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Vorlage - VO/2017/086  

Betreff: Beschluss über die Bereitstellung von Mitteln für die Sanierung der Aula
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Vorberatung
14.09.2017 
33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
19.09.2017 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
28.09.2017 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Sanierung des Aulagebäudes am Freiherr-vom-Stein Gymnasium wird gemäß der beantragten Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit Kosten in Höhe von insgesamt 1.672.000 € beschlossen.

 

Dafür werden Eigenmittel in Höhe von 920.000 € bereitgestellt. Die Veranschlagung erfolgt im Haushalt 2018. Soweit zuvor vorbereitende Kosten anfallen, werden die dafür anfallenden außerplanmäßigen Ausgaben hiermit genehmigt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Nachdem die Verwaltung für den 2015 eingereichten Förderantrag für das Aulagebäude im März 2016 eine Absage erhielt, wurden verschiedene Sanierungs- und Neubauvarianten geprüft.

 

Zu den Beratungen für den Haushalt 2017 wurde eine „kleine Sanierungslösung“ beschlossen. Diese sollte ohne die Schaffung der Barrierefreiheit insbesondere die Sanierung des Obergeschosses, der Dachfläche und der Lüftungsanlage beinhalten. Hierfür waren 2.294.281,97 Euro eingeplant.

 

Im Januar 2017 konnte die Verwaltung berichten, dass der Kreis als ehemaliger Eigentümer nach langen Verhandlungen zugesagt hätte, die erforderlichen Maßnahmen zur Sanierung der Lüftung durchzuführen. In einer überschlägigen Berechnung ging die Verwaltung davon aus, dass aus diesem Grund für die kleine Sanierungslösung Eigenmittel in Höhe von ca. 1.570.000,- € ausreichen sollten.

Im März 2017 wurde der Förderantrag aus 2015 auf Grund einer neuen Mittelausstattung für das Programm erneut geprüft und für eine Förderung in Höhe von 752.000,- € vorgesehen..

 

Am 29. Juni 2017 konnten Herr Voigt und Herr Gabriel das Sanierungsprojekt im Rahmen von im Programm vorgesehenen Koordinierungsgesprächen in Berlin vorstellen.

 

Die Förderung sieht vor, Bundesmittel in Höhe von 752.000,- Euro in vier Tranchen 2017, 2018, 2019 und 2020 (75.200€, 179.189€, 300.800€, 196.811€) bereitzustellen. Bei der Förderaufteilung 45% Bundesmittel und 55% Eigenmittel bedeutet dies die Bereitstellung von Eigenmitteln in Höhe von rd. 920.000 €, sodass insgesamt rd. 1.672.000 € für die Sanierung bereitstehen.

 

Die für die Fertigstellung notwendigen Gesamtmittel werden dementsprechend im Jahr 2018 durch den städtischen Haushalt bereitgestellt. Eine Finanzierung erfolgt teilweise aus den bis bis 2020 fließenden Fördermittel.

 

Der Fördergeber hat darauf hingewiesen, dass die derzeitige Beschlusslage nicht für den zu erstellenden Förderantrag ausreicht. Aus diesem Grund der vorstehende  Beschlussvorschlag erarbeitet, der belegt, dass die Gesamtmaßnahme von der Stadtvertretung gewollt ist und die Mittel dafür bereitgestellt werden.

 

Für die weitere Antragsbearbeitung sind Planungsleistungen notwendig. Das bisher beschäftigte Büro durfte nicht automatisch mit einem Folgeauftrag bedacht werden. Mit dem Hinweis des Fördergebers auf die später erfolgende Prüfung durch den Bundesrechnungshof wurden die Planungsleistungen vergabekonform ausgeschrieben. Die Interessenbekundungen im Rahmen der Bekanntmachung werden am 09.10.2017 erwartet. Die Angebote sollen bis zum 24.11.2017 eingehen. Start der Bietergespräche ist voraussichtlich am 06. und 07.12.2017.

 

Erst wenn die Planung des Architekturbüros mit der Kostenermittlung vorliegt, kann der endgültige Förderantrag gestellt werden.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

Gesamtkosten:        1.672.000 €

Finanzierung:

davon Fördermittel:    752.000 €

Eigenmittel:                920.000 €    

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

 

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