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Vorlage - VO/2017/102  

Betreff: Mitgliedschaft im Ostsee-Holstein-Tourismus e.V.
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Geschäftsführer Kümmel
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Voigt, Martin
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
22.11.2017 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
13.12.2017 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Betrauungsvereinbarung-neu  
Satzung_30.06.2017  
Beitragsordnung_01.01.2017  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

a)      Die Stadt Oldenburg in Holstein wird zum 1. Januar 2018 Mitglied des Ostsee-Holstein-Tourismus e.V..

 

b)      Mit dem Ostsee-Holstein-Tourismus e.V. wird die beigefügte Betrauungsvereinbarung geschlossen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Stadt Oldenburg in Holstein war in der Vergangenheit immer Mitglied im Ostsee-Holstein-Tourismus e.V., kurz OHT. Dies war zunächst eine direkte Mitgliedschaft, dann über die KulTour GmbH und zuletzt über unsere Lokale Tourismusorganisation (LTO). Letztere hat ihre Mitgliedschaft zum 31. Dezember 2017 aufgekündigt, wodurch auch die Stadt ihre Zugehörigkeit verliert.

 

Allein wegen der erhaltenen touristischen Fördermittel und um die Aussicht auf weitere solche Zuschüsse zu wahren, sollte Oldenburg unbedingt Mitglied im OHT bleiben, wie es von Ministerium gewünscht bzw. sogar „erzwungen“ wird.

 

Daneben bietet die Mitgliedschaft aber auch folgende Vorteile:

 

-          Ausnutzung der und Beteiligung an den Marketing-Aktionen des OHT

-          Nutzung der Messeauftritte des OHT

-          Vernetzung mit den Kollegen/innen über den OHT

-          Nutzung des Informationsflusses seitens des OHTs

-          Informationen zu Fördermöglichkeiten

-          Nutzung der technischen Medien (WEB-Seite) des OHT

 

So werden auch Heiligenhafen, Großenbrode, Wangels und evtl. weitere Kommunen der LTO Mitglied im OHT bleiben. Zusätzliche finanzielle Belastungen entstehen durch den Mitgliedsbeitrag von 1.428 € nicht bzw. nur in minimaler Weise, da unser Beitrag an die LTO um unseren bisherigen Beitragsanteil gekürzt wird.

 

Aus beihilferechtlichen Gründen muss, wie von den anderen Mitgliedern des OHT auch, die beigefügte Betrauungsvereinbarung abgeschlossen werden.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

1.428 €

Finanzierung:

Haushalte 2018 ff

 

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Anlage/n:

  Betrauungsvereinbarung mit dem OHT

  Satzung des OHT

  Beitragsordnung des OHT

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Betrauungsvereinbarung-neu (2666 KB)      
Anlage 2 2 Satzung_30.06.2017 (141 KB)      
Anlage 3 3 Beitragsordnung_01.01.2017 (360 KB)      
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