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Vorlage - VO/2017/027-1  

Betreff: Kreisschulentwicklungsplan allgemein bildende Schulen 4. Fortschreibung 2016/17 - 2035/36
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Saba
2. Bürgermeister Voigt
Bezüglich:
VO/2017/027
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in:Bürgermeister Saba, Jörg
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.03.2017 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
4. Fortschreibung Schulentwicklungsplan Kreis OH  

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf zur 4. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die allgemein bildenden Schulen des Kreises Ostholstein für die Schuljahre 2016/17 bis 2035/36 wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, zum Entwurf unter Berücksichtigung der Beurteilungen der Schullleitungen, eine Stellungnahme mit der Bemerkung abzugeben, dass der Schulentwicklungsplan sich als Grundlage für städtische Planungen als nicht belastbar erwiesen hat.

 


Sachverhalt:

 

Der Kreis Ostholstein – Fachdienst Jugend, Betreuung,  Bildung und Sport – hat den Städten und Gemeinden des Kreises den Entwurf zur 4. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die allgemein bildenden Schulen im Kreis für die Schuljahre 2016/17 bis 2035/36 zugeleitet und die Möglichkeit eingeräumt, gem. § 51 Schulgesetz zur vorliegenden Planung Stellung zu nehmen. Der die Stadt Oldenburg in Holstein betreffende Teil des Entwurfs ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Der Entwurf wurde den städtischen Schulen zur Kenntnis und mit der Bitte zugeleitet, die Punkte mitzuteilen, die aus ihrer Sicht in die abzugebende Stellungnahme aufzunehmen sind.

 

Während des Fortschreibungszeitraumes werden keine zusätzlichen Grundschüler aus dem Umland erwartet, da der Bestand der Grundschulen des Schulverbandes Amt Oldenburg-Land nach der Planung des Kreises dauerhaft als gesichert anzusehen ist.

 

Die Gundschule am Wasserquell bemerkt, dass es zwischen dem Entwicklungsplan aus dem Jahr 2012 und dem aktuellen Entwurf starke Abweichungen im Bereich der Schülerzahlen gibt. Die Abweichung beträgt bis zu 115 Schüler/innen (Prognose für das Jahr 2024/25). Diese Abweichungen lassen sich nicht nur durch das Auslaufen des Grundschulzweiges an der Wagrienschule erklären. Grundsätzlich wird eine Erweiterung der Schule als dringend notwendig erachtet, die auch zeitnah erfolgen muss. Schon im Schuljahr 2018/19 werden voraussichtlich 337 Schüler/innen die Grundschule besuchen. Kurzfristig wird also wieder ein vierzügiges Klassensystem erforderlich sein. Bei einer Klassengröße von 22 Schülern/innen ergibt sich aus der Gesamtschülerzahl ein Bedarf von 15 Klassenräumen zzgl. Fachräume. Ab dem Schuljahr 2020/21 ist von einer durchgängigen Vierzügigkeit auszugehen.

 

Das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium führt aus, dass die Prognose insgesamt recht genau ist, wenn auch in den einzelnen Jahrgängen verschieden zutreffend ( - 1,8 %). Trotz des „zahlenmäßig schwachen aktuellen fünften Jahrgangs“ entspricht die Gesamtschülerzahl nahezu der Prognose. Ein Grund für das Aufrechterhalten der Schülerzahlen ist aus Sicht der Schule die im Vergleich zu den Vorjahren geringere Abwanderung zum Beruflichen Gymnasium, die im Kreis für ein Gymnasium aber immer noch außergewöhnlich bemerkenswert ist. Das Ziel der Schule ist es, die abfallende Tendenz der Schülerzahlen, auch durch kommende geburtenschwache Jahrgänge, nicht so ausgeprägt wie dargestellt ausfallen zu lassen.

 

Die Wagrienschule weist daraufhin, dass die Prognose für die Schülerzahlen für das laufende Schuljahr von der Realität abweicht. Die Prognose ging von 526 Schülern/innen aus, tatsächlich besuchen jedoch 540 Schüler/innen die Schule. Der Entwicklungsplan des Kreises geht für das kommende Schuljahr von 480 Schülern/innen aus. Das würde einen Verlust von 60 Schülern/innen bedeuten. Die Wagrienschule hält dieses für unwahrscheinlich. Die Schülerzahlen entwickeln sich glücklicherweise nicht so negativ, wie es bislang prognostiziert wurde. Die Wagrienschule bewegt sich hier gegen den Trend. Durch stabile Anmeldezahlen für den 5. Jahrgang und durch eine zunehmende Aufnahme aus den umliegenden Gemeinden konnte das Absinken der Schülerzahlen in einem deutlich geringerem Rahmen gehalten werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist an der Grundschule am Wasserquell aufgrund der zum neuen Schuljahr beginnenden Vierzügigkeit schon kurzfristig Raumbedarf vorhanden. Weiterer Raumbedarf ist auch durch die steigenden Teilnehmerzahlen an der dortigen OGS entstanden. Die Deckung des Raumbedarfs soll im Zuge der Schulsanierung bzw. eines Anbaues erfolgen.

 

An den beiden anderen Schulen wird zusätzlicher Raumbedarf auch langfristig nicht gesehen.

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

X

Ja, folgende:

Die demografische Entwicklung wurde bei der Schulentwicklungsplanung berücksichtigt

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

-  4. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes des Kreises OH (Auszüge)  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 4. Fortschreibung Schulentwicklungsplan Kreis OH (7078 KB)      
Stammbaum:
VO/2017/027   Kreisschulentwicklungsplan allgemein bildende Schulen 4. Fortschreibung 2016/17 - 2035/36   FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten   Vorlage
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