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Vorlage - VO/2017/013-1  

Betreff: Einführung Wiederkehrender Beiträge;
hier: Erlass einer neuen Straßenausbaubeitragssatzung
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Stender
Bezüglich:
VO/2017/013
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Stender, Marc
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
15.03.2017 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.03.2017 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Straßenausbaubeitragssatzung  
Anlage 1 zur Satzung  
Anlage 2 zur Satzung  
Begründung zur Bildung der Abrechnungsgebiete  

Beschlussvorschlag:

 

Nach eingehenden Beratungen und Abwägungen über den Zuschnitt des Stadtgebietes Oldenburg in Holstein in verschiedene Abrechnungsgebiete wird die in der Anlage beigefügte Straßenausbaubeitragssatzung samt den dazugehörigen Anlagen (Abrechnungsgebietsplan + Verschonungsregelung) erlassen.

 

Die Straßenausbaubeitragssatzung vom 14.05.2013 wird aufgehoben.

 


Sachverhalt:

 

In den Sitzungen des Hauptausschusses am 22.09.2016 und 08.02.2017 sowie in der Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2016 wurde bereits über den Zuschnitt des Oldenburger Stadtgebietes in fünf Abrechnungsgebiete für die Einführung der Wiederkehrenden Beiträge tiefgründig beraten und letztendlich auch beschlossen. Einzelne Teilbereiche des Stadtgebietes können keinem der fünf Abrechnungsgebiete zugeordnet werden und sind somit weiterhin über die einmaligen Straßenausbaubeiträge abzurechnen. Bei den Beratungen über den Zuschnitt einzelner Abrechnungsgebiete wurde sich gründlich überlegt, in wie viele Abrechnungsgebiete das Stadtgebiet unterteilt wird. Dabei ist unter anderem auch auf die möglicherweise zu sehende Trennung des Gebietes südlich der Bahnlinie vom Abrechnungsgebiet 1 eingegangen worden. Aber auch die jeweiligen Grüngürtel (von der Straße Am Rathsland bis hin zur Göhler Straße; von der Burgtorstraße bis hin zur Danziger Straße – Stadtpark-; sowie auch entlang des Oldenburger Grabens) wurden kritisch beäugt, ob sie einen trennenden Charakter darstellen und somit vom Abrechnungsgebiet getrennt werden müssen. Aus Sicht der Selbstverwaltung überwiegen hier jedoch ganz klar die Verbindungen miteinander und somit ist das Stadtgebiet als ein gesamtes Abrechnungsgebiet (Oldenburg Mitte) einzustufen. Bezüglich des südlich der Bahnlinie gelegenen Wohngebietes wird die Auffassung vertreten, dass durch die geplante Verlegung der Bahntrasse eine möglicherweise trennende Wirkung aufgehoben würde, aber auch aktuell keine gravierende Trennung vorliegt. Der Abrechnungsgebietsplan, sowie die Begründung zur Bildung der Abrechnungsgebiete sind dieser Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Um die Einführung der Wiederkehrenden Beiträge realisieren zu können, bedarf es einer neuen Straßenausbaubeitragssatzung, in der auch die Anwendung Wiederkehrender Beiträge geregelt wird. So sind im anliegenden Satzungsentwurf sowohl die Anwendung einmaliger Beiträge sowie die der Wiederkehrenden Beiträge geregelt.

 

Bei Wiederkehrenden Beiträgen wird für jedes Abrechnungsgebiet ein individueller Beitragssatz ermittelt. Dies geschieht dadurch, dass die Längen von Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen und Hauptverkehrsstraßen in jedem Abrechnungsgebiet zueinander ins Verhältnis gesetzt werden. Das hat zu Folge, dass in einem Abrechnungsgebiet, indem sich überwiegend Haupterschließungsstraßen bzw. Hauptverkehrsstraßen befinden, der Beitragssatz deutlich geringer ist, als in einem Abrechnungsgebiet, indem sich überwiegend Anliegerstraßen befinden.

 

Die Verwaltung hat mit Hilfe der GeKom die Berechnung der Beitragssätze, wie oben beschrieben, durchgeführt. Für das Abrechnungsgebiet 1 wurde ein Beitragssatz von 70 % errechnet. Für alle übrigen Abrechnungsgebiete wurde aufgrund der ausschließlich vorhandenen Anliegerstraßen im Abrechnungsgebiet ein Beitragssatz von 85 % errechnet. Die Beitragssätze für die Erhebung bei Einmaligen Beiträgen für Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen und Hauptverkehrsstraßen sind aus dem Satzungsentwurf ebenfalls zu entnehmen.

  

In § 13 des beigefügten Satzungsentwurfes ist die Verschonung von Grundstücken, die in den letzten Jahren nach KAG (Ausbau, Umbau Erneuerung) zu einem Beitrag herangezogen wurden, geregelt. In der Anlage 2 zur Straßenausbaubeitragssatzung ist die Verschonungsfrist der einzelnen Verkehrseinrichtungen detailliert aufgelistet. Nach Ablauf dieser in der Anlage genannten Verschonungsfrist werden auch diese Grundstücke zu Wiederkehrenden Beiträgen herangezogen. Für die Bewertung der Dauer der Verschonung ist das Jahr der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht der zurückliegenden Ausbaumaßnahmen maßgebend.

 

In einem zweiten Absatz zu diesem Paragraphen folgt eine Verschonungsregelung der Grundstücke an Straßen, die in der Zukunft neu erschlossen werden und hierfür zunächst einen Erschließungsbeitrag gem. BauGB entrichten müssen und anschließend dann ebenfalls in der Verschonung sind. Grundstücke, für die ein Erschließungsbeitrag gem. BauGB entrichtet wurde, sind ab dem Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht für 20 Jahre von der Erhebung von Wiederkehrenden Beiträgen befreit.

 

Die Verwaltung spricht sich für die Einführung Wiederkehrender Beiträge aus. Die einzelnen Vor- und Nachteile bei dieser Einführung wurden in den letzten 2 Jahren Beratungszeit ausgiebig beleuchtet und abgewogen. Auch die Bürger der Stadt Oldenburg in Holstein wurden am 13.09.2016 im Rahmen einer Einwohnerversammlung gehört und haben sich in einer Abstimmung mit deutlicher Mehrheit für die Wiederkehrenden Beiträge ausgesprochen.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

Satzungsentwurf

Anlage 1 zur Satzung

Anlage 2 zur Satzung

Begründung zur Bildung der Abrechnungsgebiete

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Straßenausbaubeitragssatzung (251 KB)      
Anlage 3 2 Anlage 1 zur Satzung (4816 KB)      
Anlage 2 3 Anlage 2 zur Satzung (146 KB)      
Anlage 4 4 Begründung zur Bildung der Abrechnungsgebiete (11 KB)      
Stammbaum:
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