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Vorlage - VO/2017/087  

Betreff: Erhaltungssatzung
hier: Aufhebungsbeschluss
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Information
14.09.2017 
33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
28.09.2017 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, die Erhaltungssatzung der Stadt Oldenburg in Holstein vom 27.06.1988 für das Gebiet von der Burgtorstraße im Norden, über den Markt, der unteren Schuhstraße im Süden, der Hospitalstraße im Westen und der Lankenstraße im Osten aufzuheben.

 

Der Aufhebungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 01.12.2016 hat der Ausschuss für Umwelt und Bauwesen beschlossen, die Erhaltungssatzung aufzuheben.

 

Es wurde zunächst eine Anwaltskanzlei mit der Erstellung eines Gutachtens zur Überprüfung der Anwendbarkeit der Satzung beauftragt. Mit der anschließenden Durchführung des Aufhebungsverfahrens ist das Büro Architektur + Stadtplanung aus Schwerin beauftragt worden.

 

Nach Vorliegen der schriftlichen Stellungnahme des Anwalts (16.06.2017) ist das Planungsbüro in das Aufhebungsverfahren eingestiegen. In mehreren geführten Gesprächen seitens des Planers mit der Kreisverwaltung wurde die Vorgehensweise eines Aufhebungsverfahrens für eine derartige Satzung besprochen. Nach eingehender Prüfung seitens des Kreises wurde die Notwendigkeit einer Beteiligung nicht gesehen. Für die Aufhebung einer Erhaltungssatzung sei lediglich ein entsprechender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und einer anschließenden amtlichen Bekanntmachung des Beschlusses z.B. in den Lübecker Nachrichten ausreichend.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

 

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