Sprungziele
Inhalt

Vorlage - VO/2017/091  

Betreff: Bedarfsplan der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Oldenburg in Holstein
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Pieper
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Carlson, Dennis
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
19.09.2017 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
28.09.2017 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Feuerwehrbedarfsplan (Entwurf 2017)  
fwbp31.08.2017  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

a)   Der Bedarfsplan der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Oldenburg in Holstein wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

b)   Der Bedarfsplan der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Oldenburg in Holstein wird künftig spätestens alle 3 Jahre fortgeschrieben.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Wehrführung hat den in der Anlage beigefügten Feuerwehrbedarfsplan grundlegend ausgearbeitet. Dieser enthält alle maßgebenden Angaben, vor allem eine Beschreibung der Stadt mit dem entsprechenden Gefährdungspotential, zugrundeliegende Bemessungswerte und die Organisation der Feuerwehr.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Bedarfsplan in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Der Vorschlag der CDU-Fraktion, den Bedarfsplan einen jährlichen Überarbeitung zu unterziehen, wird seitens der Verwaltung nicht unterstützt. Der Bedarfsplan ist darauf ausgerichtet, die örtlichen Gegebenheiten der Stadt Oldenburg in Holstein zu beleuchten und einen daraus entsprechend abgeleiteten Bedarf an, z. B. an aktiven Mitgliedern, Fahrzeugen und einzusetzendem Equipment festzustellen.

 

Da die Strukturen der Stadt aber lediglich nur leichten Veränderungen unterworfen sind bzw. Änderungen sich nur sehr langsam einstellen und damit Einfluss auf die Bewertung im Bedarfsplan nehmen, ist eine Anpassung des Bedarfsplans im jährlichen Rhythmus nicht notwendig. Ein dreijähriger Rhythmus zur Anpassung stellt sich als auskömmlich dar.

 

Die Verwaltung schlägt in Absprache mit der Gemeindewehrführung vor, dass bei außergewöhnlich starken Veränderungen mit entsprechend starken Auswirkungen auf den Bedarfsplan dieser jedoch kurzfristig entsprechend angepasst wird.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Feuerwehrbedarfsplan

Anlagen Feuerwehrbedarfsplan  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Feuerwehrbedarfsplan (Entwurf 2017) (856 KB)      
Anlage 2 2 fwbp31.08.2017 (45 KB)      
nach oben zurück