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Vorlage - VO/2017/083  

Betreff: Beschluss über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 und die Verwendung des Fehlbetrages
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Naß
2. Herr Jahn
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Naß, Burkhard
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
19.09.2017 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
28.09.2017 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Lagebericht 2012  
Ergebnisrechnung 2012  
Finanzrechnung 2012  
Bilanz 2012  
Anhang 2012  
Forderungs- u. Verbindlichkeitenspiegel 2012  
Anlagenspiegel 2012  
Übertragene Ermächtigungen 2012  
RPA-Bericht über die Prüfung der Schlussbilanz zum 31.12.2012  

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Beschlussvorschlag:

 

Anhand der stichprobenartig durchgeführten Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oldenburg in Holstein für das Haushaltsjahr 2012 wird festgestellt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oldenburg in Holstein für das Haushaltsjahr 2012 entsprechend § 95 n GO keine Beanstandung ergeben hat.


Der geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 wird in der vorliegenden Fassung mit folgenden Summen beschlossen:

 

Bilanzsumme: 47.691.888,62 EUR

Aufwendungen: 15.605.652,84 EUR

Erträge: 14.628.601,12 EUR

Jahresfehlbetrag:      977.051,72 EUR

 

Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen und führt zu einer Minderung der Ergebnisrücklage.

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Jahresabschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2012 sind nunmehr abgeschlossen. Der Jahresabschluss liegt mit seinen Bestandteilen sowie dem beizufügenden Lagebericht vor.

 

Der Jahresabschluss ist gem. § 95 n Gemeindeordnung durch den zuständigen Ausschuss zu prüfen, bevor die Stadtverordnetenversammlung über den Jahresabschluss beschließt.

 

Nach § 6 der Hauptsatzung der Stadt Oldenburg in Holstein liegt die Zuständigkeit der Prüfung des Jahresabschlusses beim Hauptausschuss. Für die effiziente Durchführung der Prüfung, wurde vom Hauptausschuss eine Arbeitsgruppe zur Prüfung des Jahresabschlusses eingerichtet. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus den Mitgliedern des Hauptausschusses zusammen.

 

Die Arbeitsgruppe hat den Jahresabschluss mit seinen wesentlichen Bestandteilen (Bilanz, Ergebnisrechnung, Deckungskreise / Budgets (Teilergebnisrechnungen), Lagebericht, Anhang mit Anlagen) in seiner Sitzung am 05.07.2017 geprüft. Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses durch die Arbeitsgruppe wird in einem Bericht zusammengefasst, der dann zur Sitzung des Hauptausschusses vorgelegt und ggf. erläutert wird.

 

Nach der Prüfung des Jahresabschlusses durch die Arbeitsgruppe und einer entsprechenden Beratung im Hauptausschuss hat die Stadtverordnetenversammlung über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung eines Jahresfehlbetrages abschließend zu beschließen.

 

Der Jahresabschluss mit den oben beschriebenen Unterlagen wird der Vorlage beigefügt.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss 2012

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Lagebericht 2012 (6533 KB)      
Anlage 4 2 Ergebnisrechnung 2012 (52 KB)      
Anlage 5 3 Finanzrechnung 2012 (59 KB)      
Anlage 3 4 Bilanz 2012 (39 KB)      
Anlage 1 5 Anhang 2012 (5911 KB)      
Anlage 6 6 Forderungs- u. Verbindlichkeitenspiegel 2012 (8 KB)      
Anlage 8 7 Anlagenspiegel 2012 (249 KB)      
Anlage 7 8 Übertragene Ermächtigungen 2012 (52 KB)      
Anlage 9 9 RPA-Bericht über die Prüfung der Schlussbilanz zum 31.12.2012 (482 KB)      
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