlt werden,  um die gestiegenen Betriebskosten teilweise zu finanzieren. Bei der Stadt verbliebe dann ein zusätzlicher Finanzierungsanteil von ca. 20.000 €. Der städtische Zuschuss an den jährlichen Betriebskosten würde insgesamt ca. 41.000 € betragen.

 

Die Finanzierung der OGS an der Grundschule am Wasserquell würde dann zukünftig wie folgt aussehen:

 

 

Zuschuss p.a.

Anteil

Stadt

       41.000 € Zuschuss

         6.000 € Personalkosten

27,3 %

Elternbeitrag

       89.000 €

51,8 %

Landesmittel

       36.000 €

20,9 %

gesamt

      172.000 €

100 %

 

 

Zu den obigen Kosten und Kostenanteilen muss angemerkt werden, dass der tatsächliche Aufwand der Stadt deutlich höher ist, denn er berücksichtigt nicht die Raumkosten (Abschreibung, Betriebskosten, Unterhaltung) , da diese insgesamt unter der Grundschule am Wasserquell verbucht und keine Anteile für die Offene Ganztagsschule erfasst werden.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

X

Ja, folgende:

Nach Auskunft der Grundschule ist zukünftig mit weiter steigenden Teilnehmerzahlen zu rechnen

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

 

41.000 € Zuschuss

  6.000 € Personalkosten

Finanzierung:

Für 2017 müssen ca. 20.000 € überplanmäßig bereitgestellt werden

 


Anlage/n:

 

- Selbstkostenkalkulation des DKSB

- Entwicklung der Offenen Ganztagsschulen 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Selbstkostenkalkulation 2017 DKSB (487 KB)      
Anlage 2 2 Entwicklung der OGS (682 KB)      
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