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Vorlage - VO/2017/033  

Betreff: Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" für den Bereich der Innenstadt der Stadt Oldenburg in Holstein
Hier: Einleitungsbeschluss gem. §141 Abs. 3 BauGB
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Gabriel, Stefan
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Vorberatung
22.03.2017 
30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
30.03.2017 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Lageplan Erweiterung VU-Gebiet-Stand März 2017  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für den in der Anlage grau dargestellten Bereich, für den gemäß § 141 Abs.3 BauGB am 02.12.2014 der Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen beschlossen wurde, wird die Erweiterung des Untersuchungsgebietes um die in der Anlage in Rosatönen dargestellten Stadtbereiche beschlossen.

 

  1. Der Beschluss über die Flächenerweiterung der Vorbereitenden Untersuchungen ist gemäß §141 Abs.3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auf die Auskunftspflicht nach §138 BauGB hinzuweisen

 


Sachverhalt:

 

Nachdem die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 19.12.2016 bereits erstmalig die Erweiterung des VU-Gebietes beschlossen hatte, wurde beim Innenministerium der Erweiterungsantrag gestellt. Nun wurde dieser Antrag abgelehnt und um Nachbesserung gebeten. Hierzu musste das bereits beschlossene VU-Gebiet leicht erweitert werden. Der neue Plan ist als Anlage beigefügt.

 

Der Hintergrund dieser Erweiterung ist, dass im Rahmen von vorbereitenden Untersuchungen, egal ob später hierzu eine Notwendigkeit besteht oder auch nicht, u.a. auch eine Prüfung über das Anwendungserfordernis des Sanierungsrechtes im sog. umfassenden Verfahren gem. §§ 142 ff BauGB vorgenommen wird.

 

Daher ist bereits das Untersuchungsgebiet so abzugrenzen, dass innerhalb dieser räumlichen Abgrenzung eine rechtskonforme Festlegung eines Sanierungsgebietes erfolgen könnte. Dieser Umstand war in der eingereichten Fassung nicht vollständig gegeben.

 

Begründung für den vom Innenministerium vorgeschlagenen größeren Gebietsumgriff ist die Tatsache, dass das Untersuchungsgebiet für vorbereitende Untersuchungen immer mindestens die angrenzenden Grundstücke auf beiden Seiten von (ggf. mit Fördermitteln zu erneuernden) Erschließungsanlagen im Untersuchungsgebiet umfassen muss. Nur so ist gewährleistet, dass bei der Erneuerung einer Erschließungsanlage und im Falle der tatsächlichen endgültigen räumlichen Abgrenzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme als Sanierungsgebiet durch Satzung gem. § 142 BauGB, eine identische Veranlagung der Eigentümer auf beiden Seiten erfolgt.

 

Ansonsten bestände das Problem, dass die Eigentümer auf einer Seite der Erschließungsanlage Ausgleichsbeträge gem. Sanierungsrecht (§§ 153 ff BauGB), auf der anderen Seite (außerhalb des Sanierungsgebietes) „eigentlich“ Ausbaubeiträge gemäß § 8 KAG zu entrichten tten.

 

Die Rechtsprechung sieht jedoch regelmäßig keine Möglichkeit zur Erhebung von Anliegerbeiträgen nach KAG, wenn sich die Flächen der Erschließungsanlage innerhalb des räumlichen Umgriffs einer Sanierungssatzung befinden. Aufgrund einer dann fehlerhaften Abgrenzung des Sanierungsgebietes würde das Städtebauförderungsreferat einen Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für die betroffenen Bereiche generell ausschließen müssen.

 

Insgesamt ist das Gebiet also so abzugrenzen, dass eine Ausgleichsbetragserhebung für alle Grundstücke erfolgen kann, für die ein Sanierungsvorteil anzunehmen ist.

 

Ob dies - und wenn ja in welcher Höhe - überhaupt zur Anwendung kommen wird, ist derzeit nicht absehbar.

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

Lageplan der VU-Gebietserweiterung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Erweiterung VU-Gebiet-Stand März 2017 (598 KB)      
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