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Vorlage - VO/2017/066  

Betreff: Kanalsanierung im Inliner-Verfahren
hier: Ermächtigung zur Auftragserteilung
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Naß
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Naß, Burkhard
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
14.06.2017 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausschreibung der Kanalsanierung im Inliner-Verfahren für die nachstehenden Haltungen wird zur Kenntnis genommen.

 

Schmutzwasser:

 

Am Papenbusch

59.300 €

Sudetenstraße

117.800 €

Johannisstraße

134.200 €

Langer Segen

24.600 €

Mühlenkamp

22.600 €

Kremsdorfer Weg

40.200 €

Gesamt

398.700 €

 

 

Regenwasser

 

Mühlenkamp

25.100 €

Kremsdorfer Weg

44.100 €

Gesamt

69.200 €

 

Die Werkleitung wird zur Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter ermächtigt.

 


Sachverhalt:

 

Nachdem nun die Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Oldenburg in Holstein beschlossen wurde, haben die Kommunalen Dienste dringend notwendige Kanalsanierungen im Inliner-Verfahren vertiefend geplant.

 

Für die unten aufgelisteten Haltungen besteht aufgrund der Kamera-Befahrungsergebnisse und deren Auswertung die eine dringende Sanierungsnotwendigkeit. Wie bereits in der Vergangenheit berichtet, sind bei diesen Haltungen vielfach Schadstellen in den Kanälen, den abzweigenden Hausanschlüssen und Schächten vorhanden. Das Schadensbild stellt sich wie folgt dar:

 

-          Undichtigkeiten der Rohrverbindungen

-          Grundwasserinfiltration

-          Schmutzwasserexfiltration

-          Wurzeleinwüchse

-          Inkrustrationen

-          Quer- und Längsrisse

-          mangelhafte und nicht fachgerechte Anbindung von Anschlussleitungen

 

Die Kanalsanierungen, die nicht immer ganze Straßenzüge abdecken, sondern sich vielfach auf die dringensten Haltungen konzentrieren, gliedern sich wie im Beschlussvorschlag ausgeführt, auf.

 

Soweit jetzt Maßnahmen im Schmutzwasserbereich vorgezogen werden, die im Wirtschaftsplan nicht enthalten waren, soll eine Finanzierung aus den übrigen Maßnahmen erfolgen, da diese im Jahr 2017 nicht mehr gänzlich zur Ausführung kommen.

 

Im Niederschlagswasserbereich ist die Finanzierung über den Ansatz der Inliner-Sanierung gedeckt.

 

Die beschränkte Ausschreibung wurde am 24.05.2017 an 5 Fachfirmen versandt. Die Submission ist am 20.06.2017 terminiert. Als Bauzeit wurde der Zeitraum vom 21.08. bis zum 15.12.2017 vorgegeben. Weiterhin gilt die Bedingung, dass nur maximal 2 Baustellen parallel betrieben werden dürfen, um so die Verkehrsbeeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.

 

Die Inliner-Sanierungen im Niederschlagswasserbereich sind grundsätzlich beitragsfähig. Der entstehende Aufwand wird in die Berechnung der wiederkehrenden Beiträge einfließen. Dazu wird vor Abnahme der Bauleistungen ein Beschluss über das Bauprogramm notwendig. Dies wird zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017 vorgelegt.

 

Um nach erfolgter Submission zeitnah über die Vergabe des Bauauftrages entscheiden zu können und damit einen fristgerechten Baubeginn zu sichern, sollte die Werkleitung zur Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter ermächtigt werden. Zur Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebotes ist der Preis maßgeblich. Andere Zuschlagskriterien wurden nicht benannt.

 

Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

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