Vorlage - VO/2017/038
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Beschlussvorschlag:
Der Bericht des Bürgermeisters über die im Jahr 2016 entgegengenommenen Spenden wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Gemäß § 76 Abs. 4 GO darf die Stadt zur Erfüllung Ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte weitervermitteln. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Sie kann die Entscheidung bis zu einer bestimmten Wertgrenze auf den Bürgermeister und den Hauptausschuss übertragen. Die Stadtverordnetenversammlung hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Gem. § 9 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung wurde die Entscheidungsbefugnis dem Bürgermeister bis zu einer Wertgrenze von 5.000,00 € übertragen. Darüber hinaus entscheidet der Hauptausschuss gem. § 10 Abs. 3 der Hauptsatzung bis zu einer Wertgrenze von 75.000,00 €.
Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen, die über 50,00 € hinausgehen, erstellt der Bürgermeister gem. § 76 Abs. 4 Satz 5 jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und leitet diesen der Stadtverordnetenversammlung zu.
Der Vorlage beigefügt wird die Zusammenstellung der im Jahr 2016 entgegengenommenen Einzelspenden, die den Betrag von 50,00 € im Einzelfall überschreiten.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
x | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Zusammenstellung der im Jahr 2016 entgegengenommenen Einzelspenden über 50,00 €
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Zusammenstellung Spenden 2016 über 50 € (207 KB) |