Vorlage - VO/2017/113
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Beschlussvorschlag:
Es wird für die erforderliche Sanierung der Regenwasserkanäle im Kremsdorfer Weg und im Mühlenkamp, das der Vorlage beigefügte Bauprogramm beschlossen.
Sachverhalt:
Die bei der flächendeckenden und bedarfsorientierten TV-Untersuchung festgestellten Schäden werden bewertet und klassifiziert. Regenwasserkanalabschnitte im Kremsdorfer Weg (zwischen Königsberger Straße und Schweriner Allee) und im Mühlenkamp (von der Hospitalstraße bis zur Einfahrt Sana Klinikum) mit den Klassen 0 und 1 gemäß DWA (höchste Schadensklasse) müssen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umgehend saniert werden. Die Prioritäten ergeben sich unter Berücksichtigung folgender Hauptaspekte:
• Betriebssicherheit
• Standsicherheit
• Dichtigkeit
• Haushaltsmittel
Daher wurde für die vorgenannten Streckenabschnitte überprüft, ob eine Sanierung im Inlinerverfahren in Betracht kommt. Dieses bietet sich zur schnellen Beseitigung von gravierenden Haltungsschäden, insbesondere bei starker Gefährdung der Betriebssicherheit und akutem Handlungsbedarf an und soll dann kurzfristig erfolgen.
Die Voraussetzungen für die Möglichkeit der Sanierung im Inlinerverfahren waren bei den genannten Streckenabschnitten gegeben, um ganze Haltungen, Schächte und die Anschlussleitungen zu sanieren.
Für die Sanierung der Regenwasserkanäle stehen Mittel aus dem Wirtschaftsplan 2016 mit 100.000,00 € und aus 2017 mit 50.000,00 € zur Verfügung. Die grobe Kostenschätzung für die Sanierung im Niederschlagswasser von ganzen Haltungen, Schächten und Anschlussleitungen betrug ca. 70.000,00 €
Die auszuführenden Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben und am 07.07.2017 mit einer Auftragssumme für den Niederschlagswasserbereich in Höhe von 69.102,05 € beauftragt. Die Baumaßnahmen werden voraussichtlich bis zum 15.12.2017 abgeschlossen sein.
Da es sich bei den Sanierungsmaßnahmen im Niederschlagswasserbereich grundsätzlich um beitragsfähige Baumaßnahmen handelt, ist es erforderlich, dass die Stadtverordnetenversammlung ein Bauprogramm beschließt. Das Bauprogramm ist von der endgültigen Abnahme der Bauarbeiten zu beschließen, um nach den satzungsrechtlichen Vorschriften wiederkehrende Beiträge für die Maßnahme erheben zu können.
Das Bauprogramm ist als Anlage beigefügt und beinhaltet die einzelnen technischen Angaben zur Ausgestaltung der Sanierungsmaßnahmen. Es soll in dieser Form und Fassung beschlossen werden.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Bauprogramm
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Linersanierung Regenwasser 2017 (1832 KB) |