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Vorlage - VO/2017/060  

Betreff: Situation der Geburtshilfe in Ostholstein
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Saba
2. Bürgermeister Voigt
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in:Bürgermeister Saba, Jörg
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Information
07.06.2017 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Maßnahmenkatalog Teil 1  
Maßnahmenkatalog Teil 2  
Stellungnahme GleiB Maßnahmenkatalog  

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. 


Sachverhalt:

 

Nachdem sich die Situation in der Geburtshilfe im Nordkreis durch die Herabstufung der Sana Klinik Eutin zum Perinatalen Schwerpunkt (Level III) im Oktober 2016 erneut verschlechtert hat, wurde das Thema am 17. November 2016 erneut im Fachausschuss beraten. Dort wurde beschlossen, dass

 

  • die Verwaltung den Maßnahmenkatalog des Landes Schleswig-Holstein zur Verbesserung der geburtshilflichen Situation beim zuständigen Ministerium abfordern soll,
  • die Verwaltung die Sensibilität für die Folgen durch die eingetretene Veränderungen bei den Kommunen des Nordkreises schärft und anbietet, einen gemeinsamen Brief an den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zu senden und
  • mit den Kommunen des Nordkreises eine Absprache darüber trifft, ob gegen den derzeitig gültigen Krankenhausbedarfsplan Rechtsmittel eingelegt werden sollen.

 

Inzwischen liegt der Maßnahmenkatalog vor. Der Katalog und die Stellungnahme der Oldenburger Gleichstellungsbeauftragten hierzu liegt der Vorlage als Anlage bei. Aus Sicht der Verwaltung wird die Situation im Nordkreis durch die angestrebten Maßnahmen nicht merklich verbessert. Wenn beispielsweise Hebammen-Sprechstunden in Eutin von der Landesregierung geplant sind, werden werdende Eltern im Nordkreis erneut strukturell benachteiligt. Für die Umsetzung weiterer Maßnahmen, wie zum Beispiel der Schulung von Rettungspersonal oder die Aufnahme eines Baby-Notarztwagens im Rettungsdienstgesetz, gibt es noch keine Aussage über den Zeitpunkt der Umsetzung.

 

Am 15. Februar trafen sich die Bürgermeister/innen der Kommunen des Nordkreises auf Einladung von Bürgermeister Voigt zu einem Gespräch über die geburtshilfliche Situation in der Region. Man ist sich darüber einig, dass weiterhin alles versucht werden muss, um eine Verbesserung der Situation zu erreichen. Es wurde vereinbart, dass auf politischer Ebene weitere Gespräche geführt werden sollen und parallel dazu eine rechtliche Beratung in Auftrag gegeben werden soll.

 

Am  3. und 10. April fanden Gespräche mit den Mitgliedern des Bundestages Gädechens und Hagedorn statt. MdB Gädechens sagte den Vertretern der Nordkommunen zu, über den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ein Strategiepapier anfertigen zu lassen, um daraus mögliche nächste Schritte abzuleiten. MdB Hagedorn empfahl den Bürgermeistern/innen, gemeinsam mit anderen Kommunen oder Regionen in ähnlich ländlich strukturierter Lage, eine Petition an den Petitionsausschuss des Landes bzw. Bundes vorzubereiten. Hierdurch könne das Thema „Geburtshilfe“ auf die „große politische Bühne“ gehoben werden.

 

Ein Gespräch mit Vertretern der im Landtag vertretenen Fraktionen war für den 12. April anberaumt, musste jedoch wegen Terminschwierigkeiten auf unbestimmte Zeit verschoben werden.

 

Am 1. Juni werden die Nordkommunen ein Positionspapier an die Presse übergeben, dessen Forderungen an die des „Bündnis Geburtshilfe in Schleswig-Holstein“ angelehnt sind, und im Anschluss ein gleichgelagertes Schreiben an die Parteivorsitzenden des Kieler Landtages versenden.

 

Inzwischen konnte Bürgermeister Voigt Einsicht in den Sicherstellungsvertrag und den Beteiligungsvertrag zwischen dem Kreis Ostholstein und den Ostholstein Kliniken bzw. den Sana Kliniken nehmen. Aus Sicht der Verwaltung sind die Verträge inhaltlich nicht angreifbar. Die Verträge werden aber im Rahmen der rechtlichen Beratung auch juristisch überprüft.

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

Maßnahmenkatalog des Landes Teil 1

Maßnahmenkatalog des Landes Teil 2

Stellungnahme der GleiB

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Maßnahmenkatalog Teil 1 (11200 KB)      
Anlage 2 2 Maßnahmenkatalog Teil 2 (11507 KB)      
Anlage 3 3 Stellungnahme GleiB Maßnahmenkatalog (1276 KB)      
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