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Vorlage - VO/2016/124-1  

Betreff: Frauenförderplan der Stadt Oldenburg in Holstein
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Naß
2. Bürgermeister Voigt
Bezüglich:
VO/2016/124
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Naß, Burkhard
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.03.2017 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
FFP Oldenburg 2016  

Beschlussvorschlag:

 

Der als Anlage beigefügte Frauenförderplan der Stadt Oldenburg in Holstein für die Zeit vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2020 wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Nach § 11 des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG) hat jede Dienststelle mit mehr als 20 Beschäftigte einen Frauenförderplan für die Dauer von 4 Jahren auzustellen. Die Gleichstellungsbeauftragte hat nunmehr die Aufstellung eines Frauenförderplanes eingefordert und der Dienststelle einen Entwurf überlassen.

 

Grundlage des Frauenförderplans sind eine Bestandsaufnahme und eine Analyse der Beschäftigtenstruktur sowie eine Schätzung der im Geltungsbereich des Frauenförderplans zu besetzenden Personalstellen, möglichen Beförderungen und durch Abbau wegfallenden Stellen. Der Frauenförderplan enthält für jeweils zwei Jahre verbindliche Zielvorgaben, bezogen auf den Anteil der Frauen bei Einstellungen und Beförderungen, zur Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. In den Zielvorgaben ist zumindest ein Frauenanteil vorzusehen, der dem Anteil der Frauen in der nächstniedrigeren Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppe entspricht. Bei Neueinstellungen sind Frauen zur Hälfte zu berücksichtigen.

 

In dem Frauenförderplan ist festzulegen, in welcher Zeit und mit welchen personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen die Gleichstellungsverpflichtung nach § 1 gefördert werden soll. Wenn personalwirtschaftliche Maßnahmen vorgesehen sind, durch die Stellen gesperrt werden oder wegfallen sollen, hat der Frauenförderplan Zielvorgaben zu enthalten, nach denen der Frauenanteil zumindest gleichbleibt.

 

Bereits heute legt die Dienststelle Wert auf eine Gleichstellung. Bei Stellenbesetzungsverfahren werden Frauen bevorzugt eingestellt, wenn sie gleich geeignet sind.

 

Dienststelle und Gleichstellungsbeauftragte haben einen Frauenförderplan erarbeitet, der als Anlage beigefügt ist. Über diesen hat die Stadtverordnetenversammlung abschließend zu entscheiden.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

Entwurf Frauenförderplan für die Zeit vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FFP Oldenburg 2016 (297 KB)      
Stammbaum:
VO/2016/124   Frauenförderplan der Stadt Oldenburg in Holstein   FB 1 Organisation - Personal - Haushalt   Vorlage
VO/2016/124-1   Frauenförderplan der Stadt Oldenburg in Holstein   FB 1 Organisation - Personal - Haushalt   Vorlage
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