Sprungziele
Inhalt

Vorlage - VO/2017/114  

Betreff: Langer Segen - Verlängerung eines Gehweges, Herstellung einer Straßenbeleuchtung sowie Änderung der Vorfahrtsregelung (abknickende Vorfahrt)
Sebenter Weg - Lückenschluss im Gehwegbereich
Kremsdorfer Weg/Johann-Liss-Straße - Erneuerung der Gehweges
hier: Beschluss über das Bauprogramm
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Voß
Federführend:Kommunale Dienste Oldenburg in Holstein Bearbeiter/-in: Voß, Thomas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Vorberatung
09.11.2017 
35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
13.12.2017 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Gehweg_Straßenbeleuchtung_abknickende Vorfahrt Langer Segen  
Gehweg Lückenschluss Sebenter Weg  
Verbindungsweg Kremsdorfer Weg_Johann-Liss-Straße  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Es werden für die Bauvorhaben Langer Segen, Sebenter Weg sowie Kremsdorfer Weg/Johann-Liss-Straße die der Vorlage beigefügten Bauprogramme beschlossen 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Langer Segen

Seit längerem besteht von vielen Oldenburger Bürger der Wunsch, den vorhandenen Geh- und Radweg in der Straße Langer Segen an den vorhandenen Gehweg in der Liliencronstraße anzuschließen, Weiterhin besteht der Wunsch, dass die Straßenbeleuchtung zwischen dem Museumshof und der Einmündung Am Mittelsoll ergänzt wird.

 

Um eine eindeutigere Verkehrsführung in der Straße Langer Segen im Bereich der BAB-Brücke zu erhalten und um den Durchgangsverkehr in dem wassergebundenen Bereich der Straße Langer Segen zu reduzieren, soll an dieser Kreuzung eine abknickende Vorfahrt geschaffen werden. Hierfür ist im Fahrbahnbereich eine Aufweitung herzustellen, ein Verziehen des vorhandenen Geh- und Radweges sowie eine Verlängerung der vorhandenen Schutzplanken erforderlich.

 

Die Mittel für die Verlängerung des Gehweges und sowie für die Ergänzung der Straßenbeleuchtung wurden für das Haushaltsjahr 2017 eingeworben und im Finanzplan in Höhe von 64.000,00 bereitgestellt. Die anfallenden Kosten für die Herstellung der abknickenden Vorfahrt werden aus dem Ergebnisplan beglichen.

 

Sebenter Weg

Entlang der bis zum letzten Jahr unbebauten Grundstücke im Sebenter Weg wurde seinerzeit im Rahmen der Erschließung auf die Anlegung eines Gehwegs verzichtet; lediglich der Hochbordstein wurde als Abgrenzung zur Fahrbahn gesetzt. Mittlerweile sind die freien Grundstücke bebaut worden und die Eigentümer drängen auf die Erstellung des fehlenden Gehweges. Es handelt sich hierbei um ca. 195,00 m Gehweg, der auf der Grundstücksgrenze mit einem Rasenbord und zur Fahrbahn mit dem vorhandenen Hochbordstein abschließt.

 

Die Mittel für den Lückenschluss wurden für das Haushaltsjahr 2017 eingeworben und im Finanzplan in Höhe von 40.000,00 € bereitgestellt.

 

Kremsdorfer Weg/Johann-Liss-Straße

Die Stadtwerke Oldenburg in Holstein haben in diesem Jahr in dem Verbindungsweg Kremsdorfer Weg/Johann-Liss-Straße ein Hauptstromkabel erneuert. Da es hierfür erforderlich war, ein Drittel des vorhandenen Gehweges zu öffnen, wurde vereinbart, dass die gesamte Oberfläche komplett ausgebaut und einschließlich der ungebundenen Tragschichten wieder neu aufgebaut wird. Die Oberfläche wurde in Pflasterbauweise wieder hergestellt.

 

Da sich die Stadtwerke Oldenburg in Holstein zu einem Drittel an den entstehenden Kosten beteiligen und die zu erbringenden Leistungen preismäßig über den bestehenden Jahresvertrag mit der Firma Leitungsbau Nord GmbH aus Wankendorf abgedeckt waren, wurde die Leistung nicht ausgeschrieben, sondern von dem Jahresvertragsunternehmen ausgeführt.

 

Die Mittel für die zu erbringenden Leistungen wurden für das Haushaltsjahr 2017 eingeworben und im Finanzplan in Höhe von 39.000,00 € bereitgestellt.

 

Da es sich bei allen drei Baumaßnahme grundsätzlich um beitragsfähige Leistungen handelt, ist es erforderlich, dass die Stadtverordnetenversammlung jeweils ein Bauprogramm beschließt. Das Bauprogramm ist vor der endgültigen Abnahme der Bauarbeiten zu beschließen, um nach den satzungsrechtlichen Vorschriften wiederkehrende Beiträge für die Maßnahme erheben zu können. Die jeweiligen Bauprogramme sind der Vorlage beigefügt und beinhalten die Angaben zur Ausführung der geplanten Leistungen. Es soll in dieser Form und Fassung beschlossen werden.

 

Alle drei Maßnahmen befinden sich derzeit in der Bauausführung.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Bauprogramm 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gehweg_Straßenbeleuchtung_abknickende Vorfahrt Langer Segen (1158 KB)      
Anlage 2 2 Gehweg Lückenschluss Sebenter Weg (321 KB)      
Anlage 3 3 Verbindungsweg Kremsdorfer Weg_Johann-Liss-Straße (599 KB)      
nach oben zurück